Welche drei Steuervorteile sprechen für eine ETF-Rentenversicherung?
Im Folgenden werfen wir kurz einen Blick auf die Steuervorteile, die mit einer ETF-Rentenversicherung für Sie verbunden sind.
Sparphase
Die steuerlichen Vorteile während der Einzahlphase halten sich in Grenzen. Sparen Sie nicht im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge oder anderer staatlicher Fördermodelle wie Riester- oder Rürup-Renten, können Sie weder die Beiträge in einen ETF-Sparplan noch die in eine ETF-Rentenversicherung beim Finanzamt geltend machen. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Kapitalumschichtungen innerhalb der Rentenversicherung von einem ETF zum anderen sind nicht abgeltungssteuerpflichtig.
Damit können Sie Ihre Anlagestrategie im Rahmen des Versicherungsmantels kostenfrei an geänderte Marktgegebenheiten anpassen. Bei klassischen Fondsparplänen und ETF-Sparplänen geht dies nicht. Hier müssen Sie auf die Gewinne bei einer Fondsumschichtung nach Ausnutzen des Sparerpauschbetrags Steuern zahlen.
Kapitalauszahlung
Entscheiden Sie sich für die Auszahlung des angesparten Kapitals, erzielt die ETF-Rentenversicherung erneut Vorteile. Bei Auszahlung ab dem 62. Lebensjahr müssen Sie nur die Hälfte des Gewinns – also Ablaufleistung minus eingezahlter Beiträge – mit Ihrem individuellen Steuersatz versteuern. Haben Sie als Rentner einen Steuersatz von 25 Prozent, fallen unterm Strich nur 12,5 Prozent Steuern auf den Gesamtertrag an.
Beträgt der Gewinn Ihrer Rentenversicherung 30.000 Euro, gehen daher nur 3.750 Euro ans Finanzamt. Beim ETF-Sparplan sind bei Verkauf der Fondsanteile dagegen 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidarbeitrag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf realisierte Gewinne fällig. Die Steuerbelastung ist also mindestens doppelt so hoch.
Rentenzahlung
Auch wenn Sie sich für lebenslange Rentenzahlungen entscheiden, erlangen Sie mit der ETF-Rentenversicherung finanzielle Vorteile. Die Zahlungen aus der Fondsrente sind nämlich nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Bei einem regulären Rentenbeginn mit 67 Jahren brauchen Sie lediglich 17 Prozent der Zahlungen beim Finanzamt abzurechnen – starten Sie bereits mit 65 Jahren, sind es 18 Prozent.
Damit sind Sie besser gestellt als beim klassischen Fondsentnahmeplan, bei dem nach Abzug des jährlichen Steuerfreibetrags von bis zu 801 Euro pro Person (Sparerpauschbetrag) 25 Prozent Abgeltungsteuer auf realisierte Fondsgewinne anfallen.
Sommer, Sonne, niedrige Lebenskosten – auch Rentner, die ihren Ruhestand im Ausland genießen wollen, müssen dabei aber einige wichtige steuerrechtliche Punkte beachten.
Was spricht für einen ETF-Sparplan?
Beim Sparen fürs Alter kommt es aber nicht nur auf steuerliche Aspekte an. Ein ebenso wichtiger Aspekt ist die Kostenbelastung des Sparvertrags. Denn hohe Gebühren wirken sich unmittelbar auf die Wirtschaftlichkeit des Vertrags aus. Und hier wendet sich das Blatt schnell zugunsten des ETF-Sparplans.
Denn fondsgebundene Rentenversicherungen haben meist hohe Abschlusskosten, die in den ersten Jahren mit den Beiträgen bezahlt werden. Daher fließt anfangs nur ein Teil des Sparbeitrags in die Fonds und wird tatsächlich angespart. Zusätzlich werden während der gesamten Vertragslaufzeit Managementkosten für die Fonds und Verwaltungskosten der Versicherung abgezogen. Das heißt bei einer fondesgebundenen oder ETF-Rentenversicherung gibt es eine doppelte Kostenbelastung.
Unterm Strich verringern nach Berechnungen des Analysehauses Assekurata die Vertragskosten die Rendite um durchschnittlich 0,8 Prozent pro Jahr. Je nach Anbieter fallen die Einbußen wesentlich höher aus. Manche Finanzexperten beziffern die Kostenquote sogar mit bis zu 1,90 Prozent. Bei "reinen" ETF-Sparplänen beträgt sie dagegen – je nach Fonds – nur ein bis zwei Zehntel davon, also etwa 0,2 bis 0,4 Prozent. ETF-Sparpläne erzielen dadurch über viele Jahre gesehen ein wesentlich besseres Sparergebnis als fondsgebundene Rentenversicherungen mit ETFs.
ETF, ETC, ETC – was sind die Unterschiede? Wir stellen die Funktionsweise der genannten Produkte kurz vor und zeigen, wie sie sich voneinander unterscheiden.
Fazit
Mit einer privaten Rentenversicherung auf ETF-Basis zahlen Sie bei Einhaltung der Altersgrenzen weniger Steuern als mit einem klassischen Fondssparplan. Da aber ein ETF-Sparplan deutliche Kostenvorteile gegenüber der Fondspolice erzielt, gleichen sich die Nettorenditen unterm Strich an.
Als Faustregel gilt: Je weniger Sie Ihre Fondsguthaben während der Sparphase umschichten und je länger die Ansparphase dauert, desto mehr neigt sich die Waage zugunsten des ETF-Sparplans. Zudem weist ein ETF-Sparplan im Gegensatz zur privaten Rentenversicherung oder zu langlaufendem Festgeld sehr große Flexibilität auf. So können Spargelder börsentäglich entnommen oder zusätzlich angelegt werden. Auch eine Änderung der Sparquote ist jederzeit möglich.