Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde die Förderstruktur für energieeffiziente Gebäude im Juli 2021 neu aufgesetzt. Die Bundesregierung entwickelt die Förderung für energieeffiziente Gebäude fortlaufend weiter. Aufgrund hoher Nachfrage und ausgeschöpfter Mittel kam es seit Januar 2022 zu einem regelrechten Förder-Stopp-and-Go. Nicht betroffen waren Programme ohne Energiekomponente, wie das KfW-Wohneigentumsprogramm.
Mit den KfW-Programmen 261 und 262 – als Teil der BEG – wurden seit 2021 energieeffizientes Sanieren und Bauen unterstützt. Seit März 2023 werden im Rahmen der BEG mit dem Programm Wohngebäude Kredit (261) allerdings nur noch energetische Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Haus gefördert. Das KfW-Förderprogramm 262 wurde im Juli 2022 im Rahmen einer BEG-Reform bereits gestoppt und die Förderung von besonders energieeffizienten Neubauten in das im März 2023 neu aufgelegte KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (297/298) überführt.
KfW 261: Bundesförderung für effiziente Gebäude mit dem Wohngebäude Kredit
Die KfW-Förderung Wohngebäude Kredit (261) für effizientes Sanieren orientiert sich am Energieeffizienzhaus-Standard. Je energieeffizienter eine Sanierung im Vergleich zu einem Referenzhaus ausfällt, desto attrkativer ist die Förderung. So bedeutet zum Beispiel ein KfW-Effizienzhaus 55, dass 55 Prozent der Energie des gebäudetypischen Referenzhauses verbraucht wird. Eine weitere Rolle spielt der Transmissionswärmeverlust, also wie viel Wärme über die Gebäudehülle verloren geht. Effizienzhäuser 55 werden jedoch mittlerweile gar nicht mehr gefördert. Denn eine solche Bauweise gilt mittlerweile allgemein als Standard.
Welche Voraussetzungen gelten?
Um in den Genuss von Fördermitteln zu kommen, muss ein zu sanierendes Haus mindestens den KfW-Effizienzhaus 85-Standard erreichen. Eine weitere Voraussetzung für den KfW-Kredit: Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden. Außerdem ist auch eine Energieeffizienzexpertin oder ein Energieeffizienz-Experte für die Planung notwendig. Meistens sind die Fachleute Architekten oder Bauingenieure. Die Hauptaufgabe besteht darin, Gebäude entsprechend den Normen und Gesetze so zu gestalten, dass die Energieeinsparungen entsprechend den Vorgaben eingehalten werden. Das Erreichen der Standards bestätigen die Experten auf Basis der Planung, sodass Sie Fördergelder beantragen können. Eine weitere Bestätigung erfolgt dann bei der Bauabnahme. Diese Vorgehensweise ist heute bei Bauträgern oder Bauunternehmen schon eingespielt. Beim Erwerb eines schlüsselfertigen Hauses oder einer Wohnung wird meist schon mit einem bestimmten Energiestandard geworben.
Einen Nachteil gibt es durch die zwangsweise Einschaltung von Fachunternehmen und Gutachtern: Die klassische Muskelhypothek, um Kosten einzusparen, ist damit nur noch sehr eingeschränkt möglich. Möchten Sie bei Ihrem Bauvorhaben Eigenleistungen erbringen, müssen Sie den Einsatz mit dem Bauunternehmen absprechen.
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