Familie & Finanzen

Staatliche Leistungen bei Familiengründung: Diese Gelder stehen Eltern 2026 zu

Sigrun an der Heiden
Autorin
Aktualisiert am: 12.01.2026

Auf einen Blick

  • Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftsgeld sichern Familien ab der Schwangerschaft und nach der Geburt finanziell ab.
  • Welche Leistungen Ihnen zustehen, hängt unter anderem vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit und dem Bundesland ab.
  • Viele Gelder müssen aktiv beantragt werden – wer Fristen verpasst, verschenkt bares Geld.
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Staatliche Leistungen wie Elterngeld und Kindergeld helfen Familien ab der Schwangerschaft finanziell.
Das erwartet Sie in diesem Artikel

Kündigt sich Nachwuchs an, beginnt eine spannende Zeit und die Vorfreude auf das Baby ist groß. Eltern müssen aber auch viele organisatorische und finanzielle Fragen klären. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über die wichtigsten finanziellen Leistungen für junge Familien.

Welche staatlichen Leistungen Familien erwarten

Neben dem Geburtsvorbereitungskurs, der Einrichtung des Kinderzimmers und dem Kauf von Windeln und Stramplern, müssen werdende Eltern auch viele organisatorische und finanzielle Fragen klären. Welcher Partner nimmt wie lange Elternzeit, um das Baby zu versorgen? Wer bekommt Elterngeld und mit welchem Betrag können Familien rechnen? Was gilt für die Zeit des Mutterschutzes und danach? Und worauf ist zu achten, wenn ein oder beide Elternteile wieder arbeiten möchten?

Der Staat bietet werdenden Eltern finanzielle Unterstützung bereits ab der Schwangerschaft – durch Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Kindergeld, die helfen sollen, finanzielle Belastungen zu mildern. Für jede staatliche Familienleistung ist eine andere Stelle zuständig: die Familienkasse für das Kindergeld, die Krankenkasse oder das Bundesamt für Soziale Sicherung sowie der Arbeitgeber für das Mutterschaftsgeld. An welche Elterngeldstelle Familien ihren Antrag schicken müssen, hängt vom Bundesland und dem jeweiligen Wohnort ab.

Mutterschaftsgeld und Mutterschutz: finanzielle Absicherung rund um die Geburt

Berufstätige Mütter genießen sechs Wochen vor und bis acht Wochen nach der Geburt Mutterschutz. Beschäftigte dürfen in dieser Zeit nicht arbeiten und nicht gekündigt werden.

Bei Beamtinnen laufen die Bezüge weiter. Gesetzlich Versicherte erhalten eine Lohnersatzleistung ihrer Kasse: das Mutterschaftsgeld. Die Höhe hängt vom Nettogehalt der letzten drei abgerechneten Monate vor Beginn des Mutterschutzes ab. Maximal gibt es 13 Euro pro Tag. Verdiente die Mutter mehr, legt der Arbeitgeber die Differenz zum bisherigen Nettolohn drauf. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Schutzfrist automatisch auf zwölf Wochen nach der Entbindung; bei Kindern mit Behinderung können zusätzlich längere Schutzfristen in Betracht kommen (gesetzliche Grundlagen § 3 MuSchG). Sind Mütter privat oder familienversichert, bekommen sie einmalig 210 Euro Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung.

Privatversicherte Selbstständige haben während der Schutzfristen Anspruch auf Krankentagegeld, sofern sie diese Leistung mitversichert haben.

Wichtig zu wissen: Wer Mutterschaftsleistungen bezieht, erhält in dieser Zeit kein Elterngeld. Die Monate werden aber als Basiselterngeldmonate angerechnet und sind damit schon "verbraucht".

Elterngeld 2026: Höhe, Varianten und Einkommensgrenzen

Das Elterngeld sichert Eltern finanziell ab, die beruflich pausieren, um ihr Kind zu betreuen. Basiselterngeld erhält ein Elternteil für bis zu zwölf Monate, insgesamt können Eltern bis zu 14 Monate Basiselterngeld erhalten, wenn sich beide Elternteile beteiligen.

Die Bandbreite des Basiselterngeldes beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat. Beim ElterngeldPlus beträgt der Mindestbetrag 150 Euro und der Höchstbetrag bis zu 900 Euro je Monat (halbe Basisleistung, aber längerer Bezugszeitraum). Die Höhe hängt davon ab, wieviel der Elternteil in den zwölf Monaten vor der Geburt beziehungsweise vor Beginn des Mutterschutzes verdient hat.

Basiselterngeld

Das Basiselterngeld beträgt etwa 65 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens. Wer es genauer wissen will, nutzt einen Elterngeldrechner im Internet (https://familienportal.de oder https://www.elterngeld.net/). Für Familien mit mehreren Kindern kann ein Geschwisterbonus von mindestens 75 Euro pro Monat gewährt werden, wenn ein weiteres Kind unter drei Jahren oder zwei weitere Kinder unter sechs Jahren im Haushalt betreut werden. Eltern von Mehrlingen erhalten für das zweite und jedes weitere Kind 300 Euro extra.

Elterngeld Plus

Das Elterngeld Plus beläuft sich auf die Hälfte des Basiselterngeldes, wird dafür aber doppelt so lange gezahlt. Es eignet sich für Eltern, die nach der Geburt wieder stundenweise arbeiten möchten. Denn anders als beim Basiselterngeld wird ein Hinzuverdienst nicht ab dem ersten Euro angerechnet. Arbeiten beide Elternteile zwischen 24 und 32 Stunden und teilen sie sich die Kinderbetreuung, gibt es für sie jeweils zwei bis vier Monate Elterngeld Plus extra. "Berufstätige Eltern sollten diesen Partnerschaftsbonus nicht verschenken", rät Michael Tell, Gründer von Elterngeld.net.

Gutverdienende bekommen kein Elterngeld mehr

Seit 1. April 2025 gilt für Elterngeld einheitlich eine Einkommensgrenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen für Paare und Alleinerziehende. Liegt das zu versteuernde Einkommen darüber, besteht kein Anspruch auf Elterngeld. Eltern, die über 175.000 Euro verdienen, sollten deshalb schnell mit dem Steuerberater besprechen, wie sie ihr zu versteuerndes Einkommen senken können, um den Elterngeldanspruch nicht zu verlieren.

Nur einen Monat gemeinsam Basiselterngeld

Wollen sich Paare gemeinsam um ihr Kind kümmern, wird es ebenfalls schwieriger. Seit dem 1. April 2024 gilt: Eltern können nur noch für maximal einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen; für weitere gleichzeitige Monate müssen alternative Varianten wie ElterngeldPlus genutzt werden. Ausnahmen bestehen bei Mehrlings- und Frühgeburten und bei Kindern mit Behinderung.

  • Lesetipp: Mehr zum Thema Elterngeld und -antrag, Partnerschaftsbonus und wie Sie Ihren Elterngeldanspruch erhöhen können, erfahren Sie in einem weiteren Ratgeber von uns.

Kindergeld oder Kinderfreibetrag: Was sich steuerlich mehr lohnt

Seit 1. Januar 2026 gibt es für jedes Kind ab der Geburt 259 Euro Kindergeld im Monat. Dazu muss ein Elternteil den Antrag bei der Familienkasse stellen. Das geht auch online über die Webseite der Bundesagentur für Arbeit. Die Familienkassen zahlen das Kindergeld bis zur Volljährigkeit – für Kinder in Studium, Ausbildung oder Freiwilligem Sozialem Jahr auch bis zum 25. Lebensjahr, wenn entsprechende Nachweise vorgelegt werden.

Kindergeld bekommen alle Familien ausgezahlt, unabhängig vom jeweiligen Einkommen. Jedoch ist es für Gutverdiener vorteilhafter, den Kinderfreibetrag bei der Steuer zu nutzen. Der Kinderfreibetrag inklusive Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag beträgt für 2026 insgesamt 9.756 Euro pro Kind; Steuerzahler erhalten automatisch eine „Günstigerprüfung“ zwischen Kindergeld und Steuerentlastung.

Darüber hinaus gibt es einen Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von 1.464 Euro (je Elternteil) beziehungsweise 2.928 Euro (bei zusammen veranlagten Paaren). Alleinerziehende gewährt der Fiskus einen zusätzlichen steuerlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 Euro im Jahr. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende um 240 Euro pro Jahr. Bei der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung prüft das Finanzamt automatisch, was für Familien günstiger ist: das Kindergeld oder die Steuerersparnis durch die Freibeträge.

Häufige Fragen zu staatlichen Leistungen für werdende Eltern

Viele werdende Eltern sind unsicher, welche Leistungen ihnen zustehen und was sie beachten müssen. Die wichtigsten Antworten finden Sie hier kompakt zusammengefasst.

Welche staatlichen Leistungen stehen mir während der Schwangerschaft zu?

Während der Schwangerschaft sichern Mutterschaftsgeld, Arbeitgeberzuschuss und Mutterschutz das Einkommen werdender Mütter ab.

Wie hoch ist das Elterngeld 2026?

Das Elterngeld liegt 2026 zwischen 300 und 1.800 Euro pro Monat, beim Elterngeld Plus zwischen 150 und 900 Euro.

Wer bekommt kein Elterngeld mehr?

Kein Elterngeld erhalten Eltern mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen über 175.000 Euro.

Wie lange wird Kindergeld gezahlt?

Kindergeld wird bis zum 18. Geburtstag gezahlt, bei Ausbildung oder Studium bis maximal 25 Jahre.

Muss ich Elterngeld versteuern?

Elterngeld ist steuerfrei, kann aber über den Progressionsvorbehalt zu einer höheren Steuerlast führen.

Checkliste: Diese Leistungen sollten werdende Eltern beantragen

Damit kein Geld verloren geht, sollten Eltern frühzeitig prüfen, welche Anträge notwendig sind. Diese Checkliste hilft bei der Orientierung.

  • Mutterschaftsgeld beantragen
  • Elterngeldstelle zuständig für Wohnort prüfen
  • Kindergeld nach Geburt beantragen
  • Steuerliche Freibeträge prüfen
  • Regionale Familienleistungen klären

Über die Autorin Sigrun an der Heiden

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ist seit 2007 als selbstständige Wirtschaftsredakteurin tätig. Die vermeintlich trockenen Themen wie Steuern, Finanzen und Recht sind ihr Steckenpferd. Sie schreibt für Wirtschafts- und Unternehmermagazine zu den Themen Steuern und Finanzen, Recht, Finanzierung, Versicherungen, betriebliche und private Altersvorsorge, erbrechtliche Fragen sowie über private Finanzen und Vorsorgethemen für biallo.de. 

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