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Wenn ein Familienmitglied oder ein nahestehender Mensch stirbt, ist die erste Frage in der Regel nicht, was machen wir nur mit dem digitalen Erbe? Und trotzdem sollte diese Frage nicht unterschätzt werden. Werden Verträge nicht gekündigt, laufen sie schlimmstenfalls immer weiter – und die Erben müssen als Rechtsnachfolger bezahlen.
Doch es geht nicht nur um vertragliche Pflichten und Zahlungen. Manche Werte existieren inzwischen nur digital. Etwa digitale Kunst, Webseiten, NFT (Non-Fungible-Token) oder eine Wallet für Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum. Auch moderne Bankkonten bei Fintech Unternehmen sind oft nicht sofort erkennbar. Haben die Erblasser keine Vorsorge getroffen, wie Erbinnen und Erben an solche digitalen Werte herankommen, sind sie fast chancenlos. Neben digitalen Werten sind natürlich E-Mail-Konten, Clouds und Verträge wichtig. Die meisten Menschen haben heutzutage Social-Media-Profile – auch hier gilt es Entscheidungen zu treffen. In unserem ausführlichen Ratgeber zum Thema digitales Erbe erfahren Sie, was Sie vorbeugend zu Lebzeiten tun können und wie Sie als Erbe vorgehen sollten.
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Hinweis: Bei einem Todesfall in der Familie dient der Erbschein als Nachweis darüber, wer die Erben sind, und befähigt sie, Geschäfte des Verstorbenen zu regeln. ber das Dokument kostet Geld und viel Zeit. Testament und Vorsorgevollmacht können Alternativen sein. Was ein Erbschein kostet und wie Sie ihn beantragen, erfahren Sie in einem weiteren Ratgeber auf biallo.de.
Wie kommen Angehörige an den digitalen Nachlass?
Der Tod kommt leider oft unerwartet. Hat es früher gereicht, wenn Hinterbliebene sich tagelang durch Keller, Aktenordner und Bankschließfächer wühlten, spielt sich heute ein Großteil unseres Lebens im Digitalen ab. Das macht den Umgang mit dem Nachlass nicht unbedingt leichter. Wo früher ein Ladengeschäft oder Büro gemietet werden musste, läuft das Geschäft heute über eine Webseite, einen Zahlungsdienst und einen Online-Konferenz-Anbieter. Fotos verstauben nicht in schweren Fotobänden, sondern liegen auf einem Cloud-Speicher und erfreuen Follower in den sozialen Medien. Das Problem: Um diese für Außenstehende unsichtbaren Schätze, Verträge und Verpflichtungen einzusehen, braucht es Zugangsdaten. Sind diese nicht hinterlegt, scheitern viele Hinterbliebene schon an dem Versuch, das Handy oder den Laptop einzuschalten.
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Verträge und Onlinekonten nach dem Tod einsehen
Den Dingen einfach ihren digitalen Lauf zu lassen und Onlinekonten und Co. zu ignorieren, ist keine gute Idee. Schließlich laufen zahlungspflichtige Verträge weiter, es können Mahn- und Inkassokosten entstehen. Rechte und Pflichten der verstorbenen Person gehen an den Erben oder die Erbin über. Werden also Verträge nicht gekündigt, laufen sie schlimmstenfalls immer weiter – und die Erben müssen als Rechtsnachfolger bezahlen. Der Überblick über die Zahlungsverpflichtungen ist schon deshalb wichtig, weil Erbinnen und Erben das Erbe auch ausschlagen können.
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Vor der Einsicht: Erbberechtigung nachweisen
Um Auskünfte zu möglichen Kundenkonten zu erhalten, müssen sich Erbinnen oder Erben zuerst als berechtigt ausweisen. Dafür sollten sie den Erbschein, die Sterbeurkunde oder das Testament vorlegen und die letzte Anschrift des Verstorbenen angeben können. Möglicherweise wird auch nach einer beglaubigten Kopie des Personalausweises gefragt. Die genauen Anforderungen können je nach Anbieter abweichen. In unserem Ratgeber zur gesetzlichen Erbfolge erfahren Sie, wer als Erbe infrage.
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Konto- und Kartenauszüge einsehen
Wenn Hinterbliebene keinen Zugriff auf E-Mails oder Browserverlauf haben, kann es sinnvoll sein, einen Blick in die Konto- und Kartenauszüge zu werfen. So lässt sich meist schnell herausfinden, ob zahlungspflichtige Verträge bestehen, und ob es weitere Konten bei Zahlungsanbietern wie Paypal, Apple Pay oder Google Pay gibt.
E-Mail-Konten sind wie ein Generalschlüssel
Der Bundesgerichtshof hat klar entschieden, dass E-Mails und Chat-Verläufe genauso wie Briefe zu behandeln sind und Erbinnen und Erben deshalb das Recht haben, auf beides zuzugreifen. Deutsche Anbieter werden Hinterbliebenen, die ihre Erbberechtigung nachweisen können, deshalb den Zugriff zum Mail-Konto gewähren (BGH: Az.: III ZR 183/17). Schwierig wird es, wenn die Anbieter im Ausland sitzen. Da kann es schnell passieren, dass Konten gelöscht oder in einen Gedenkzustand versetzt werden, sobald die Anbieter vom Tod des Inhabers oder der Inhaberin erfahren. Gerade bei E-Mail-Konten kann das empfindliche Folgen haben, wenn nämlich alle anderen Online-Verträge über genau dieses gelöschte Konto abgewickelt werden. Es ist deshalb empfehlenswert, erst einmal genau nach gespeicherten Zugangsdaten zu suchen, bevor ein Mail-Account gegebenenfalls gelöscht wird.
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Soziale Netzwerke
Facebook und LinkedIn bieten trotz des BGH-Urteils weiterhin nur an, dass die Accounts gelöscht oder in einen Gedenkzustand versetzt werden. Dafür können Nutzer schon zu Lebzeiten festlegen, wie mit ihrem Account verfahren werden soll und wer zum digitalen Nachlassverwalter bestimmt wird. Google-Nutzer können sogar genau festlegen, wer bei Inaktivität des Accounts auf welche Daten Zugriff haben soll.
- Biallo-Lesetipp: Recht auf Vergessenwerden - So werden Sie den digitalen Ballast los
Das digitale Erbe selbst vorbereiten
Wer es gut mit den Erben meint, sollte das digitale Erbe nach Möglichkeit gut vorbereiten. Eine Möglichkeit ist, eine Liste mit allen Accounts und den dazugehörigen Passwörtern auszudrucken und an einem sicheren Ort zu hinterlegen, etwa einem Bankschließfach. Wichtig: Die Liste sollte regelmäßig an die veränderten Konten und Passwörter angepasst werden.
Alternativ kann man einen digitalen Tresor für wichtige Unterlagen einrichten und die Zugangsdaten noch zu Lebzeiten teilen. Ebenfalls praktisch: Passwortmanager. Wird ein solcher eingerichtet, reicht es, die Zugangsdaten zum Passwortmanager zu teilen. In einem Notfallordner können Sie wichtige Dokumente für sich selbst und spätere Hinterbliebene organisieren.
Welcher digitaler Nachlass noch wichtig ist und wie Sie herausbekommen, wo der Verstorbene Onlinekonten hatte, erfahren Sie in unserem ausführlichen PDF-Ratgeber zum Thema digitaler Nachlass.
Lesen Sie auch unseren Ratgeber zum Thema Darlehen für Senioren. Darin erfahren Sie, wie Sie mit einer abbezahlten Immobilie ein Darlehen erhalten, um sich Wünsche zu erfüllen oder notwendige Ausgaben zu bestreiten. Bei allen vorgestellten Varianten müssen Sie nicht umziehen, sondern können lebenslang in Ihrem Haus wohnen bleiben.
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