Wie hoch sind die Beiträge in der Familienversicherung?
Welche Zusatzleistungen bieten Krankenkassen für Familien?
Familienversicherung oder private Krankenversicherung?
Voraussetzungen für die Familienversicherung (2026)
So stellen Sie einen Antrag auf Familienversicherung
Bis wann sind Kinder familienversichert?
Was passiert, wenn die Familienversicherung endet?
Besondere Konstellationen bei der Familienversicherung
Fazit: Wann sich die Familienversicherung lohnt
Häufige Fragen zur Familienversicherung
Checkliste: Familienversicherung prüfen
Zum Anfang
Die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ermöglicht es, Ehepartner und Kinder beitragsfrei mitzuversichern. Voraussetzung ist, dass die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind. 2026 liegt die Einkommensgrenze bei 565 Euro monatlich, bei Minijobs bei 603 Euro.
Die Familienversicherung der GKV ist einer ihrer größten Vorzüge: Ein Familienmitglied zahlt den Beitrag und Ehepartner und Kinder sind kostenlos mitversichert. Dafür müssen natürlich ein paar Voraussetzungen erfüllt sein. Sobald diese gegeben sind, profitieren die Familienmitglieder von einem umfassenden Leistungspaket zum Nulltarif. Denn die Kassen bieten gerade für junge Familien viele interessante Extras über ihre freiwilligen Satzungsleistungen.
Junge Paare sind gut beraten, bei der Familienplanung den Versicherungsstatus im Blick zu haben. Denn wer von beiden wie viel verdient und wer wie versichert ist, bevor die Kinder da sind, spielt eine Rolle bei der Familienversicherung. Wer noch kinderlos ist und überlegt, in die private Krankenversicherung zu wechseln, sollte diesen Ratgeber auf jeden Fall lesen. Wir erklären Ihnen, was die Familienversicherung leistet, wer sie nutzen kann und worauf Sie achten sollten.
Ein Familienmitglied zahlt Beiträge, andere können beitragsfrei mitversichert werden.
Das Angebot der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist unschlagbar: Der Hauptverdiener in der Familie zahlt den Beitrag gemäß seinem Einkommen, Ehepartner und Kinder sind beitragsfrei mitversichert – das gilt auch für die Pflegeversicherung.
Diese Möglichkeit kommt insbesondere Eltern zugute, bei denen einer beruflich zurücktritt, um sich um den Nachwuchs zu kümmern. Die mitversicherten Familienmitglieder erhalten eine eigene Versicherungskarte und sind rundum gesetzlich krankenversichert. Die Familienversicherung gilt nicht automatisch. Die Hauptverdienerin oder der Hauptverdiener muss einen Antrag bei seiner Krankenkasse stellen und vor allem selbst gesetzlich krankenversichert sein.
Biallo-Tipp:
Wenn Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin bei einer anderen Krankenkasse versichert ist als Sie und nun bei Ihnen in der Familienversicherung aufgenommen werden soll, dann geht das jederzeit: Es entfällt die Pflicht für Ihren Ehepartner, eine Mindestmitgliedschaft bei der bisherigen Krankenkasse von zwölf Monaten vorzuweisen.
Wer kann die Familienversicherung nutzen?
Nicht nur Familien mit Kindern profitieren von dieser Regelung.
Die Bezeichnung Familienversicherung suggeriert, dass Kinder vorhanden sein müssen, um sie zu nutzen. Das ist aber nicht so. Auch ein Ehepaar ohne Kinder kann familienversichert sein. Familienversicherung heißt, dass auch Angehörige beitragsfrei mitversichert werden können. Die Familienversicherung gilt für:
leibliche Kinder
Adoptiv-, Stief- und Enkelkinder, soweit sie überwiegend vom versicherten Mitglied versorgt werden
Pflegekinder
Ehepartner und Ehepartnerinnen sowie eingetragene Lebenspartner und Lebenspartnerinnen
Wie hoch sind die Beiträge in der Familienversicherung?
Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen des versicherten Mitglieds.
Die zu entrichtenden Beiträge des sogenannten Stammversicherten richten sich nach dem Einkommen. Der allgemeine Beitragssatz ist bei allen Kassen gleich und beträgt 14,6 Prozent vom Bruttoeinkommen. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, den jede Kasse individuell berechnet. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei rund 1,7 bis 1,9 Prozent vom Bruttoeinkommen (je nach Kasse). Von beiden Beiträgen zahlt der Arbeitgeber die Hälfte. Für die Familienversicherung fallen keine zusätzlichen Beiträge an.
Welche Zusatzleistungen bieten Krankenkassen für Familien?
Neben der Grundversorgung bieten viele Krankenkassen zusätzliche Leistungen an.
Viele Kassen bieten zudem für Familien interessante Zusatzleistungen an, die über das Standardprogramm, das bei allen Kassen gleich ist, hinausgehen. Manche Leistungen ermöglichen eine umfangreichere medizinische Versorgung, andere sparen Geld. Zu typischen Angeboten für Familien gehören zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder, Reiseimpfungen, Zuschüsse zu alternativen Heilmethoden oder zu Zahnarztbehandlungen. Auch Mehrleistungen bei Haushaltshilfen sind interessant, wenn ein Elternteil schwer erkrankt. Wünschenswert kann auch eine Hotline sein, über die Ärzte rund um die Uhr erreichbar sind. Welche Extraleistungen für Familien die gesetzlichen Krankenkassen beispielweise bieten, haben wir in einem weiteren Artikel für Sie zusammengefasst.
Biallo-Tipp: Krankenkassenwechsel möglich
Sollten Sie als Familie eine Krankenkasse gefunden haben, die besser zu Ihrer Lebenssituation passt, dann können Sie ganz einfach wechseln. Als Beitrag zahlendes Mitglied in der Familienversicherung können Sie die Krankenkasse wechseln und die gesamte Familie mitnehmen. Voraussetzung ist, dass Sie mindestens zwölf Monate lang Mitglied bei Ihrer bisherigen Krankenkasse waren und keinen Wahltarif abgeschlossen haben. Sollten Sie die Mindestmitgliedschaft nicht erfüllen, dürfen Sie nur dann wechseln, wenn die Kasse den Zusatzbeitrag erhöht. In diesem Fall gilt ein Sonderkündigungsrecht.
Sie sind kinderlos und jung und verdienen so gut, dass Sie über der Versicherungspflichtgrenze in der GKV liegen? Im Jahr 2026 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 69.300 Euro brutto jährlich. Dann könnten Sie in Erwägung ziehen, sich privat zu versichern. Für junge Leute kann das durchaus attraktiv erscheinen.
Familienversicherung gibt es nur in der GKV
Wenn Sie allerdings jetzt schon wissen, dass Sie eine Familie gründen wollen, dann sollten Sie sich diesen Schritt gut überlegen. Denn die Familienversicherung gibt es nur in der GKV. In der privaten Krankenversicherung – und an die wären Sie dann gebunden, solange Sie über der Versicherungspflichtgrenze verdienen – muss jedes Mitglied einen eigenen Vertrag abschließen und dafür auch Beiträge bezahlen.
Auch wenn Sie bereits Kinder haben und Ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, sollten Sie sich einen Wechsel in die private Krankenversicherung gut überlegen. Das gilt genauso, wenn Sie sich selbstständig machen. Sie haben in diesem Fall immer die Wahl, in die private Krankenversicherung zu wechseln oder eine freiwillige Versicherung in der GKV zu nutzen.
Was gilt für freiwillig gesetzlich Versicherte?
Bei der freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung können Ihre Familienmitglieder weiterhin kostenlos mitversichert bleiben, wenn bisher die Familienversicherung bestand. Es ändert sich für sie nichts. In der privaten Krankenversicherung müssten Sie hingegen für sich selbst wie auch für jedes Kind einen eigenen Vertrag abschließen. Das kommt Sie teurer.
Voraussetzungen für die Familienversicherung (2026)
Um beitragsfrei familienversichert zu sein, müssen mehrere gesetzlich festgelegte Voraussetzungen erfüllt sein. Entscheidend sind vor allem Einkommen, Wohnsitz und der Versicherungsstatus der mitversicherten Person.
Die wichtigsten Voraussetzungen für die Familienversicherung sind ein Einkommen unter 565 Euro monatlich, ein Wohnsitz in Deutschland und das Fehlen einer eigenen Krankenversicherung.
Wird die Einkommensgrenze von 565 Euro überschritten, endet die Familienversicherung automatisch.
Die Einkommensgrenze der Familienversicherung liegt 2026 bei 565 Euro monatlich. Für Minijobs gilt eine Grenze von 603 Euro.
Wichtig: Einkommensgrenze 2026
565 Euro monatlich: maximale Einkommensgrenze für die Familienversicherung
603 Euro monatlich: Grenze für Minijobs
Überschreitung: führt zum Ende der beitragsfreien Familienversicherung
Entscheidend ist das regelmäßige monatliche Gesamteinkommen.
Wohnsitz in Deutschland
Das Familienmitglied muss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Einkommensgrenze: 565 Euro oder 603 Euro im Minijob
Die Familienversicherung funktioniert nur, wenn ein Elternteil der Hauptverdiener ist und der mitversicherte Ehepartner nur ein geringes Einkommen hat.
Die Einkommensgrenze für die Familienversicherung liegt 2026 bei 565 Euro monatlich. Das regelmäßige monatliche Gesamteinkommen darf also 565 Euro nicht überschreiten. Für geringfügig Beschäftigte (Minijob) liegt die Grenze bei 603 Euro monatlich.
Die Einkommensgrenze der Familienversicherung wird regelmäßig angepasst und orientiert sich an der sogenannten Bezugsgröße nach § 18 SGB IV, die jährlich neu festgelegt wird.
Die Familienversicherung endet, sobald das regelmäßige Einkommen die Grenze von 565 Euro überschreitet. Auch Kinder dürfen nur bis zu den genannten Grenzen selbst Einkommen erzielen.
Wie sich ein Wechsel vom Minijob in einen Midijob auswirken kann, erklären wir in einem separaten Ratgeber.
Was zählt zum Gesamteinkommen?
Zum Gesamteinkommen in der Familienversicherung zählen alle regelmäßigen Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts.
Dazu gehören insbesondere:
Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit (Lohn oder Gehalt)
Entscheidend ist das regelmäßige monatliche Einkommen, nicht einzelne einmalige Einnahmen.
Biallo-Tipp:
Eine Familienversicherung ist daher trotz Elterngeld möglich, sofern alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Privatversicherte können während Mutterschutz und Elternzeit nicht in die Familienversicherung wechseln, sondern frühestens im Anschluss daran.
Wer nicht familienversichert sein kann
Eine Familienversicherung ist ausgeschlossen, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Dazu zählen insbesondere:
hauptberuflich Selbstständige
Beamte und Beamtinnen
Richterinnen und Richter
Soldaten und Soldatinnen
Geistliche
Diese Personengruppen sind in der Regel privat krankenversichert oder freiwillig gesetzlich versichert und können daher nicht beitragsfrei familienversichert werden.
Familienversicherung für Ehepartner ohne Kinder
Für Ehepartner gelten bei der Familienversicherung besondere Voraussetzungen, insbesondere beim Einkommen und Versicherungsstatus.
Die Familienversicherung ist nicht an Kinder gebunden. Auch Ehepartner ohne Kinder können beitragsfrei mitversichert sein, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzung ist, dass eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft besteht. Nicht verheiratete Paare können die Familienversicherung nicht nutzen, auch wenn sie zusammenleben oder gemeinsame Kinder haben. Entscheidend ist vor allem, dass die Einkommensgrenze eingehalten wird.
Wann die Familienversicherung überprüft wird
Die Familienversicherung setzt voraus, dass keine eigene Krankenversicherungspflicht besteht.
Eine beitragsfreie Mitversicherung ist daher nicht möglich, wenn:
eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht
eine Befreiung von der Versicherungspflicht vorliegt
eine freiwillige Krankenversicherung besteht
Biallo-Tipp: Die Krankenkassen prüfen regelmäßig, meist einmal jährlich per Fragebogen, ob die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Änderungen sollten Sie jedoch immer sofort melden, um Nachzahlungen zu vermeiden.
Vertiefung: Familienversicherung im Detail
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So stellen Sie einen Antrag auf Familienversicherung
Die Familienversicherung muss aktiv beantragt werden.
Den Antrag auf Familienversicherung stellt immer der Hauptverdiener, also das zahlende Mitglied in der GKV. Die Anträge stehen bei den meisten Krankenkassen online zur Verfügung.
Welche Unterlagen benötigt werden
Für den Antrag sind einige Unterlagen vorzulegen:
Geburtsurkunden der Kinder oder eine Eheurkunde, wenn die Nachnamen abweichen
eine Schulbescheinigung oder eine Immatrikulationsbescheinigung für Kinder ab 23 Jahren
eventuelle Einkommensnachweise der Kinder, sofern sie Einkünfte haben
Einkommensnachweise des mitzuversichernden Ehepartners
So melden Sie ein Neugeborenes an
Eltern müssen ihr Neugeborenes bei der Krankenkasse anmelden. Keine Sorge, das Kind ist ab der Minute seiner Geburt trotzdem gut abgesichert: Erste Untersuchungen am Neugeborenen gehören noch zur Entbindung und sind über die Krankenversicherung der Mutter abgedeckt.
Biallo-Lesetipp: Auch wenn Sie nur den Mindestlohn verdienen, nur Teilzeit oder in einem Minijob arbeiten, sollten Sie trotzdem versuchen, sich eine Altersvorsorge aufzubauen. Von uns erhalten Sie Tipps, wie Sie mit wenig Geld fürs Alter sparen können.
Bis wann sind Kinder familienversichert?
Wie lange Kinder familienversichert sind, hängt vor allem vom Alter und der Ausbildung ab. Kinder sind in der Regel bis zum 18. Lebensjahr familienversichert, unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zum 23. oder 25. Lebensjahr.
Tabelle: Familienversicherung für Kinder nach Alter
Alter / Situation
Familienversicherung möglich?
bis 18 Jahre
ja, in der Regel
bis 23 Jahre
ja, wenn nicht erwerbstätig
bis 25 Jahre
ja, bei Ausbildung oder Studium unter Voraussetzungen
darüber hinaus
nur in Sonderfällen, z. B. bei Behinderung
Quelle: biallo.de; nach eigener Recherche; Stand: April 2026.
Die Tabelle gibt einen schnellen Überblick über die wichtigsten Altersgrenzen der Familienversicherung. Im Detail gelten je nach Alter und Lebenssituation unterschiedliche Voraussetzungen, die im Folgenden erklärt werden.
Bis 18 Jahre
In der Regel können Kinder bis zum 18. Lebensjahr familienversichert sein.
Bis 23 Jahre
Der Zeitraum verlängert sich bis zum 23. Lebensjahr, wenn das Kind nicht erwerbstätig ist, zum Beispiel, weil es noch zur Schule geht.
Bis 25 Jahre bei Schule, Studium oder Ausbildung
Die Familienversicherung gilt sogar bis zum 25. Lebensjahr, wenn das Kind in einer Ausbildung ist, für die es kein Entgelt erhält, oder wenn es studiert oder eine Schule besucht. Achtung: Das Kind darf dann nicht mehr als 565 Euro im Monat verdienen, beziehungsweise 603 Euro bei einem Minijob. Eine Ausnahme gilt bei einer sogenannten kurzfristigen Beschäftigung, die auf maximal drei Monate oder 70 Tage im Kalenderjahr begrenzt ist. Dann ist es unerheblich, was das Kind dabei verdient. Ist das Kind Student oder Studentin, ist ein Nebenjob also in den Semesterferien möglich, ohne die Familienversicherung zu gefährden.
Was gilt bei Freiwilligendienst?
Leistet ein Kind einen Freiwilligendienst wie ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr (FSJ oder FÖJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst, gilt in der Regel eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und das Kind ist in dieser Zeit nicht familienversichert. Der Arbeitgeber oder Träger des Freiwilligendienstes übernimmt dann die vollen Krankenkassenbeiträge. Nach dem Freiwilligendienst kann die Familienversicherung fortgeführt werden, wenn alle Voraussetzungen für die Familienversicherung gegeben sind.
Wenn ein Kind einen Wehr- oder Freiwilligendienst absolviert und sich dadurch seine Schul- oder Berufsausbildung verzögert hat oder diese unterbrochen wurde, kann das Kind unter Umständen auch über das 25. Lebensjahr hinaus familienversichert werden. „Wer so einen Dienst absolviert hat, sollte das daher unbedingt bei seiner Krankenkasse angeben. Dann kann die Kasse prüfen, ob die Familienversicherung verlängert werden kann“, sagt Gabriele Baron, Sprecherin der Techniker Krankenkasse.
Fazit: Kinder sind bis zum 25. Geburtstag familienversichert, wenn sie eine Schul- oder Berufsausbildung machen.
Biallo-Tipp:
Viele junge Leute nutzen ein sogenanntes Gap Year – ein Jahr Auszeit zwischen zwei Lebensabschnitten – um sich nach dem Schulabschluss zu orientieren. Wer eine solche Auszeit plant, sollte sich vorher informieren, was in dieser Zeit bei Kindergeld, Krankenschutz und Steuern gilt und wie man das Gap Year richtig plant.
Familienmitglieder können aus der Familienversicherung fallen, weil sie die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen und sie können wieder aufgenommen werden, sobald sie die Bedingungen wieder erfüllen. Sie als zahlendes Krankenkassenmitglied müssen dann wieder einen neuen Antrag stellen.
Ein Beispiel: Ihr Kind jobbt nach Ende der Schulausbildung ein Jahr lang und verdient dabei mehr als 565 Euro im Monat. Damit endet die Familienversicherung. Sobald Ihr Kind dann aber ein Studium aufnimmt und weniger als 565 Euro im Monat verdient, kann die Familienversicherung wieder aufleben, sofern es unter 25 Jahre alt ist.
Was passiert, wenn die Familienversicherung endet?
Nach dem Ende der Familienversicherung müssen Betroffene in der Regel selbst eine Krankenversicherung abschließen.
Viele Versicherte fragen sich, wann die Familienversicherung endet – entscheidend sind Einkommen, Alter und Versicherungsstatus.
Die Familienversicherung endet automatisch, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind – etwa bei zu hohem Einkommen, eigener Versicherungspflicht oder dem Erreichen von Altersgrenzen.
In diesem Fall müssen Betroffene sich selbst versichern und Beiträge zahlen. Im Anschluss stellt sich die Frage, wie die betroffenen Personen künftig versichert sind und welche Kosten entstehen können.
Biallo-Tipp: Mehr Kosten? Rücklagen sichern
Steigen Ihre monatlichen Kosten, sollten Sie Rücklagen flexibel und sicher anlegen. Tagesgeld bietet aktuell attraktive Zinsen bei voller Verfügbarkeit.
Studenten können im Anschluss an die Familienversicherung die vergünstigte studentische Krankenversicherung nutzen, die bis zum 30. Lebensjahr gilt. Der monatliche Beitrag liegt aktuell bei rund 120 bis 130 Euro.
Wenn Kinder keiner Ausbildung nachgehen und auch keiner Berufstätigkeit, sind sie nach Ende der Familienversicherung automatisch freiwillig gesetzlich versichert und müssen einen Mindestbeitrag von aktuell rund 210 bis 230 Euro im Monat bezahlen.
Wie Eltern danach versichert sind
Die Familienversicherung kann auch dann enden, wenn der Elternteil, der seinen Beruf zurückgestellt hat, um Kinder zu versorgen, wieder eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt. Die Kinder sind dann entweder bei dem einen oder anderen Elternteil weiter familienversichert. Bei wem, können die Eltern selbst entscheiden. Das ist unabhängig vom Einkommen. Der berufstätige Elternteil versichert sich dann selbst, je nach Beschäftigungsart. Als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin ist man beispielsweise wieder pflichtversichert und zahlt eigene Beiträge in der GKV.
Es kann auch für den bislang mitversicherten Elternteil die freiwillige Versicherung gelten. Das kann passieren, wenn ein Paar sich scheiden lässt. Die Familienversicherung endet automatisch, wenn das Scheidungsurteil rechtskräftig ist.
Wann Nachzahlungen drohen
Kinder, die familienversichert sind, sollten selbst ihre Einkünfte im Blick haben und diese bei der Krankenkasse melden, sobald sie mehr als 565 Euro im Monat beziehungsweise 603 Euro bei einem Minijob betragen. Wenn sie dies versäumen, kann es passieren, dass sie Krankenkassenbeiträge nachzahlen müssen, da die Krankenkasse sie dann rückwirkend etwa als freiwillig versichert einstuft und im Zweifel Höchstbeiträge fordert, obwohl das Kind gar nicht so viel verdient. Das sollten vor allem Familien im Blick haben, bei denen die Kinder nach Ende der Schulzeit und vor Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung ein Jahr Pause machen, um zu jobben oder zu reisen.
Biallo-Tipp:
Plant das Kind nach der Schulzeit ein Auslandsjahr oder Work and Travel, sollte man Kontakt mit der Krankenkasse aufnehmen, ob die Familienversicherung in dieser Zeit einfach weiterlaufen kann. Das Kind braucht auf jeden Fall eine zusätzliche private Krankenversicherung für Langzeitaufenthalte im Ausland.
Was bei Scheidung gilt
Wenn sich verheiratete Eltern trennen, gilt die Familienversicherung weiter, solange die Eltern nicht geschieden sind – auch wenn die Eltern an verschiedenen Orten wohnen. Erst wenn das Scheidungsurteil rechtskräftig ist, endet die Familienversicherung automatisch. Die Kinder bleiben weiterhin abgesichert, sie können dann bei einem der Elternteile mitversichert sein. Für den anderen Elternteil, der vorher mitversichert war in der Familienversicherung, gilt dann automatisch die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das ist zu großem Nachteil, denn der Mindestbeitrag liegt bei rund 200 Euro im Monat. Nimmt der Ehepartner wieder eine berufliche Tätigkeit auf, ändert sich natürlich der Versicherungsstatus je nach Tätigkeit.
Biallo-Tipp: Mehrkosten langfristig absichern
Steigen die monatlichen Ausgaben dauerhaft, kann es sinnvoll sein, Rücklagen gezielt anzulegen. Mit Festgeld sichern Sie sich feste Zinsen und schaffen Planungssicherheit.
Besondere Konstellationen bei der Familienversicherung
Je nach Familiensituation gelten unterschiedliche Regeln.
Wenn beide Ehepartner Mitglieder der Krankenkasse sind, egal ob pflichtversichert oder freiwillig versichert, dann gilt die Familienversicherung ganz eindeutig, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind. Doch was passiert, wenn eine besondere Versicherungs-Konstellation vorliegt – etwa, weil ein Partner privat versichert ist und der andere gesetzlich? Kann dann die Familienversicherung in Frage kommen? Lesen Sie im Folgenden, was bei solchen Fallkonstellationen gilt.
Ein Elternteil privat, ein Elternteil gesetzlich versichert
Wenn ein Elternteil, zum Beispiel die Mutter, privat versichert ist und der Vater gesetzlich, dann kommt es auf das Einkommen des Paares an, wo die Kinder versichert sind. Wenn die privat versicherte Mutter mehr verdient als der gesetzlich versicherte Vater und ihr regelmäßiges Gesamteinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, kommt eine beitragsfreie Familienversicherung der Kinder nicht in Betracht. Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt 2026 bei 77.400 Euro brutto im Jahr. Dann ist in der Regel eine freiwillige gesetzliche Versicherung nötig. Der Mindestbeitrag liegt dabei aktuell grob im Bereich von rund 210 bis 230 Euro monatlich, abhängig von Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung.
Anders sieht es aus, wenn die Mutter privat versichert ist und beispielsweise wegen der Geburt des Kindes ihren Job aufgibt und nichts mehr verdient oder sie weniger als der gesetzlich versicherte Vater verdient. Dann können die Kinder familienversichert werden. Der zuvor privat versicherte Ehepartner – in diesem Fall die Mutter – kann während Mutterschutz und Elternzeit erst einmal nicht in die Familienversicherung aufgenommen werden. Frühestens funktioniert das im Anschluss daran.
Beide Eltern gesetzlich versichert
Wenn beide Elternteile gesetzlich pflichtversichert sind, etwa weil sie beide Arbeitnehmer sind, dann kommt für sie selbst die Familienversicherung nicht in Frage. Sie können sich dann aber aussuchen, bei wem die Kinder mitversichert sind. Das Einkommen spielt dabei keine Rolle.
Wechsel aus der PKV im Rentenalter
Für eine kleine Gruppe ist die Familienversicherung ein Türchen, um aus der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche zu wechseln: für angehende Rentner oder Rentnerinnen. Voraussetzung für den Wechsel ist, dass der angehende Rentner – hier im Beispiel der Ehemann – eine Ehefrau hat, die gesetzlich krankenversichert ist. Der bislang privat versicherte Ehemann muss nachweisen, dass er dauerhaft – es sollten mindestens vier Monate sein – Einkünfte bis höchstens 565 Euro hat beziehungsweise einen Minijob bis 603 Euro. Dann sind die Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt. Sobald der Ehemann eine Rente oberhalb der Grenze bezieht, endet die Familienversicherung wieder, weil die Rente die erlaubte Höhe des Verdienstes in der Familienversicherung überschreitet. Aber dann ist er immerhin in der gesetzlichen Krankenversicherung gelandet und kann sich jetzt freiwillig versichern, was in der Regel günstiger ist, als die Beiträge für Rentner in der privaten Krankenversicherung.
Fazit: Wann sich die Familienversicherung lohnt
Die Familienversicherung ist besonders attraktiv für Haushalte, in denen ein Partner nur wenig oder gar kein eigenes Einkommen erzielt. Sie ermöglicht eine umfassende Absicherung ohne zusätzliche Beiträge.
Sobald das Einkommen des mitversicherten Partners steigt oder sich die Lebenssituation ändert, endet dieser Vorteil jedoch. Dann kann eine eigene Versicherung notwendig werden.
Gerade für Familien, Minijobberinnen und Personen in Übergangsphasen lohnt es sich daher, die Voraussetzungen regelmäßig zu prüfen und frühzeitig Alternativen wie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Betracht zu ziehen.
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Häufige Fragen zur Familienversicherung
Die wichtigsten Fragen zur Familienversicherung betreffen vor allem die Einkommensgrenze, die Voraussetzungen und die Dauer der Mitversicherung. Hier finden Sie die zentralen Antworten kurz und verständlich zusammengefasst.
Besonders häufig geht es um die Einkommensgrenzen, die Voraussetzungen und die Frage, wann die Familienversicherung endet.
Wie hoch darf das Einkommen sein?
Das regelmäßige monatliche Einkommen darf 2026 grundsätzlich 565 Euro nicht überschreiten. Für Minijobs gilt eine Grenze von 603 Euro.
Was zählt als Einkommen in der Familienversicherung?
Zum Einkommen zählen alle regelmäßigen Einkünfte, etwa Arbeitslohn, Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit, Mieteinnahmen, Kapitalerträge oberhalb der Freibeträge sowie Renten.
Ist die Familienversicherung wirklich kostenlos?
Die Familienversicherung ist beitragsfrei für die mitversicherten Personen. Die Beiträge trägt das versicherte Mitglied entsprechend seinem Einkommen.
Können auch Ehepartner ohne Kinder familienversichert sein?
Ja. Eine Familienversicherung ist auch ohne Kinder möglich, sofern eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft besteht und die Einkommensgrenze eingehalten wird.
Sind unverheiratete Paare familienversichert?
Nein. Die Familienversicherung gilt nur für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner. Unverheiratete Paare können nicht gemeinsam familienversichert sein.
Wann endet die Familienversicherung automatisch?
Die Familienversicherung endet, wenn die Einkommensgrenze dauerhaft überschritten wird, eine eigene Versicherungspflicht entsteht oder die Altersgrenze bei Kindern erreicht wird.
Kann ich trotz Minijob familienversichert sein?
Ja. Solange das Einkommen aus dem Minijob 603 Euro im Monat nicht überschreitet, ist eine Familienversicherung weiterhin möglich.
Checkliste: Familienversicherung prüfen
Mit dieser Liste prüfen Sie schnell, ob Sie familienversichert sein können.
Einkommen unter 565 Euro?
gesetzlich versicherter Partner vorhanden?
keine eigene Versicherung?
Wohnsitz in Deutschland?
Biallo Tipp:
Beim Versicherungs-Check oft übersehen: Haustiere. Wenn Sie Hund oder Katze haben, lohnt ein Blick in unseren Ratgeber zur Tierkrankenversicherung – kompakt, verständlich und mit klaren Tariftipps.
während meines Studiums der Neueren Geschichte in München begann ich als freie Journalistin zu arbeiten, unter anderem für die Süddeutsche Zeitung. Im Jahr 2000 kam ich zu biallo.de, damals waren Versicherungsthemen für mich Neuland, über Gesundheitspolitik las ich in der Zeitung oder bekam die Auswirkungen als Patientin zu spüren. Schnell stellte ich fest, dass der unverstellte Blick von außen durchaus von Vorteil ist bei der kritischen Aufbereitung dieser Themen. Bei Biallo schreibe ich noch immer über Versicherungen, Gesundheit und Soziales. Neuland sind diese Themen heute nicht mehr.