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Bau- oder Immobilienfinanzierung & Bereithaltungszins

Bereitstellungszinsen: Kosten nicht unterschätzen!

Horst Biallo
Redakteur & Gründer
Aktualisiert am: 03.03.2022

Auf einen Blick

  • Materialmangel, Lieferengpässe, erkrankte Handwerker - gerade aktuell in der Corona-Pandemie kann es schnell zu Verzögerungen am Bau kommen. Rufen Bauherren den Immobilienkredit mit deutlicher Verspätung ab, können Bereitstellungszinsen hohe Kosten verursachen.
  • Kreditinstitute unterscheiden sich stark in den angebotenen bereitstellungszinsfreien Zeiträumen. Auch bei Teilbeträgen eines noch nicht vollständig abgerufenen Darlehens fallen diese Zinsen an. 
  • Erfahren Sie, was genau Bereitstellungszinsen sind, wann sie anfallen, welche Kosten Ihnen dabei entstehen und ob diese steuerlich absetzbar sind. Unser Bereiststellungszinsen-Rechner hilft Ihnen bei der Berechnung.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Was sind Bereitstellungszinsen?
  2. Höhe & Kosten: Wie teuer können Bereitstellungszinsen werden?
  3. Bereitstellungszinsfreie Zeit
  4. Bereitstellungszins: Ausgewählte Anbieter im Vergleich
  5. Bauverzögerung? Bereitstellungszinsen fallen auch bei Teilbeträgen an
  6. Sind Bereitstellungszinsen steuerlich absetzbar?
  7. Häufige Fragen zum Thema Bereitstellungszinsen

 

Wer ein Haus baut, erlebt schnell mal Überraschungen, die die Fertigstellung verzögern. Dies gilt erst recht in der aktuellen Corona-Pandemie. Materialmangel, Lieferengpässe und erkrankte Handwerker können die Bauzeit rasch um einige Monate verlängern.

Biallo.de hat bei elf großen Kreditinstituten, Versicherern und Kreditvermittlern nachgefragt, wie sie die künftige Entwicklung der Bauzinsen einschätzen und welche Trends sie bei Finanzierungen feststellen. Alle berichteten, dass es bei ihren Kunden im Um- und Neubaugeschäft zumindest gelegentlich zu Verzögerungen durch Lieferengpässe in Bausektor käme. "Wir nehmen wahr, dass sich bei Neubauten die Fertigstellungszeiten mitunter deutlich verlängern", sagt Jana Heeg-Ruprecht, Leisterin Baufinanzierung bei der Hypovereinsbank. Dies sei auf Lieferengpässe zurückzuführen. "Dieses Risiko sollten Kunden in Ihrem Finanzierungsplan berücksichtigen", so Heeg-Ruprecht. "Lieferengpässe bei Materialien oder der Mangel an Verfügbarkeiten von Handwerkern ist spürbar", sagt auch Oliver Lüsch, Vorstandsvorsitzender der BBBank: "Es ist kein absolutes Massenphänomen und regional auch etwas unterschiedlich, aber teilweise verzögert sich das geplante Vorankommen unserer Kundinnen und Kunden schon um mehrere Monate." Die BBBank habe deshalb die bereitstellungszinsfreie Zeit auf 24 Monate ausgedehnt.

Hinweis: Wer einen Immobilienkredit abschließen möchte, ist gut beraten, vorab auch einen Blick auf die Bereitstellungszinsen zu werfen.

 

Was sind Bereitstellungszinsen?

Bereitstellungszinsen – auch Bereithaltungszins oder Bereithaltungsprovision genannt – sind Zusatzkosten, die Banken und Sparkassen in der Bau- oder Immobilienfinanzierung berechnen, wenn zur Verfügung gestellte Darlehen innerhalb des vertraglich vereinbarten Zeitraums vom Kreditnehmer ganz oder teilweise nicht abgenommen werden.

Für die Geldhäuser sind Bereitstellungszinsen eine Art Entschädigung: Den Banken entstehen für die vorgehaltenen Baufinanzierungsmittel Kosten für die Refinanzierung. Nimmt der Kreditnehmer das Darlehen nicht wie vereinbart ab, fließen an die Bank auch keine Zinsen. Diese müssen das zur Verfügung gestellte Kapital aber dennoch absichern. Die Bereitstellungszinsen sollen diesen Verlust ausgleichen.

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Höhe & Kosten: Wie teuer können Bereitstellungszinsen werden?

Bereitstellungszinsen fallen nach der bereitstellungsfreien Zeit an. Wie lange diese dauert, ist je nach Bank oder Sparkasse unterschiedlich. Sie beträgt in der Regel aber drei bis zwölf Monate. Das heißt: Je kundenfreundlicher die Bank oder Sparkasse ist, desto später werden diese Zusatzkosten fällig, desto länger Zeit haben Sie.

Endet die bereitstellungszinsfreie Zeit, werden Bereitstellungszinsen von oft drei Prozent pro Jahr beziehungsweise 0,25 Prozent pro Monat fällig. Die Bereitstellungszinsen sind demnach deutlich höher als die normalen Bauzinsen. Diese 0,25 Prozent gelten bei zahlreichen Banken seit vielen Jahren und wurden auch in der Niedrigzinsphase seltsamerweise nicht nach unten angepasst. Die Bank berechnet den Verspätungszuschlag auf den gesamten Darlehensbetrag oder die Teilsumme, die noch nicht abgerufen wurde.

Beispiel: Bereitstellungszinsen-Berechnung 

Eine Kundin bekommt für den Bau einer Immobilie von ihrer Bank einen genehmigten Darlehensbetrag von 300.000 Euro. Die Frist des bereitstellungszinsfreien Zeitraums läuft nach sechs Monaten ab. Der Hauskauf wird aber erst nach zehn Monaten abgewickelt und nicht innerhalb der geplanten sechs Monate. Für die vier Monate fällt nun der Strafzins in Höhe von 0,25 Prozent pro Monat an. Das sind bei einer Kreditsumme von 300.000 Euro Bereitstellungszinsen in Höhe von 750 Euro alle vier Wochen. Insgesamt fallen also Mehrkosten von 3.000 Euro an.

 

Planen Sie die Kosten für die Bereitstellung Ihres Darlehens unbedingt ein

Bereitstellungszinsen sind ein Kostenfaktor, den Sie in der Baufinanzierung unbedingt einplanen sollten. Folgendes Beispiel verdeutlicht, wie die Bereitstellungszinsen die monatlichen Kosten ihrer Baufinanzierung in die Höhe treiben können:

Beispiel: Herr Müller unterzeichnet einen Darlehensvertrag über eine Kreditsumme von 200.000 Euro. Die bereitstellungsfreie Zeit endet laut Vertrag am 31. Januar. Von da an fallen Bereitstellungszinsen von drei Prozent pro Jahr an. Der Effektivzinssatz beträgt zwei Prozent. Aufgrund einer Bauverzögerung kann der Kredit erst ab März in Anspruch genommen werden und wird dann über drei Monate schrittweise ausgezahlt. Diese Kosten entstehen Herrn Müller:

Monat ausgezahlter Kredit
(Euro)
bereitgestellter Kredit
(Euro)
Kredit-Zinsen
(Euro)
Bereitstellungszinsen
(Euro)
Zinskosten insgesamt
(Euro)
Januar 0 200.000 0 0 0
Februar 0 200.000 0 500 500
März 50.000 150.000 83 375 458
April 100.000 100.000 167 250 417
Mai 200.000 0 333 0 333
Summe 200.000 0 583 1.125 1.708

Die gesamten Zinskosten belaufen sich auf gut 1.700 Euro, davon sind alleine 1.125 Euro Bereitstellungszinsen!

 

Bereitstellungszinsfreie Zeit

Vor der Aufnahme eines Darlehens zur Baufinanzierung sollte jede Kreditnehmerin und jeder Kreditnehmer die Möglichkeit nutzen, um zu verhandeln. Vertragliche Bedingungen eines Kredits und Zinssätze sind keineswegs in Stein gemeißelt und durchaus verhandelbar. Ein besonderes Augenmerk sollten Sie auf das Aushandeln des bereitstellungszinsfreien Zeitraums legen. Sie können Zeitspannen bis zu zwölf Monate aushandeln, in denen für Sie als Kreditnehmer keine Bereitstellungszinsen anfallen. Auch ohne Verhandeln fallen die bereitstellungsfreien Zeiträume bei den Kreditinstituten sehr unterschiedlich aus.

 

Bereitstellungszins: Ausgewählte Anbieter im Vergleich

Anbieter

Zinsfreie Zeit

Bereitstellungszins pro Monat

1822direkt

12 Monate

0,20 %

Allianz

12 Monate

0,25 % 

BBBank

3 bis 24 Monate möglich

0,25 % 

Commerzbank

360 Tage

0,25 %

Debeka

9 bzw. 12 Monate1

0,25 % 

Degussa Bank        

9 Monate

0,25 % 

DEVK

12 Monate

0,17 %

Deutsche Bank

12 Monate / bei Kauf 3 Monate

0,25 %

Hypovereinsbank

6 Monate

0,25 %

ING

6 Monate

0,20 %

Nationalbank

4 Monate / 7 Monate2

0,25 / 0,15 %

Postbank

3 Monate / 9 Monate bei Neubau

0,25 %

PSD Berlin Brandenburg

6 Monate / 12 Monate bei Neubau, Verlängerung bis zu 36 Monate möglich

0,25 % 

PSD Bank Rhein Neckar Saar        

12 Monate

0,25 % 

PSD Bank West

3 Monate

0,10 % / 0,15 % für 13. bis 24. Monat

Santander

12 Monate

0,25 %

Sparda-Bank Hessen        

6 bis maximal 24 Monate

0,25 % 

Sparda-Bank West         

6 Monate / Neubau 12 Monate

0,20 %

Sparda-Bank Südwest

bis 24 Monate

0,05 bis 0,20 %

Stadtsparkasse Düsseldorf bis 7. Monat bei Kauf/Bestandsobjekten und 13. Monat bei Neubaumaßnahmen 0,20 %
Volksbank Mittweida        

12 Monate

0,25 % 

Wüstenrot Bausparkasse

12 Monate

0,25 %

selbstgenutzte Neubauten und Umfinanzierungen 2bei den Zinsfestschreibungen 5 J., 10 J., 15 J., bis 60 % Beleihungsgrenze: 3,0 % pro Jahr ab dem 7. Monat; bei den übrigen Zinsfestschreibungen und Beleihungsgrenzen: 1,8 % pro Jahr ab dem 4. Monat; bei den Zinsfestschreibungen 5 J., 10 J., 15 J., bis 60%: 3% ab dem 7. Monat; bei den übrigen Zinsfestschreibungen und Beleihungsgrenzen: 1,8 % p.a. ab dem 4. MonatQuelle: Baufinanzierungsvergleich biallo.de, Stand: 02. März 2022.

 

Bauverzögerung? Bereitstellungszinsen fallen auch bei Teilbeträgen an

Noch häufiger als beim Kauf einer Immobilie fallen Bereitstellungszinsen beim Bau eines Hauses oder einer Eigentumswohnung an. Gerade in der heutigen Zeit des Baubooms sind die Handwerker oft ausgelastet und halten vereinbarte Termine nicht ein. Kommt es zu Verzögerungen beim Bau, flattern die Rechnungen der verschiedenen Gewerke auch später ins Haus. Die Bank gibt Teilbeträge des Gesamtdarlehens aber nur gegen Vorlage der Rechnung frei. Liegt die nicht vor, zahlt der Kunde die hohen Zinsen. Je nach Vertragsgestaltung mit dem Handwerker kann man diese bei ihm dann geltend machen.

Wer ein Haus baut oder eine Immobilie finanzieren lässt, ruft das Darlehen in Teilen ab. Je nach Baufortschritt werden immer wieder Teilbeträge von der Kreditsumme entnommen. Auch dann, wenn nur Teile des Darlehens verwendet werden, fallen für die noch nicht in Anspruch genommenen Kreditsummen Bereitstellungszinsen an.

Daher können Bereitstellungszinsen lange Bauvorhaben besonders teuer machen. Da Baukredite zweckgebunden sind, kann die Darlehenssumme auch nicht auf einen Schlag abgerufen werden, um so die Bereitstellungszinsen zu umgehen.

Bereitstellungszinsen sollten demnach unbedingt in Ihre Kalkulationen einfließen. Entweder als Teil der Baufinanzierungssumme oder aber auch als separate Zahlungen, um große Kostenüberraschungen zu vermeiden. Nicht, dass die Finanzierung unter dem Strich viel teurer ist, als der Effektivzins zu Anfang vermittelt hat.

 

Sind Bereitstellungszinsen steuerlich absetzbar?

Bereitstellungszinsen können Sie steuerlich absetzen. Dies gilt aber nur unter bestimmten Bedingungen: 

  • Grundsätzlich sind Zinsen nur dann steuerlich geltend zu machen, wenn Sie als Steuerzahler eine Immobilie nach der Anschaffung oder Herstellung nicht selbst bewohnen, sondern an Dritte vermieten.
  • Das gilt natürlich auch für Bereitstellungszinsen.

Achtung: 

 

Häufige Fragen zum Thema Bereitstellungszinsen

Warum muss ich Bereitstellungszinsen zahlen?

Kreditinstitute berechnen Bereitstellungszinsen als eine Art Entschädigung. Wird ein Darlehen zwar bereit gehalten, aber noch nicht ganz oder nur zum Teil abgerufen, erhält die Bank noch kein Geld vom Kunden, während sie selbst den Kredit refinanzieren muss. Um diesen Verlust auszugleichen, stellen sie diese Zinsen in Rechnung.  

Wie hoch sind die Bereitstellungszinsen?

Die Zinsen werden für die noch nicht ausbezahlte und bereitgehaltene Darlehenssumme berechnet. Die meisten Banken und Sparkassen verlangen 0,25 Prozent für jeden Monat beziehungsweise 3,0 Prozent pro Jahr. Wird Geld im Laufe des Monats abgerufen, berechnet das Kreditinstitut den Zins auf den Tag genau. Damit ist er deutlich höher als die normalen Effektivzinsen, die derzeit verlangt werden.  

Wann fallen Bereitstellungszinsen an?

Bereitstellungszinsen fallen an, wenn die in den Darlehenskonditionen vereinbarte bereitstellungszinsfreie Zeit beendet ist. Diese variiert je nach Baufinanzierungsinstitut. Die Spanne reicht von drei bis zwölf Monate.  

Ein Teil meines Darlehens ist bereits ausgezahlt – bin ich damit vor Bereitstellungszinsen sicher?

Nein. Bei privaten Baufinanzierungen werden Bereitstellungszinsen auch bei noch nicht in Anspruch genommenen Teilbeträgen des Darlehens berechnet. Solange nicht die gesamte Kreditsumme ausgezahlt wurde, kann die Bank oder Sparkasse die Zinsen erheben. 

Ich bewohne mittlerweile die erbaute/erworbene Immobilie, für deren Kredit Bereitstellungszinsen erhoben wurden. Kann ich diese steuerlich absetzen?

Nein. Solange Sie selbst die Immobilie bewohnen, können Sie die Zinsen nicht steuerlich geltend machen. Nur im Falle einer Fremdvermietung können Sie Bereitstellungszinsen im selben Jahr in der  Steuererklärung angeben.  

Wie kann ich Bereitstellungszinsen umgehen?

Haben Sie Darlehen von verschiedenen Banken, sollten Sie das Geld bei dem Institut zuerst abrufen, bei dem die bereitstellungsfreie Zeit am kürzesten ist. Gehört ein KfW-Kredit zu Ihrem Finanzierungspaket, sollten Sie das zuletzt abrufen, weil die  KfW, also die Kreditanstalt für Wiederaufbau, mit zwölf Monaten sehr verbraucherfreundlich ist, jedenfalls mehr als die meisten Privatbanken und  Sparkassen.

Es kommt zu Verzögerungen durch die Baufirma. Habe ich Anspruch auf Schadensersatz?

Das hängt ganz vom Vertrag ab, den Sie mit der Baufirma geschlossen haben. Sie sollten jedenfalls immer darauf drängen, dass bereits ausgeführte Arbeiten oder angeliefertes Material zügig in Rechnung gestellt wird, damit Sie diese Rechnungen rasch bei Ihrer Bank einreichen können und das Geld bei ihr abfließt.

Über den Redakteur & Gründer Horst Biallo

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Jahrgang 1954, studierte Wirtschaft und absolvierte eine Ausbildung zum Wirtschaftsjournalisten bei der Tageszeitung Die Welt. Später machte er sich selbstständig, schrieb für Wirtschaftswoche, Stern und zahlreiche Tageszeitungen. Er ist Autor mehrerer Fachbücher, u.a. "Die geheimen deutschen Weltmeister" und "Die Doktormacher". Im Jahr 1999 gründete er das Verbraucherportal www.biallo.de, vier Jahre später www.geldsparen.de und 2009 www.biallo.at. Horst Biallo ist verheiratet und hat drei Kinder.

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