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Auf einen Blick
Nicht jeder muss eine Einkommensteuererklärung abgeben. Aber in vielen Fällen lohnt es sich für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, dies auch freiwillig zu tun. Gerade dann ist oft mit einer Steuererstattung zu rechnen, durchschnittlich sind es rund 1.000 Euro.
Eine Einkommensteuererklärung abzugeben, ist für die einen Pflicht, für die anderen Kür: Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die zusätzliche Einnahmen haben, etwa aus einer Vermietung, oder die steuerfreie Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeiter- oder Krankengeld erhalten haben, sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Alle anderen Arbeitnehmer können es freiwillig tun, „gerade in diesen Fällen ist mit einer Steuererstattung zu rechnen“, sagt Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL). Unter dem Dach des Verbands sind rund 300 Vereine organisiert. Wenn es nur nicht so lästig wäre, eine Steuererklärung anzufertigen. Für viele ist der bürokratische Akt eine Qual. Hier kommen die Lohnsteuerhilfevereine ins Spiel.
Lohnsteuerhilfevereine bieten Unterstützung an – für jene, die verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben und jene, die es freiwillig erledigen können. Gegen einen Mitgliedsbeitrag fertigen Lohnsteuerhilfevereine die Einkommensteuererklärung an, beraten und übernehmen die gesamte Abwicklung mit dem Finanzamt.
Die Bezeichnung „Lohnsteuerhilfevereine“ ist eigentlich nicht ganz passend. Sie legt nahe, dass die Vereine zur Lohnsteuer beraten. Das ist nicht ganz korrekt. Denn die Lohnsteuer wird automatisch vom Gehalt durch den Arbeitgeber abgezogen – auf die Höhe hat man keinen Einfluss, deshalb ist mit Zahlung der Lohnsteuer erst mal alles abgegolten und erledigt. Tatsächlich beraten die Vereine auch nicht zur Lohnsteuer, sondern zur Einkommensteuer. „Eigentlich wäre der Begriff Steuerhilfevereine viel passender“, sagt Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL).
Sie können die gesamte Abwicklung der Steuererklärung und die Kommunikation mit dem Finanzamt in die Hände des Lohsteuerhilfevereins legen. Lohnsteuerhilfevereine erstellen die Einkommensteuererklärung und beraten zu allen Themen, die rund um eine Einkommensteuererklärung anfallen. Dazu gehört:
Natürlich wenden Sie sich in der Erwartung an einen Lohnsteuerhilfeverein, dass Sie eine Steuerrückerstattung erhalten. Das ist aber selbstverständlich nicht garantiert. Es kann auch passieren, dass Sie eine Nachzahlung zu leisten haben, zum Beispiel, wenn Sie die Steuerklassenkombination III/V gewählt haben. Allerdings passiert es nur selten bei denjenigen, die freiwillig eine Steuererklärung abgeben.
Lohnsteuerhilfevereine sind verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Damit sind eventuelle Fehler, die bei der Beratung oder bei der Erstellung der Steuererklärung geschehen und die zum finanziellen Schaden ihrer Mitglieder führen, abgesichert.
Lohnsteuerhilfevereine dürfen Personen mit bestimmten Einkünften beraten. Dazu gehören in erster Linie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Also all jene, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen. Dazu zählen auch Beamte. Es gehören aber auch Personen dazu, die eine Rente beziehen oder Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen erhalten, wie beispielsweise eine Riester-Rente oder auch Einkünfte aus Pensionskassen oder Direktversicherungen. Auch Personen, die Einkünfte aus Unterhaltsleistungen haben, etwa von geschiedenen Ehegatten. Ebenso können Studenten und Auszubildende die Dienste eines Lohnsteuerhilfevereins beanspruchen.
Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende und Landwirte müssen sich an einen Steuerberater wenden. Auch Arbeitnehmer und Rentner, die zusätzlich Mieteinnahmen oder Einnahmen aus Kapitalvermögen von mehr als 18.000 Euro im Jahr haben (bei zusammenveranlagten Ehepaaren/Lebenspartnern mehr als 36.000 Euro) dürfen sich nicht von Lohnsteuerhilfevereinen beraten lassen.
In einem weiteren Beitrag von uns lesen Sie, wann Sie Steuern auf Kapitalerträge zahlen müssen, wie Sie Verluste verrechnen und wie die Kapitalertragsteuer ermittelt wird.
Freiwillig eine Steuererklärung abzugeben, lohnt sich vor allem für jene, die hohe berufliche Aufwendungen oder außergewöhnliche Belastungen, beispielsweise aufgrund einer Schwerbehinderung, haben. Wie oben schon aufgeführt, reicht oft eine Spende, eine Nebenkostenabrechnung oder die entrichtete Kirchensteuer aus, um mit einer Steuererstattung rechnen zu können. Besonders lohnt es sich aber für diejenigen, die nur teilweise im Jahr gearbeitet haben, wie zum Beispiel Studenten, die nach dem Studium ins Berufsleben einsteigen.
Die Mitgliedschaft kann sich für alle lohnen – unabhängig davon, ob sie nur knapp mehr als den Mindestlohn verdienen oder ob sie zu Großverdienern zählen und 150.000 Euro im Jahr verdienen. Jene mit komplexeren Lebenssituationen (zum Beispiel eine oder zwei Vermietungen, Unterhaltszahlungen an Angehörige, die im Ausland leben etc.) profitieren von der Beitragsstruktur der Vereine. Es gilt das All-Inclusive-System: Für den jährlichen Mitgliedsbeitrag gibt es Beratung und die Steuererklärung – ganz gleich, wie viel Arbeit darin steckt.
Bis zum vergangenen Jahr durften Lohnsteuerhilfevereine keine Arbeitnehmer beraten, die eine Photovoltaikanlage auf dem Dach montiert hatten. Durch das Jahressteuergesetz 2022 wurde im Einkommensteuergesetz eine Steuerbefreiung für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen (§ 3 Nummer 72 EStG) rückwirkend ab 1. Januar 2022 eingeführt. Gleichzeitig wurde das Steuerberatungsgesetz geändert. Lohnsteuerhilfevereine dürfen jetzt auch Mitglieder mit installierten Photovoltaikanlagen (auch Altanlagen) ab dem VZ 2022 bei der Einkommensteuer beraten. Das gilt nur für selbstgenutzte Anlagen bis 30 kWp Leistung.
Die Steuererklärung wird für Sie erledigt und das zu einem wirklich überschaubaren Kostenaufwand – darin liegt der größte Vorteil, Mitglied bei einem Lohnsteuerhilfeverein zu werden. Wenn man sich die durchaus moderaten Mitgliedsbeiträge anschaut, dann kann man ruhig einen Versuch wagen. Sollten wirklich 1.000 Euro an Steuererstattung am Ende herauskommen, dann ist ein Mitgliedsbeitrag von 150 Euro im Jahr gut investiert. Sollte sich die Mitgliedschaft nicht rechnen, kann man nach einem Jahr unter Einhaltung der Kündigungsfrist wieder austreten. Auch alle, die verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, sich aber selbst nicht mit Steuerfragen beschäftigen wollen, können das Thema zu unkomplizierten Konditionen auslagern.
Es gibt noch einen Vorteil: Wenn Sie einen Lohnsteuerhilfeverein mit der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung beauftragen, gilt eine verlängerte Frist zur Einreichung beim Finanzamt. Normalerweise müssen Steuerpflichtige bis zum 31. Juli die Steuererklärung für das Vorjahr abgeben. Erledigt dies der Lohnsteuerhilfeverein, haben sie bis Ende Februar des darauffolgenden Jahres Zeit dafür. Für den Veranlagungszeitraum (VZ) 2022 ist die Frist aufgrund der Nachwirkungen der Coronapandemie um zwei Monate bis Ende September 2023 und für den VZ 2023 um einen Monat bis Ende August 2024 verlängert worden. Die Abgabefristen für durch den Lohnsteuerhilfeverein beratene Personen wurden ebenfalls verlängert, für den VZ 2022 bis Ende Juli 2024 und für den VZ 2023 bis Ende Mai 2025. Fällt der letzte Tag der Frist, wie zum Beispiel am 30. September 2023 oder am 31. Mai 2025, auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Frist jeweils auf den nächsten Werktag.
Die Fristverlängerung, die ein Lohnsteuerhilfeverein bewirken kann, ist nicht zu unterschätzen. Der Mensch neigt gelegentlich dazu, unangenehme Dinge wie die Steuererklärung bis zum letzten Moment aufzuschieben. Auch in solchen Fällen kann der Verein einem Neumitglied helfen: Die Anzeige der steuerlichen Vertretung mit der beantragten Fristverlängerung ist dann die erste Amtshandlung. In jedem Fall sorgt der Verein dafür, dass kein Fristversäumnis eintritt.
Wenn Ihnen eine Steuererstattung winkt, lassen Sie das Geld nicht unverzinst auf dem Girokonto stehen. Schließen Sie lieber ein, durch Einlagensicherung geschütztes, Tagesgeld oder Festgeld ab.
Warum gehen nicht alle zum Lohnsteuerhilfeverein, wenn das so günstig und unkompliziert ist? Ein Grund ist, dass die Vereine nicht alle Steuerzahler beraten dürfen. Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte und alle, für die die oben genannten Ausschlusskriterien für die Beratung beim Lohnsteuerhilfeverein gelten, müssen einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin aufsuchen, wenn Sie Hilfe bei der Steuer wünschen. Die Beratungstätigkeit von Lohnsteuerhilfevereinen ist auf die Einkommensteuer und alle Themen, die dazu gehören, begrenzt – ein Steuerberater hat hier ein breiteres Spektrum an Beratungstätigkeit im Angebot, schließlich gibt es noch andere Steuerfragen zu klären – etwa Fragen zur Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer und andere.
Die Beratungstätigkeit beim Lohnsteuerhilfeverein wird häufig von Personen erbracht, die eine kaufmännische Ausbildung haben, Steuerfachangestellte sind oder Finanzwirte. Das muss kein Nachteil sein und bedeutet nicht unbedingt einen Mangel an Kompetenz, aber man sollte es wissen. Die Kosten für die Steuerhilfe werden völlig anders kalkuliert. Ein Steuerberater rechnet nach Gebühren ab, ein Lohnsteuerverein verlangt einen festen Mitgliedsbeitrag. Klar ist: Der Gang zum Steuerberater ist regelmäßig teurer.
Wie bei jedem Verein müssen Sie Mitglied werden, damit Sie die Dienste des Vereins nutzen können. Es fällt eine Aufnahmegebühr an (zum Beispiel 14 Euro) und ein jährlicher Mitgliedsbeitrag. Diesen müssen Sie zahlen, unabhängig davon, ob Sie eine Steuererklärung erstellen lassen oder die Beratungstätigkeit nutzen. Mit dem Jahresbeitrag sind alle Leistungen des Vereins abgegolten und Sie können das ganze Jahr über das Beratungsangebot nutzen.
Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen des Vorjahres. Es werden die Jahresbruttoeinnahmen berücksichtigt, dabei auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünften und sonstigen Einkünften. Laut dem Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. beträgt der durchschnittliche Mitgliedsbeitrag etwa 150 Euro pro Jahr. Allerdings können die Vereine die Beiträge selbstständig gestalten. Oft ist dieser gestaffelt und beträgt zwischen 50 und 400 Euro im Jahr. Bei Ehepaaren, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, werden beide Ehepartner Mitglied. Sie bezahlen einen gemeinsamen Beitrag, der sich nach den gemeinsamen Einnahmen richtet. Die Beiträge für einen Lohnsteuerhilfeverein erkennt das Finanzamt teilweise als Steuerberatungskosten an. Meistens kann man mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalenderjahres wieder aus dem Verein austreten.
Bei der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. gibt es zwölf Beitragsstufen, die zwischen 39 und 385 Euro Jahresbeitrag liegen. Bei Jahreseinnahmen zwischen 20.001 Euro und 30.000 Euro kostet der Beitrag 126 Euro jährlich, bei Einkünften zwischen 40.001 Euro und 50.000 Euro kostet der Beitrag 177 Euro pro Jahr.
Beim Steuerring (Lohn- und Einkommensteuerhilfering Deutschland e.V.) kostet der Beitrag bei Einnahmen bis zu 20.000 Euro 90 Euro im Jahr, bei Einnahmen bis 40.000 Euro sind es 150 Euro im Jahr.
Lohnsteuerhilfevereine gibt es flächendeckend überall in Deutschland. Viele Vereine haben unzählige Beratungsstellen im Bundesgebiet. Fast jeder kann einen oder mehrere Vereine in seiner Nähe finden. Es gibt große Vereine mit Hunderten Beratungsstellen und kleinere mit nur lokalen Angeboten. Bei der Qualität der Beratung macht das keinen Unterschied. Es gibt etwa 730 Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland, die insgesamt rund fünf Millionen Mitglieder zählen. Vier Millionen Mitglieder sind über die Vereine beim Dachverband, dem Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL), organisiert. Dieser betreut mehr als 300 Vereine.
Zu den größten Lohnsteuerhilfevereinen in Deutschland zählen die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH), die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. (LOHI), der Lohn- und Einkommensteuerhilfering Deutschland e.V (Steuerring), der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V., der Verein HILO e.V. und die Lohnsteuerhilfe Baden-Württemberg e.V. Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine ermöglicht eine Datenbanksuche. Damit finden Sie einen Lohnsteuerhilfeverein in Ihrer Nähe.
Wer in Stadtnähe wohnt und einen Lohnsteuerhilfeverein sucht, findet unzählige Angebote. Doch welcher ist der beste? Eines vorweg: Es gibt Vereine, die ihre Dienste ausschließlich digital anbieten, per Telefon oder Videoanruf. Wenn Sie die Beratung gerne auf solche Weise wahrnehmen, ist es nicht unbedingt ein wichtiges Kriterium, dass der Verein der Wahl in Ihrer Nähe liegt. Hier sind einige Kriterien für die Auswahl:
Fachkompetenz ist das eine, Kommunikation das andere – beides muss stimmen für eine qualitativ gute Beratung. Wie bei jedem Verein, bei dem Sie Mitglied werden wollen, müssen Sie sich aufgehoben fühlen, das gilt auch beim Lohnsteuerhilfeverein. Um das herauszufinden, hilft nur ein Termin mit dem Steuerexperten, um sich kennenzulernen. Stellen Sie dort Fragen: Wie läuft die Beratung ab? Was kostet die Mitgliedschaft? Welche Unterlagen müssen Sie vorlegen? Wie sieht es mit der Terminvereinbarung aus? Wie bewertet der Berater Ihre persönliche steuerliche Situation? Bei einem Erstgespräch sollten solche Fragen befriedigend beantwortet werden. Es geht hier wohlgemerkt nicht um eine fachliche Tiefe, sondern um eine Einschätzung. Wichtig ist, dass die Beraterin oder der Berater kompetent wirkt und auch verständliche Antworten geben kann.
Eines ist klar: Die Berater bei Lohnsteuerhilfevereinen brauchen angemessenen Vorlauf, um Ihre Steuererklärung zu erstellen. In der Regel sollten Sie aber innerhalb von etwa zwei bis drei Wochen einen Termin erhalten. In manchen Fällen, bei Personalengpässen, die auch diese Branche trifft, kann es auch mal etwas länger dauern. Auch wenn der Lohnsteuerhilfeverein die Steuererklärung für Sie erstellt, kann das Ergebnis nur gut werden, wenn Sie mitwirken. Denn es kommt auf vollständige Unterlagen und Ihre Auskünfte an, ob am Ende auch die ersehnte Steuerrückzahlung infrage kommt.
Hier einige Beispiele an Unterlagen, die Sie vorlegen müssen:
Auf der Homepage vieler Lohnsteuerhilfevereine finden Sie Checklisten, welche Unterlagen benötigt werden, so zum Beispiel bei Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.; Steuerring; Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.
In einem Gespräch wird die Beraterin oder der Berater Ihnen Fragen zur Lebenssituation stellen, die steuerlich relevant sein können. So ist es wichtig zu wissen, ob Sie alleinerziehend, geschieden oder verheiratet sind, welchen Beruf Sie haben, wie es um Ihre Altersvorsorge bestellt ist, ob Sie Einnahmen aus Kapitalvermögen haben oder aus einer Vermietung, ob Sie Unterhalt erhalten oder leisten müssen und vieles mehr. Es geht darum auszuloten, ob Sie Ausgaben von der Steuer absetzen und ob Sie beispielsweise Zulagen und Freibeträge nutzen können.
Nun wird der Berater die Steuererklärung erstellen. Dabei wird er im Gespräch mit Ihnen sämtliche Posten abklopfen, die zu einer Steuerersparnis führen können – von Arztkosten, über Fahrtkosten bis hin zu Sonderausgaben. Dann wird der Berater ausrechnen, ob Sie mit einer Erstattung oder einer Nachzahlung rechnen müssen.
Der Berater leitet die Steuererklärung an das Finanzamt weiter. Sobald der Steuerbescheid vorliegt, wird der Verein diesen prüfen. Eventuell kann der Verein auch Einspruch einlegen, wenn es an der Berechnung des Finanzamts etwas zu beanstanden gibt.
Sie wollen die Steuererklärung doch lieber selbst erstellen? Dann können Sie Elster nutzen oder Sie greifen auf eine Steuererklärungssoftware zurück.