Viele Studierende jobben nebenbei, um ihre Miete zahlen oder ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Die Jobs sind vielfältig, doch ganz gleich, ob man als Praktikant, Aushilfe, Hilfswissenschaftler oder Werksstudent arbeitet – jede Beschäftigung unterliegt gesetzlichen Vorgaben. Diese betreffen Arbeitszeit, Arbeitsumfang, Verdienstgrenzen sowie Sozialabgaben und Steuern.
Allgemeine Regeln für Studentenjobs
Für Studentinnen und Studenten gelten einige grundlegende Regelungen, die sie beachten sollten, wenn sie einen Studentenjob annehmen möchten:
- Studierende dürfen reglmäßig maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten, damit sie ihren Status als Student im Nebenjob nicht verlieren. Alternativ dürfen sie einer kurzfristigen Beschäftigung mit höherer Stundenanzahl über maximal 70 Tage im Jahr nachkommen.
- Übersteigt die Arbeitszeit die gesetzlichen Vorgaben, gelten sie als studierende Beschäftigte, was vor allem Auswirkungen auf Steuern und Sozialabgaben hat.
- Studentische Mitarbeiter haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Feiertagsvergütung und bezahlten Urlaub. Dies darf per Vertrag nicht ausgeschlossen werden. Sofern es vertraglich vereinbart oder betriebsüblich ist, besteht auch Anspruch auf Weihnachtsgeld.
- Studentenjobs werden in der Regel in Steuerklasse 1 veranlagt. Andere Steuerklassen kommen zum Tragen, wenn die Studierenden bereits verheiratet sind oder ein Kind haben. Werden mehrere Studentenjobs gleichzeitig ausgeübt, gilt für den Zweit- und Drittjob die schlechtere Steuerklasse 6.
Verschiedene Arten von Studentenjobs
Sie nennen sich studentische Hilfskraft, Werkstudent oder Aushilfskraft: Hinter all diesen Bezeichnungen verbergen sich Nebenjobs für Studierende, die in der Regel für eine begrenzte Zeit ausgeführt und mit verbilligtem Lohn vergütet werden. Beide Seiten – sowohl Arbeitgeber als auch Studierende – verbuchen dabei Vorteile: Arbeitgeber sparen Lohnkosten und Sozialabgaben; Studierende sind zumeist von Steuer- und Sozialabgaben befreit und sammeln erste Berufserfahrung. Allerdings gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Studentenjobs:
Klassische Aushilfsjobs und Nebenjobs
Klassische Aushilfs- oder Nebenjobs finden sich meist außerhalb der Universitäten – etwa wenn Studierende in Restaurants kellnern, im Supermarkt kassieren oder als Werkstudent in einem Betrieb aushelfen. Diese Jobs werden überwiegend auf Basis geringfügiger Beschäftigung mit zeitlicher Begrenzung ausgeführt.
Nebenjob an der Uni: Studentische Hilfskräfte und wissenschaftliche Mitarbeiter
Demgegenüber stehen universitäre Nebenjobs – etwa als studentische Hilfskraft oder als wissenschaftlicher Mitarbeiter. Studentische Hilfskräfte sind oft erst ein paar Semester an der Uni, haben noch keinen Studienabschluss und üben einfache Tätigkeiten innerhalb ihres Fachbereichs oder ihres Lehrstuhls aus. Wissenschaftliche Mitarbeiter besitzen hingegen meist schon einen Hochschulabschluss, zum Beispiel einen Bachelor. Sie unterstützen Professoren oder Dozenten in Lehre, Forschung und teilweise bei verwalterischen Tätigkeiten. Die Arbeiten sind anspruchsvoller als einfache studentische Aushilfsjobs. Für künftige Forscher dienen Stellen als Hilfswissenschaftler oft als Sprungbrett für eine universitäre Laufbahn.
Ganz gleich, ob klassischer Aushilfsjob oder wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni: Für alle Nebenjobs gelten gesetzliche Rahmenbedingungen. Bekannt und genutzt werden vor allem drei Arten von Nebenjobs: Minijob, Midijob und kurzfristige Beschäftigung.
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