Mein Konto Meine Bibliothek
x
Bundesförderung für effiziente Gebäude

KfW 261: Mit dem Wohngebäude Kredit zum effizienten Gebäude

Sabina Hoerder
Redakteurin
Aktualisiert am: 28.07.2023

Auf einen Blick

  • Sanierer, die ihre Immobilie fit für den KfW-Effizienzhausstandard 85 oder besser machen wollen oder ein entsprechend saniertes Haus kaufen wollen, erhalten zinsgünstige Darlehen bis 150.000 Euro und Tilgungszuschüsse von bis zu 37.500 Euro zur Verfügung (jeweils pro Wohneinheit). 
  • In diesem Ratgeber erfahren Sie, auf welche Details Sie bei diesem KfW-Programm achten müssen und wie die Konditionen konkret aussehen. 
100 % unabhängig dank Ihres Klicks
Kaufen Sie ein Produkt über einen mit (*) oder (a) gekennzeichneten Werbelink, erhalten wir eine kleine Provision. Für Sie ergeben sich keine Mehrkosten und Sie unterstützen unsere Arbeit. Vielen Dank!
Mehr erfahren

Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. KfW 261: Bundesförderung für effiziente Gebäude mit dem Wohngebäude Kredit
  2. KfW 261 Konditionen: Wie hoch fällt Förderung beim Wohngebäude Kredit aus?
  3. KfW-Programm 261: Fördermittel Antrag – so geht's
  4. KfW energieeffizient sanieren: Wer kann die Förderung beantragen?
  5. KfW 261 mit anderen Fördermitteln kombinieren

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde die Förderstruktur für energieeffiziente Gebäude im Juli 2021 neu aufgesetzt. Die Bundesregierung entwickelt die Förderung für energieeffiziente Gebäude fortlaufend weiter. Aufgrund hoher Nachfrage und ausgeschöpfter Mittel kam es seit Januar 2022 zu einem regelrechten Förder-Stopp-and-Go. Nicht betroffen waren Programme ohne Energiekomponente, wie das KfW-Wohneigentumsprogramm.

Mit den KfW-Programmen 261 und 262 – als Teil der BEG – wurden seit 2021 energieeffizientes Sanieren und Bauen unterstützt. Seit März 2023 werden im Rahmen der BEG mit dem Programm Wohngebäude Kredit (261) allerdings nur noch energetische Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Haus gefördert. Das KfW-Förderprogramm 262 wurde im Juli 2022 im Rahmen einer BEG-Reform bereits gestoppt und die Förderung von besonders energieeffizienten Neubauten in das im März 2023 neu aufgelegte KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (297/298) überführt.

 

KfW 261: Bundesförderung für effiziente Gebäude mit dem Wohngebäude Kredit

Die KfW-Förderung Wohngebäude Kredit (261) für effizientes Sanieren orientiert sich am Energieeffizienzhaus-Standard. Je energieeffizienter eine Sanierung im Vergleich zu einem Referenzhaus ausfällt, desto attrkativer ist die Förderung. So bedeutet zum Beispiel ein KfW-Effizienzhaus 55, dass 55 Prozent der Energie des gebäudetypischen Referenzhauses verbraucht wird. Eine weitere Rolle spielt der Transmissionswärmeverlust, also wie viel Wärme über die Gebäudehülle verloren geht. Effizienzhäuser 55 werden jedoch mittlerweile gar nicht mehr gefördert. Denn eine solche Bauweise gilt mittlerweile allgemein als Standard.

Welche Voraussetzungen gelten?

Um in den Genuss von Fördermitteln zu kommen, muss ein zu sanierendes Haus mindestens den KfW-Effizienzhaus 85-Standard erreichen. Eine weitere Voraussetzung für den KfW-Kredit: Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden. Außerdem ist auch eine Energieeffizienzexpertin oder ein Energieeffizienz-Experte für die Planung notwendig. Meistens sind die Fachleute Architekten oder Bauingenieure. Die Hauptaufgabe besteht darin, Gebäude entsprechend den Normen und Gesetze so zu gestalten, dass die Energieeinsparungen entsprechend den Vorgaben eingehalten werden. Das Erreichen der Standards bestätigen die Experten auf Basis der Planung, sodass Sie Fördergelder beantragen können. Eine weitere Bestätigung erfolgt dann bei der Bauabnahme. Diese Vorgehensweise ist heute bei Bauträgern oder Bauunternehmen schon eingespielt. Beim Erwerb eines schlüsselfertigen Hauses oder einer Wohnung wird meist schon mit einem bestimmten Energiestandard geworben. 

Einen Nachteil gibt es durch die zwangsweise Einschaltung von Fachunternehmen und Gutachtern: Die klassische Muskelhypothek, um Kosten einzusparen, ist damit nur noch sehr eingeschränkt möglich. Möchten Sie bei Ihrem Bauvorhaben Eigenleistungen erbringen, müssen Sie den Einsatz mit dem Bauunternehmen absprechen.

  • Biallo-Lesetipp: Baustoffe, Kosten, Einsparmöglichkeiten – informieren Sie sich in einem weiteren Ratgeber von uns ausführlich rund um das Thema "Nachhaltiges Bauen".

 

KfW 261 Konditionen: Wie hoch fällt Förderung beim Wohngebäude Kredit aus?

Anders als in der Vergangenheit haben Sie nicht mehr die Wahl zwischen Kredit- und Zuschussvariante. KfW-Fördermittel für den Neubau gibt es nur noch in Verbindung mit einem Kredit.

Kredit

Die Kreditsumme beträgt bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit, erreicht Ihr Haus die Erneuerbare Energien-Klasse, sind es bis zu 150.000 Euro. Sie haben die Wahl zwischen einem endfälligen Darlehen und einem Annuitätendarlehen. Beim Erstgenannten zahlen Sie die Kreditsumme am Ende auf einen Schlag komplett zurück. Das Annuitätendarlehen ist hingegen der Klassiker der Baufinanzierung, bei dem Sie üblicherweise monatlich den Kredit zurückzahlen.

KfW-Annuitätendarlehen gibt es mit Laufzeiten von vier bis zu 30 Jahren und zehn Jahren Zinsbindung. Der effektive Jahreszins beträgt aktuell je nach Laufzeit zwischen 0,15 und 1,44 Prozent pro Jahr. Zum Vergleich: Die durchschnittlichen Baugeldzinsen liegen laut Biallo-Index für zehnjähriges Baugeld aktuell bei einem Effektivzins von 3,92 Prozent. Im Biallo-Baufinanzierungs-Vergleich finden sich Angebote von Banken ab 3,52 Prozent Effektivzins.

Tilgungszuschuss

Den Kredit müssen Sie nicht komplett selbst zurückzahlen, denn die KfW spendiert Ihnen einen Tilgungszuschuss, der umso höher ausfällt, je besser der energetische Standard Ihrer Immobilie mit den finanzierten Maßnahmen wird. So gibt es fünf Prozent für das Erreichen des Standards Denkmal oder 85, zehn Prozent für den Effizienzhaus-Standard 70, 15 Prozent sind es beim Standard 55. Wird sogar der Effizienzhaus–Standard 40 erreicht, gibt es 20 Prozent. Noch spendabler ist die KfW, wenn Ihr Haus die Erneuerbare Energien-Klasse erreicht: Dann erhalten Sie nicht nur die höhere Kreditsumme, sondern je nach Effizienzhaus-Standard zusätzlich fünf Prozent Tilgungszuschuss. Im Idealfalls sind so bis zu 37.500 Euro möglich.

Zusätzlich können Sie einen Tilgungszuschuss von weiteren zehn Prozent erhalten, wenn Ihre Immobilie mindestens den Effizienzhaus-Standard 70 erreicht und zu den “Worst Performing Buildings” gehört. Dazu zählt die KfW Gebäude mit Baujahr 1957 oder früher, bei denen mindestens 75 Prozent der Außenwandfläche saniert wurden.

 

KfW-Programm 261: Fördermittel Antrag – so geht's

Die Fördermittel für das energieeffiziente Sanieren zum KfW-Effizienzhaus beantragen Sie nicht direkt bei der KfW. So gehen Sie richtig vor:

1. Energieeffizienz-Expertin oder Energieeffizienz-Experten beauftragen: Die Experten beraten unabhängig und sollen sicherstellen, dass die geplanten Maßnahmen auch zur gewünschten Energieeffizienz führen. Von ihnen erhalten Sie eine "Bestätigung zum Antrag", mit der Sie später den Kredit beantragen können.

Wichtig: Beim Kauf eines energetisch sanierten Hauses oder einer Eigentumswohnung sollte der Vertrag eine Schutzklausel enthalten, dass das Gebäude auch tatsächlich die energetischen Anforderungen erfüllt. Darauf weist die KfW hin und stellt hierfür eine unverbindliche Musterformulierung zur Verfügung. 

2. Finanzierungspartner finden und Kredit abschließen: Das kann Ihre Hausbank sein, eine andere Bank oder Sparkasse, eine Bausparkasse, eine Versicherung oder ein Finanzvermittler. Mit Ihrem Finanzierungspartner schließen Sie den Vertrag ab. Hierfür benötigen Sie die oben erwähnte "Bestätigung zum Antrag" von Ihrer Energieeffizienz-Expertin. Ist dies geschehen, können Sie Ihr Haus kaufen und Aufträge erteilen.

3. Energieeffizienz nachweisen und Tilgungszuschuss erhalten: Sind die Sanierungsarbeiten an Ihrem Haus abgeschlossen, stellt Ihnen Ihre Energieeffizienz-Expertin eine "Bestätigung nach Durchführung" aus, die Sie beim Finanzierungspartner einreichen. Beim Kauf eines Neubaus gibt es das Schriftstück vom Bauträger oder Fertighaushersteller. Die KfW prüft die Bestätigung und zahlt den Tilgungszuschuss gut.

Hinweis für energetische Sanierer: Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beteiligt sich mit Zuschüssen an den Kosten für Einzelmaßnahmen im Bereich der energetischen Sanierung. Alternativ können Sie von einem Steuerbonus profitieren. Lesen Sie mehr dazu in unserem Ratgeber Energetische Sanierung: BAFA-Zuschuss und Steuerbonus.

 

KfW energieeffizient sanieren: Wer kann die Förderung beantragen?

Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen - im Prinzip kann jeder Sanierungswillige einen Antrag stellen. Selbstverständlich gilt dies auch für Baugenossenschaften, Bau GbRs oder Wohneigentümergemeinschaften. Nicht möglich ist dies nur, falls bereits ein Privatinsolvenzantrag gestellt wurde oder eine Privatinsolvenz besteht. Selbst Nießbrauchberechtigte können einen Antrag stellen. Allerdings ist hierfür auch die Zustimmung des Eigentümers notwendig, damit der Antrag bewilligt werden kann. 

 

KfW 261 mit anderen Fördermitteln kombinieren

Den Kredit aus dem KFW Programm 261 Wohngebäude können Sie mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm kombinieren. Hierüber stehen gegebenenfalls noch einmal bis zu 100.000 Euro zur Verfügung. Das Programm richtet sich ausschließlich an Selbstnutzer, der derzeitige effektive Zinssatz beträgt ab 3,85 Prozent (Stand 28.7.2023). Der Kredit muss ebenfalls über das Grundbuch besichert werden. Normalerweise sollte die Bundesförderung energieeffiziente Gebäude – Wohngebäude ebenso mit Länderfördermitteln kombinierbar sein. Bei Interesse sollten Sie sich an das entsprechende Landesförderinstitut wenden.

Kombination mit weiteren Finanzierungsdarlehen 

Normalerweise geht es ohne weiteren, privatwirtschaftlichen Kredit nicht, es sei denn, es steht ausreichendes Eigenkapital zur Verfügung. Die Grenze liegt bei 60 Prozent der Gesamtkosten, die gefördert werden können. Um diese Kapitallücke zu schließen, wird deshalb eine baufinanzierende Bank oder Versicherung für ein privatwirtschaftliches Darlehen benötigt.

Wichtig zu wissen: Eine Förderquote von 60 Prozent betrifft alle staatliche Förderungen, dies bezieht auch Landesfördermittel oder sonstige kommunale Förderung mit ein.

Über die Redakteurin Sabina Hoerder

Alle Artikel der Redakteurin Sabina Hoerder ansehen
Studiert habe ich Germanistik und Soziologie in Osnabrück. Nach Praktika bei ZDF, taz, NDR und Co. sowie freier Mitarbeit bei der Neuen Osnabrücker Zeitung folgte mein Volontariat bei biallo.de. Seit 2009 bin ich Redakteurin.   Berufsbegleitend habe ich Umweltwissenschaften studiert und mich auf den Bereich Energie spezialisiert. Für biallo.de bearbeite ich unter anderem Themen wie den Stromanbieterwechsel oder Energiesparmöglichkeiten im Haus.   Vorwiegend kümmere ich mich im Moment um unsere Print-Aktivitäten. Ich betreue unser „Thema der Woche“ sowie Serien, die wir an Tageszeitungen deutschlandweit liefern.

So verdient Ihr Geld mehr

Der Newsletter von biallo.de ist eine exzellente Entscheidung, wenn es um Ihre Finanzen geht.

Wir freuen uns darauf, Ihnen mit Ihrer Zustimmung interessante Inhalte, Empfehlungen und Werbung von uns und unseren Partnern zu schicken, die genau auf Ihre Interessen zugeschnitten sind. Um dies zu ermöglichen, analysieren wir, wie Sie unsere Website nutzen (z.B. Seitenaufrufe, Verweildauer) und wie Sie mit unseren E-Mails interagieren (z. B. Öffnungs- und Klickraten). So erstellen wir ein Nutzungsprofil, das Ihnen die relevantesten Inhalte liefert, und ordnen Sie in passende Werbezielgruppen ein. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen, z. B. über den Abmeldelink im Newsletter. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.