3. Was bedeutet eine Zwischenfinanzierung?
Eine Zwischenfinanzierung wird benötigt, wenn es einen Zeitraum zwischen dem Ende des einen Finanzierungsvertrages bis zum Beginn des neuen Finanzierungsvertrages gibt. Dieser Finanzierungsbaustein wird auch als Überbrückungskredit bezeichnet. Eine andere Anwendung der Zwischenfinanzierung ist typisch, wenn Senioren ihr Haus verkaufen und eine kleinere Wohnung kaufen. Die Finanzkraft reicht locker für den Erwerb aus, es muss allerdings kurz der Zeitraum bis zum Eingang des Kaufpreises überbrückt werden.
Eine Zwischenfinanzierung wird also eingesetzt, damit der Zeitraum bis zu größeren Geldzuflüssen überbrückt ist. Häufig entsteht der Bedarf bei Finanzierungen mit der Bausparkasse. Hier kann nicht präzise abgeschätzt werden, wann der Zuteilungstermin des Bausparvertrages ansteht. Dann muss der Zeitraum bis zur Auszahlung der Bausparsumme überbrückt werden. Bei einer Zwischenfinanzierung fällt normalerweise keine Vorfälligkeitsentschädigung an.
4. Nachfinanzierung vermeiden
Die Nachfinanzierung ist quasi das Unwort in der Finanzierungsphase. Es muss teuer ein Extrakredit aufgenommen werden, damit eine Finanzierungslücke geschlossen werden kann. Das Problem entsteht, wenn nicht eingeplante Kosten den Kreditnehmer überraschen oder erwartete Geldzuflüsse ausbleiben oder stark reduziert sind. Nachfinanzierungen kommen häufig bei finanziellen Fehlplanungen vor oder die Erbringung von Eigenleistungen wird falsch eingeschätzt. Aber manchmal ist der Kreditnehmer auch unschuldig, weil die Kosten für die Erstellung eines Gebäudes durch nicht vorhersehbare Kosten explodieren.
Ein Beispiel: Die Baugrube stürzt ein und nun muss diese wieder aufwendig hergerichtet werden. Wichtig ist daher, auch für Unvorhersehbares noch zusätzliches Eigenkapital zur Verfügung zu haben. Vielleicht können auch Verwandte noch mit Geld aushelfen. Eine weitere Lösung bieten Darlehen mit Reserveoption. Denn eines ist auch klar: Eine Nachfinanzierung ist deutlich teurer als ein herkömmliches Darlehen.
5. Wie mit Geldengpässen geschickt umgehen?
Wer länger krank oder arbeitslos ist, plötzlich höhere Ausgaben schultern muss, kann in Gefahr geraten, nicht mehr genug Geld für die Finanzierung zu haben. In solchen Fällen gilt Folgendes: Der Kontakt mit der finanzierenden Bank ist der beste Weg, aus der Miserere herauszukommen. Man muss verhindern, als vertragsbrüchig zu gelten. Das Gespräch mit der Bank bietet die Möglichkeit eine Lösung zu finden, die beiden Seiten hilft. So könnte die Bank sich damit einverstanden erklären, die Rate kurzzeitig zu senken. Ein zusätzlicher Anlaufpunkt ist die örtliche Wohngeldstelle. Hier sollte geprüft werden, ob diese vorübergehend einen Teil der Finanzierung übernehmen kann. Voraussetzung ist, dass eine Bedürftigkeit nach dem Wohngeldgesetz (§ 1 WoGG) besteht.
Eine längere Krankheit oder der Bezug von Arbeitslosengeld muss kein Aus für den Traum der eigenen vier Wände bedeuten, aber wer nicht handelt, schafft sich erst Probleme. Eine kürzere Arbeitslosigkeit von beispielsweise drei Monaten, die mit Rücklagen überbrückt wird, braucht natürlich nicht angezeigt zu werden. Aber spätestens bei absehbarer längerer Arbeitslosigkeit muss gehandelt werden. Außerdem: Verfügt der Darlehensnehmer über einen Tarif mit Tilgungsanpassung, so ist es auch möglich, diesen auf die geringste Tilgung zu setzen.
6. Umschuldung optimal planen
Die Zinsen sind günstig, man hat ein Baudarlehen vor längerer Zeit aufgenommen und möchte nun von den günstigen Zinsen profitieren. Eine der Lösungen ist – neben einem Forward-Darlehen zum regulären Ablauf des Vertrages – die Umschuldung. Eine Umschuldung bezieht sich daher auch auf einen Vertragswechsel während der Laufzeit des Darlehens. Besonders bei langlaufenden Verträgen mit einer Laufzeit von 15, 20 oder mehr Jahren ist eine Umschuldung interessant.
Wer seinen Darlehensvertrag nach zehn Jahren oder später kündigt, braucht auch keine Vorfälligkeitsentschädigung mehr zu bezahlen. Dann lässt sich auch ohne Einbußen ein Vertragswechsel durchführen. Wer allerdings bis zu zehn Jahre nach Vertragsschließung sein Darlehen kündigt, muss in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Ob sich dann der Vertragswechsel tatsächlich lohnt, sollte genau berechnet werden.
7. Die Vorfälligkeitsentschädigung richtig überprüfen
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist das Entgelt, das die Bank für den Verlust des Vertrages bekommt. Die Entschädigung bezieht sich auf die entgangenen Zinseinnahmen. Vorfälligkeitsentschädigungen entstehen meist, wenn eine Umschuldung ansteht, oder wenn das Darlehen wegen großer Geldzuflüsse auf einem Schlag getilgt werden soll. Es gibt zwei Berechnungsmethoden für die Entschädigung: die Aktiv-Aktiv-Methode oder die Aktiv-Passiv-Methode. Gebräuchlich ist die Aktiv-Passiv-Methode, dabei wird angenommen, die Bank legt das zusätzlich vom Kreditnehmer eingezahlte Geld in Wertpapieren an und erhält daraufhin Zinszahlungen, diese werden dann letztendlich von den Zinsen des laufenden Kredites abgezogen. Die Differenz bildet dann die Vorfälligkeitsentschädigung.
Aufpassen sollten Kreditnehmer, dass vereinbarte Sondertilgungen in die Rechnung einbezogen werden und dass als Berechnungsgrundlage für die Wertpapiere die Konditionen für Hypothekenpfandbriefe genommen werden. Auch das wegfallende Ausfallrisiko des Darlehens muss berücksichtigt werden, dies kann bei bis zu ein Prozent des Restschuldbetrages liegen. Eines ist allerdings rechtmäßig: eine Bearbeitungsgebühr für den Aufwand zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung und die Verwaltungsarbeit. Kommt Ihnen die Entschädigung zu hoch vor, so sollten Sie diese in jedem Fall überprüfen lassen.
8. Wann von einer variablen in eine feste Verzinsung wechseln?
Wer ein Darlehen mit einer variablen Verzinsung wählt, sollte schon über gute Kenntnisse des Geldmarktes verfügen. Schließlich können sich die Zinsen alle drei Monate ändern, was allerdings in der jetzigen Tiefzinsphase kaum eintritt. Ein variables Darlehen bringt dann Vorteile, wenn innerhalb der Laufzeit dies durch Kapitalzuflüsse verringert wird. Hat sich die Restschuld dann entsprechend reduziert, bietet es sich an in ein festverzinsliches Darlehen zu wechseln.
Hier gibt es dann zwei Strategien entweder auf ein Tilgungsdarlehen zu wechseln mit einer vergleichsweise hohen Anfangsbelastung oder in ein Annuitätendarlehen mit gleichbleibenden Monatsraten. Das Ratentilgungsdarlehen bietet sich an, wenn die Immobilie bis zur Rentenphase abbezahlt werden soll, aber die Zeit bis dahin auch relativ knapp ist.
Wer noch genügend Zeit hat, für den ist ein Annuitätendarlehen die vielleicht bessere Alternative. In jedem Fall gilt bei einem variablen Darlehen: Sobald sich Anzeichen für eine Zinswende mit steigenden Zinsen abzeichnet, ist der Wechsel in ein Festzinsdarlehen geboten.
9. Geldzuflüsse für die Finanzierung nutzen
Nicht eingeplante Geldzuflüsse während der Finanzierungsphase können die Restfinanzierungsdauer deutlich verringern. Voraussetzung ist natürlich deren richtiger Einsatz. Am einfachsten ist dies möglich, wenn Sondertilgungen vertraglich vereinbart wurden. Ist dies nicht der Fall, so gibt es verschiedene Möglichkeiten für deren Einsatz. Entweder zum Ende der Laufzeit des Vertrages, sodass dann das Kapital genutzt wird, um die Restschuld für den Anschlussvertrag zu senken. Auch die Verwendung des Geldes innerhalb einer Umschuldung ist sinnvoll. So ist auch hier eine deutliche Absenkung der Restschuld das Ergebnis.
Fällt das zusätzliche Kapital geringer aus, so ist auch wie in vielen Tarifen bei der Baufinanzierung eine Tilgungsanpassung möglich. In diesem Fall wird die Tilgungsoption genutzt, um höhere Raten zu zahlen. Bei großen Summen stellt sich die Frage, ob eine komplette Tilgung die beste Möglichkeit ist. Dies ist abhängig von der Laufzeit des Vertrages und der Höhe der zu zahlenden Vorfälligkeitsentschädigung. Hier sollte eine umfassende Berechnung im Verhältnis Vorfälligkeitsentschädigung/Laufzeit/evtl. Tilgungsoption den sinnvollsten Weg aufzeigen.
10. Scheidung und Finanzierung: Wie sich die Immobilie retten lässt
Eine Scheidung ist für beide Parteien schon emotional eine schwierige Situation. Besonders heikel ist die Frage: Was soll mit dem Haus oder der Wohnung geschehen? War nur einer der Partner an der Finanzierung beteiligt, so ist das Problem relativ einfach zu lösen. Haben beide Partner die Immobilie finanziert, ist die Situation ungleich schwieriger. Nun kommt der Kreditgeber ins Spiel.
Dieser würde den Verlust eines Kreditnehmers als Änderung des Kreditrisikos ansehen, eine neue Kreditprüfung wäre die Folge. Doch dies Problem kann gelöst werden. Die Immobilie wird vermietet, wenn keiner darin weiter leben möchte und die Mieteinnahmen decken die Finanzierungskosten.
Der häufigere Fall jedoch: ein Partner bleibt in der Immobilie wohnen. Die Person, die in der Immobilie verbleibt, zahlt dann die Hälfte der Miete an den Partner, der die Immobilie finanziert. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass im Rahmen der Unterhaltszahlung die Finanzierungskosten anteilig berücksichtigt werden. In jedem Fall muss eine tragfähige Regelung im Scheidungsverfahren geschaffen werden, wenn die Immobilie im Eigentum der Partner oder eines der Partner verbleiben soll.
Wussten Sie schon, dass nach einem Gerichtsurteil bei älteren Immobiliendarlehen die Vorfälligkeitsentschädigung oft zu Unrecht berechnet wurde?