Von der abschlagsfreien Rente, die es derzeit mit etwa 64 Jahren gibt, profitieren vor allem gesunde arbeitsfähige Facharbeiter, die eine lange Erwerbszeit mit wenigen oder gar keinen Unterbrechungen hinter sich haben, sowie erstaunlich viele Frauen (aufgrund der günstigen Regelungen für Kinderberücksichtigungszeiten, die bei dieser Rente gelten).
Rente für besonders langjährig Versicherte: Bei 45 Beitragsjahren ohne Abschläge
Wer die vorzeitige Rente mit der "Altersrente für besonders langjährige Versicherte" erhält, erspart sich oft Kürzungen von 100 Euro oder mehr im Monat, wie sie bei der "Rente für langjährig Versicherte" anfielen.
Deshalb ist dieses Altersruhegeld so beliebt. Knapp zwei Millionen Senioren beantragten seit Mitte 2014 die damals "aufgebesserte" Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Doch nicht alle Anträge wurden bewilligt. Zunächst ein Überblick über die wichtigsten Regeln bei dieser Frührente.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte im Überblick
Wer auf eine 45-jährige Mindestversicherungszeit kommt, kann die "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" in Anspruch nehmen. Das heißt vor allem: Man kann vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen – und zwar ohne Abschläge. Hier eine Übersicht zu den wichtigsten Merkmalen:
Frühestmögliches Eintrittsalter: | 64 Jahre und 2 Monate für den Jahrgang 1959, für jüngere Jahrgänge bis auf 65 Jahre ansteigend |
Mindestversicherungszeit: | 45 Jahre |
Weitere besondere Voraussetzungen: | keine |
Rentenabschläge: | keine |
Vorzeitiger Bezug: | nicht möglich |
Hinzuverdienst: | möglich, bis zum regulären Rentenalter erfolgt eine Anrechnung |
Bezug als Teilrente: | möglich |
Quelle: Biallo.de; nach eigener Recherche; Stand: Dezember 2022.
Tabelle: Abschlagsfreier Eintritt in die Rente nach 45 Beitragsjahren
Für diejenigen, die 1964 oder später geboren wurden, ist dies ab 65 Jahren möglich (statt "regulär" mit 67). Für Ältere noch ein wenig früher, für den Jahrgang 1959 beispielsweise mit 64 Jahren und zwei Monaten. Stattdessen kann man schon ab 63 die Altersrente für langjährig Versicherte (ohne den Zusatz "besonders") erhalten. Wer das tut, muss jedoch mit Rentenabschlägen rechnen, die sich im Laufe des Rentenbezugs auf einige zehntausend Euro belaufen. Die folgende Tabelle gibt Ihnen eine Übersicht dazu:
Versicherte des Geburtsjahres | Anhebung auf ... Jahre | und... Monate |
---|---|---|
1954 | 63 | 4 |
1955 | 63 | 6 |
1956 | 63 | 8 |
1957 | 63 | 10 |
1958 | 64 | 0 |
1959 | 64 | 2 |
1960 | 64 | 4 |
1961 | 64 | 6 |
1962 | 64 | 8 |
1963 | 64 | 10 |
ab 1964 | 65 | 0 |
Quelle: Biallo.de; nach eigener Recherche; Stand: Dezember 2022.
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Vorzeitig in Rente: Kinderberücksichtigungszeiten bringen Anspruch
Gemeinhin galt die Rente mit derzeit etwa 64, die ursprünglich noch eine Rente ab 63 Jahren war, als reines "Männerthema". Frauen, die momentan oder in naher Zukunft in Rente gehen, haben überwiegend wegen der Kindererziehung mehr oder weniger lange Jobpausen eingelegt. Daher kommen sie meist nicht auf 45 Jahre mit versicherungspflichtiger Beschäftigung. Doch dabei werden die sogenannten Kinderberücksichtigungszeiten vergessen.
Auch diese zählen mit, wenn es um den Anspruch auf die neue Altersrente geht. Dies gilt natürlich auch für die zwei beziehungsweise drei Jahre Kindererziehungszeit pro Kind, die bei der gesetzlichen Rente als beitragspflichtige Versicherungsjahre anerkannt werden. Doch diese fallen mit der Kinderberücksichtigungszeit zusammen und bringen damit für die 45 erforderlichen Versicherungsjahre keine Extra-Jahre.
Die Regelung zu den Kinderberücksichtigungszeiten wurde zwar erst 1992 eingeführt, gilt jedoch auch für die Vergangenheit – etwa wenn die Kinder in den 70er-Jahren geboren wurden. Wichtig: Berücksichtigungszeiten auf dem Rentenkonto eintragen lassen.
Die Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung sollten im Standardfall nach Ablauf der Berücksichtigungszeit – also zehn Jahre nach der Geburt – beantragt werden. Dafür gibt es das Formular V820, das man auch im Internet herunterladen kann (www.deutsche-rentenversicherung.de). Ohne Antragstellung werden diese Zeiten von der Deutschen Rentenversicherung nicht berücksichtigt – auch dann nicht, wenn aus dem Rentenkonto klar hervorgeht, dass ein Versicherter Kinder hat.
Doch keine Panik: Wer bislang versäumt hat, dieses Zeiten eintragen zu lassen, hat nichts verpasst. Die Zeiten können auch noch kurz vor dem Rentenantrag nachgetragen werden.