Kosten für Krankheit, Katastrophen, Pflege & Co.

Anlage Außergewöhnliche Belastungen: Diese Kosten erkennt das Finanzamt an

Stefanie Engelmann
Redakteurin
Michael Schreiber
Autor
Aktualisiert am: 17.07.2025

Auf einen Blick

  • Pflege, Krankheit und Umbauten: Viele dieser Kosten können Sie über die Anlage Außergewöhnliche Belastungen absetzen.
  • Für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und Menschen mit Behinderung gibt es Pauschbeträge und Zusatzleistungen.
  • Achten Sie auf die zumutbare Eigenbelastung – sie entscheidet, ob sich die Steuerersparnis auch wirklich lohnt.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Was zählt als außergewöhnliche Belastung?
  2. Behindertenpauschbetrag und Fahrtkosten
  3. Pflegekosten und Heimaufenthalte
  4. Pflegepauschbetrag für Angehörige
  5. Zumutbare Belastung – das müssen Sie selbst tragen
  6. Umbauten und Barrierefreiheit
  7. Steuerliche Anerkennung bei Katastrophen
  8. Unterstützungsleistungen an Kinder

Manche Lebenssituationen bringen hohe Ausgaben mit sich – sei es durch Krankheit, Pflege, Behinderung, Katastrophen oder einen Trauerfall. Viele dieser finanziellen Belastungen erkennt das Finanzamt unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich an. Dafür gibt es ein eigenes Steuerformular für Ihre Steuererklärung: die Anlage Außergewöhnliche Belastungen. Welche Ausgaben Sie hier eintragen können, welche Pauschalen gelten und worauf Sie bei Nachweisen achten sollten, erfahren Sie in diesem Überblick.

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Was zählt als außergewöhnliche Belastung?

Nicht jede private Ausgabe ist steuerlich absetzbar. Das Einkommensteuergesetz (§ 33 EStG) lässt aber Ausnahmen zu – bei außergewöhnlichen, unvermeidbaren Belastungen.

Abgrenzung zu Sonderausgaben

Sonderausgaben betreffen zum Beispiel Versicherungen oder Spenden – außergewöhnliche Belastungen dagegen entstehen meist durch persönliche Schicksalsschläge. Beide werden in eigenen Steuerformularen geltend gemacht.

Beispiele für absetzbare Belastungen

Dazu zählen etwa:

Behindertenpauschbetrag und Fahrtkosten

Für Menschen mit Behinderung gelten erhöhte steuerliche Erleichterungen. Sie können wählen: Pauschbetrag oder tatsächliche Nachweise.

Pauschbetrag bei Behinderung (nach GdB)

Seit 2021 gelten erhöhte Pauschbeträge bis zu 7.400 Euro – bereits ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20. Die Pauschale wird als Jahresbetrag unabhängig vom Zeitpunkt der Feststellung voll gewährt. Als Nachweise gelten der Schwerbehindertenausweis oder der Bescheid des Versorgungsamts.

Zusätzliche Fahrtkostenpauschale für Behinderte

Seit 2021 gibt es für behinderungsbedingte Fahrten einen Zusatzpauschbetrag zwischen 900 und 4.500 Euro (Zeilen 17–18 der Anlage). Ab einem Grad der Behinderung von 70 gibt es den Pauschalabzug ohne weiteren Nachweis automatisch.

Pflegekosten und Heimaufenthalte

Pflegebedürftige und deren Angehörige können große Teile der selbst getragenen Kosten steuerlich geltend machen. Absetzbar sind Kosten für stationäre oder häusliche Pflege, wenn sie durch Pflegebedürftigkeit, Krankheit oder Behinderung erforderlich sind.

Heimunterbringung

Pflegeheimkosten sind absetzbar, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht (BMF-Schreiben v. 09.04.2019, IV C 3 - S 2345/19/10002). Altersbedingte Heimaufenthalte ohne Pflegegrad zählen nicht.

Haushaltsersparnis

Das Finanzamt kürzt den Abzugsbetrag um eine sogenannte Haushaltsersparnis – 2025 liegt diese bei 11.604 Euro (Grundfreibetrag laut § 32a EStG).

Pflegewohngemeinschaft

Ein anhängiges BFH-Verfahren klärt, ob Unterkunftskosten in Pflege-WGs absetzbar sind (Az. VI R 40/20). Bis dahin sollten Betroffene Einspruch einlegen und auf das Verfahren verweisen.

Steuerabzug für Elternunterhalt

Wenn Sie die Pflegeheimkosten für ein pflegebedürftiges Familienmitglied direkt selbst tragen, können Sie diese als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen. Voraussetzung ist, dass Sie nicht dem Sozialamt bereits verauslagte Kosten erstatten (im Rahmen des sogenannten Elternunterhalts), sondern den Betrag direkt an das Pflegeheim überweisen.

Als Nachweise verlangt das Finanzamt in der Regel:

  • Rechnung des Pflegeheims
  • Nachweis über den Pflegegrad oder
  • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „H“ (hilflos)
(Quelle: BMF-Schreiben vom 10.01.2014, FG Baden-Württemberg vom 23.12.2014, Az. 6 K 2688/14)

Hausnotrufsystem steuerlich absetzen

Auch die Kosten für ein Hausnotrufsystem können als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung geltend gemacht werden – selbst dann, wenn es außerhalb des betreuten Wohnens genutzt wird. Das hat das Sächsische Finanzgericht 2020 bestätigt. Bereits 2015 hatte der BFH die steuerliche Anerkennung innerhalb betreuter Wohnformen bejaht.

  • Wichtig: Entscheidend ist, dass es sich um eine vertraglich vereinbarte Notrufdienstleistung handelt – nicht nur um die technische Bereitstellung eines Geräts.
(Quellen: FG Sachsen, Urteil vom 14.10.2020, Az. 2 K 323/20; BFH, Urteil vom 03.09.2015, Az. VI R 18/14)

Kombination mit haushaltsnahen Dienstleistungen möglich

Viele Pflegebedürftige schöpfen ihre steuerlichen Möglichkeiten nicht vollständig aus. Denn durch die zumutbare Eigenbelastung bleiben Teile der Pflegekosten bei den außergewöhnlichen Belastungen oft wirkungslos.

  • Tipp: Diese Beträge lassen sich zusätzlich über die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Das gilt zum Beispiel für Pflege- oder Betreuungshilfen im Haushalt, auch wenn sie im Rahmen einer Heimunterbringung erfolgen.

Tragen Sie die Pflegekosten in Zeile 32 der Anlage Außergewöhnliche Belastungen ein. Für haushaltsnahe Dienstleistungen nutzen Sie die Zeilen 36 bis 38.

  • Beachten Sie: Auf Nachfrage des Finanzamts müssen Sie die Pflegeheimabrechnungen und die Bescheinigung über den Pflegegrad vorlegen.

Pflegepauschbetrag für Angehörige

Pflegen Sie unentgeltlich eine Person mit mindestens Pflegegrad 2, steht Ihnen der Pflegepauschbetrag zu – gestaffelt nach Pflegegrad und ganz ohne Belege. Nutzen Sie zur Eintragung die Zeilen 11 bis 16 der Anlage Außergewöhnliche Belastungen.

  • Hinweis: Sie können wählen, ob Sie lieber den Pflegepauschbetrag ohne Kostennachweis oder die tatsächlich nachgewiesenen Kosten geltend machen. Beides gleichzeitig geht nicht.

Höhe des Pflegepauschbetrags 2025

Bis zu 1.800 Euro pro Jahr können Sie absetzen – auch ohne Nachweise, wenn Sie Angehörige unentgeltlich pflegen. Der Pflegepauschbetrag ist gestaffelt:

PflegegradPauschbetrag
Pflegegrad 2600 €
Pflegegrad 31.100 €
Pflegegrad 4 oder 5 oder Merkzeichen „H“1.800 €
(Quelle: § 33b Absatz 6 EStG, BMF-Schreiben vom 23.11.2021)

Keine Anrechnung des Pflegegelds

Das Pflegegeld der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherer bleibt dabei außen vor, wenn der pflegende Angehörige das Geld nachweislich nicht für sich behält, sondern nur treuhänderisch verwaltet, um zum Beispiel Pflegehilfsmittel oder eine zusätzliche familienfremde Pflegekraft zu finanzieren.

Aufteilung bei mehreren Pflegenden

Der Pauschbetrag wird bei mehreren pflegenden Angehörigen anteilig aufgeteilt. Alternativ lassen sich tatsächliche Kosten absetzen – aber nicht beides gleichzeitig.

Auch bei kurzzeitiger oder Wochenendpflege möglich

Der Pauschbetrag gilt auch bei Wochenendpflege oder kurzzeitiger Unterstützung – Hauptsache, die Pflege erfolgt regelmäßig.

Krankheitskosten, Kuren und Behandlungen

Arztkosten, Medikamente, Hilfsmittel – viele dieser Aufwendungen sind absetzbar, wenn sie medizinisch notwendig sind.

Welche Ausgaben zählen?

Wenn sie ärztlich verordnet wurden, zählen Kosten für:

  • Hinweis: Fitnessstudio & Wellness zählen nicht!

Nachweise auf Anforderung

Belege müssen Sie nur einreichen, wenn das Finanzamt sie anfordert. Halten Sie alle Verordnungen und Rechnungen griffbereit.

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Umbauten und Barrierefreiheit

Umbaukosten fürs Eigenheim oder die Mietwohnung erkennt das Finanzamt an, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht.

Abzugsfähige Maßnahmen

Folgende Umbauten wegen Gebrechlichkeit, Krankheit oder Behinderung können zum Beispiel abgesetzt werden:

Alles, was der Pflegegrad erforderlich macht, ist grundsätzlich absetzbar (BFH, Az. VI R 16/10). Aber: Nur das Jahr der Zahlung zählt. Eine Verteilung über mehrere Jahre ist nicht möglich.

Alternative: Handwerkerbonus

Handwerkerkosten können alternativ über die Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. In Höhe von 20 Prozent, maximal 1.200 Euro. Voraussetzung ist die Vorlage einer Rechnung und eines Zahlungsnachweises von der Bank. Bei Barzahlung entfällt der Steuervorteil nach einem Urteil des BFH vom 20. November 2008 (Az. VI R 14/08). Steuerersparnisse bringen zudem nur die Lohn- und Fahrtkosten des Handwerkers. Nicht förderfähige Materialkosten müssen deshalb auf der Rechnung getrennt ausgewiesen werden.

Steuerliche Anerkennung bei Katastrophen

Wer durch Naturgewalten (Katastrophen, Brände, etc.) betroffen ist, kann Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen absetzen, zum Beispiel für Ersatzbeschaffung von Hausrat.

Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastung

Bei Katastrophenschäden zeigen sich die Finanzämter großzügig – sofern keine Versicherungsleistungen greifen. Ist Ihr Haus durch Sturm, Hochwasser oder Brand beschädigt? Dann können Sie Reparaturkosten sowie Ersatzbeschaffungen von Kleidung und Hausrat ohne einen Versicherungsschutz nachzuweisen steuerlich absetzen.

Prozesskosten – eigentlich ausgeschlossen

Seit 2013 können Prozesskosten wie Scheidungs- oder Zivilverfahren grundsätzlich nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Dies stützt sich auf eine gesetzliche Änderung (§ 33 Abs. 2 Satz 4 EStG).

Zumutbare Belastung – das müssen Sie selbst tragen

Nur Kosten, die Ihre persönliche zumutbare Belastungsgrenze überschreiten, mindern Ihre Steuerlast.

Berechnung des Eigenanteils

Diese Grenze richtet sich nach Ihrem Einkommen, Familienstand und der Zahl der Kinder und liegt zwischen einem und sieben Prozent Ihrer Einkünfte¹. Das Finanzamt berücksichtigt automatisch nur den Teil Ihrer Ausgaben, der über dieser Schwelle liegt.

Tabelle: Zumutbare Belastung (Stand 2025)

Die folgende Tabelle zeigt, wie viel Prozent Ihrer Einkünfte Sie als Eigenanteil selbst tragen müssen, bevor außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden:

Gesamtbetrag der Einkünfte¹Ledige ohne KinderVerheiratete ohne KinderMit bis zu 2 KindernMit 3 oder mehr Kindern
bis 15.340 €5 %4 %2 %1 %
bis 51.130 €6 %5 %3 %1 %
über 51.130 €7 %6 %4 %2 %
¹ Einkünfte laut Steuerbescheid; Kapitalerträge mit Abgeltungsteuer zählen nicht mit
Quelle: Nach eigener Recherche; § 33 Abs. 3 EStG; Stand: Juli 2025.

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Unterstützungsleistungen an Kinder

Leisten Sie finanzielle Unterstützung für volljährige Kinder im Studium, können Sie diese bei Ihrer Steuer geltend machen. Sie können Unterstützungsleistungen von bis zu 10.908 Euro jährlich plus Versicherungsbeiträge absetzen, sofern keine eigenen Einkünfte des Kindes vorliegen.

Voraussetzungen

  • Kein Anspruch mehr auf Kindergeld (meist ab 25)
  • Nachweis der Bedürftigkeit des Kindes
  • Maximal 10.908 Euro plus Versicherungskosten sind abziehbar (Stand 2025, § 33a EStG)

Fazit

Die Anlage Außergewöhnliche Belastungen bietet viel Potenzial zur Steuerersparnis – vorausgesetzt, Sie kennen die Regeln, Pauschalen und Fallstricke. Lassen Sie auch scheinbar kleine Ausgaben nicht ungenutzt – die Summe kann sich lohnen.

Über die Redakteurin Stefanie Engelmann

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An der Universität Gießen studierte sie „Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft“ mit Diplom in den Fächern Englisch, Spanisch und Betriebswirtschaftslehre (BWL). Dabei erwarb sie fachsprachliches Ausdrucksvermögen und wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse, die sie in ihrem Berufsleben anwenden und weiter ausbauen konnte. Ihre berufliche Stationen lagen im Bereich Marketing & Kommunikation eines japanischen Druckerherstellers und im Ident & Research einer Personal- und Unternehmensberatung. Für ein IT-Unternehmen schrieb sie Anwenderberichte und Presseinformationen zu Softwarelösungen für Wissenschaft und Technik. Seit Anfang 2019 verstärkt Stefanie die Redaktion von Biallo & Team als Online-Redakteurin und schreibt vorwiegend für unsere Kategorien Immobilie, Konto, Recht & Steuer. Dabei ist sie stets auf der Suche nach verbraucherorientierten Themen.

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Michael Schreiber
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