Nicht jeder muss eine Einkommensteuererklärung abgeben. Aber in vielen Fällen lohnt es sich für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, dies auch freiwillig zu tun. Gerade dann ist oft mit einer Steuererstattung zu rechnen, durchschnittlich sind es rund 1.000 Euro.
Eine Einkommensteuererklärung abzugeben, ist für die einen Pflicht, für die anderen Kür: Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die zusätzliche Einnahmen haben, etwa aus einer Vermietung, oder die steuerfreie Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeiter- oder Krankengeld erhalten haben, sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Alle anderen Arbeitnehmer können es freiwillig tun, „gerade in diesen Fällen ist mit einer Steuererstattung zu rechnen“, sagt Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL). Unter dem Dach des Verbands sind rund 300 Vereine organisiert. Wenn es nur nicht so lästig wäre, eine Steuererklärung anzufertigen. Für viele ist der bürokratische Akt eine Qual. Hier kommen die Lohnsteuerhilfevereine ins Spiel.
Was ist ein Lohnsteuerhilfeverein?
Lohnsteuerhilfevereine bieten Unterstützung an – für jene, die verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben und jene, die es freiwillig erledigen können. Gegen einen Mitgliedsbeitrag fertigen Lohnsteuerhilfevereine die Einkommensteuererklärung an, beraten und übernehmen die gesamte Abwicklung mit dem Finanzamt.
Die Bezeichnung „Lohnsteuerhilfevereine“ ist eigentlich nicht ganz passend. Sie legt nahe, dass die Vereine zur Lohnsteuer beraten. Das ist nicht ganz korrekt. Denn die Lohnsteuer wird automatisch vom Gehalt durch den Arbeitgeber abgezogen – auf die Höhe hat man keinen Einfluss, deshalb ist mit Zahlung der Lohnsteuer erst mal alles abgegolten und erledigt. Tatsächlich beraten die Vereine auch nicht zur Lohnsteuer, sondern zur Einkommensteuer. „Eigentlich wäre der Begriff Steuerhilfevereine viel passender“, sagt Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL).
Lohnsteuerhilfevereine: Welche Beratung bieten sie?
Sie können die gesamte Abwicklung der Steuererklärung und die Kommunikation mit dem Finanzamt in die Hände des Lohsteuerhilfevereins legen. Lohnsteuerhilfevereine erstellen die Einkommensteuererklärung und beraten zu allen Themen, die rund um eine Einkommensteuererklärung anfallen. Dazu gehört:
- Die passende Steuerklasse zu ermitteln
- Freibeträge und Steuerermäßigungen zu beantragen und auszuschöpfen
- Steuervorteile zu identifizieren und auszunutzen
- Steuererstattung und Nachzahlungsbeträge zu berechnen
- Wenn der Steuerbescheid vorliegt: Diesen prüfen und eventuelle Einspruchs- und Klageverfahren vor dem Finanzgericht führen.
Natürlich wenden Sie sich in der Erwartung an einen Lohnsteuerhilfeverein, dass Sie eine Steuerrückerstattung erhalten. Das ist aber selbstverständlich nicht garantiert. Es kann auch passieren, dass Sie eine Nachzahlung zu leisten haben, zum Beispiel, wenn Sie die Steuerklassenkombination III/V gewählt haben. Allerdings passiert es nur selten bei denjenigen, die freiwillig eine Steuererklärung abgeben.