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DeutschlandAuf einen Blick
Auch wenn Pflege nötig wird, wollen die wenigsten Menschen in ein Heim umziehen. Die meisten wollen in ihrem gewohnten Umfeld bleiben und weiterhin zu Hause wohnen. Tatsächlich gibt es inzwischen viele Möglichkeiten, eine Pflege zu Hause zu organisieren. Es gibt zahlreiche Zuschüsse aus der Pflegekasse und auch durch die Beschäftigung von Haushaltshilfen, die oft aus Osteuropa stammen, ist es einfacher geworden, eine Pflege im eigenen Zuhause umzusetzen.
Erfahren Sie auf den folgenden Seiten, wie sich die Pflege zu Hause organisieren lässt, welche Kosten auf Sie zukommen und welche die wichtigsten Zuschüsse sind, die Sie nutzen können.
Eine Pflege zu Hause ist theoretisch immer möglich – auch wenn Sie alleinstehend sind – und zwar in allen Pflegegraden. Ob es auch praktisch funktioniert, hängt von der Organisation ab.
Grundsätzlich kann jede pflegebedürftige Person zu Hause betreut werden – unabhängig vom Pflegegrad. Entscheidend ist, ob die notwendige Versorgung sichergestellt werden kann. Dabei spielen gesundheitlicher Zustand, Wohnsituation, familiäre Unterstützung und verfügbare Pflegedienste eine zentrale Rolle. Auch alleinstehende Pflegebedürftige können mit ambulanter Hilfe und ergänzenden Angeboten wie Tagespflege oder Haushaltshilfen weiter in ihrem Zuhause leben.
Damit die Pflege im häuslichen Umfeld gelingt, müssen einige grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein:
Im Krankheitsfall werden die Kosten für eine Haushaltshilfe auch oft von den Krankenkassen übernommen. Was Sie dazu wissen müssen und wie der Antrag funktioniert, erklärt Ihnen ein weiterer Ratgeber von uns.
Eine Pflegebedürftigkeit tritt oft plötzlich ein. In unserem Ratgeber zur häuslichen Pflege erfahren Sie, mit welcher kurzfristigen Unterstützung Sie rechnen können.

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DeutschlandEine gute Planung ist der Schlüssel, um Pflege im eigenen Zuhause dauerhaft zu ermöglichen. Viele Probleme entstehen erst, wenn eine Pflegesituation plötzlich eintritt – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands. Wer frühzeitig Strukturen schafft, Zuständigkeiten klärt und notwendige Hilfen organisiert, kann einen Heimaufenthalt oft vermeiden und die Pflege zu Hause langfristig sichern.
Die drei Hauptgründe für den Umzug in ein Pflegeheim sind:
Gute Vorbereitung ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass sich die Pflege zu Hause auch im Notfall realisieren lässt.
Bei hohen Pflegeheimkosten für Pflegebedürftige springen die Sozialämter mit der sogenannten Hilfe zur Pflege ein, um einen teuren Heimplatz zu bezahlen. Kinder pflegebedürftiger Eltern werden in der Regel nicht zur Kasse gebeten. Für sie gilt ein Freibetrag von 100.000 Euro beim Jahresbruttoeinkommen.
Nicht zuletzt gilt es zu klären, ob sich die Wohnung barrierefrei und pflegegerecht umbauen lässt. Dabei ist fachmännische Beratung gefragt. Es gibt viele Möglichkeiten, eine Wohnung mit einfachen Mitteln barrierefrei zu gestalten oder altersgerecht umzubauen.
Wichtig zu wissen: Sie müssen nicht Wohnungseigentümer oder Wohnungseigentümerin sein, um die Räumlichkeiten barrierefrei umzubauen. Auch in Mietobjekten ist so etwas möglich, eine Absprache mit dem Vermieter. Möglicherweise müssen eines Tages bei Auszug Umbauten rückgängig gemacht werden. Vielleicht schätzt der Vermieter es aber auch, wenn er auf diesem Wege zu einer barrierefreien Wohnung gelangt.
Viele Hilfsmittel wie eine Toilettensitzerhöhung oder einen Badewannenlifter bezahlt die Krankenkasse. Diese Hilfsmittel verschreibt der behandelnde Arzt.
In der Regel müssen Türschwellen beseitigt werden, im Bad sind Haltegriffe anzubringen oder ein Badewannenlift ist nötig, im Schlafzimmer eine Betterhöhung, vielleicht auch ein Pflegebett, ein Telefon mit Hörverstärker und großen Tasten, Zeitschaltuhren für Beleuchtung und Rollladenbetätigung. Rund 90 Prozent der nötigen Wohnungsänderungen lassen sich mit technischen Hilfsmitteln bewältigen. Nicht immer sind Umbauten wie eine Türverbreiterung oder eine komplette Baderneuerung nötig.
Wohnungsberatungsstellen beraten dazu, welche Umbaumaßnahmen möglich und nötig sind. Die Experten haben einen anderen, objektiven Blick auf die Wohnung und haben Tipps und Ideen, wie sie sich altersgerecht umgestalten lässt. Auch Finanzierungsfragen lassen sich dort klären. Viele Beratungsstellen unterstützen beim Antrag auf Zuschüsse der Pflegekasse für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme – bereits ab Pflegegrad 1 (§ 40 SGB XI).
Bei einer Pflege sind zwei Aspekte zu beachten: Die körperliche Pflege muss organisiert und der Haushalt weiter versorgt werden. Es schadet sicher nicht, frühzeitig abzuklären, ob es Familie, Nachbarn, Freunde gibt, die einen unterstützen würden. Vielleicht gibt es auch ganz praktische Hilfe in der Umgebung, die eine Pflege zu Hause vereinfachen – wie etwa ein Angebot zu „Essen auf Rädern“.
Die körperliche Pflege übernimmt in der Regel ein ambulanter Pflegedienst, der gegebenenfalls auch mehrmals am Tag kommt. Finanzielle Unterstützung dafür leistet die Pflegekasse. Wenn es Angehörige gibt, die sich eigentlich kümmern wollen, tagsüber aber arbeiten gehen müssen, gibt es die Möglichkeit einer Tagespflege in einer Tagespflegeeinrichtung: Hier wird der Pflegebedürftige morgens abgeholt, verbringt den Tag in einer Gruppe in einer Einrichtung, wird dort rundum versorgt, erhält Mahlzeiten, kann sich auch für Ruhezeiten zurückziehen und wird gegen Nachmittag wieder nachhause gebracht. Eine Tagespflege ist teilweise auch am Wochenende möglich. Die Pflegekasse bietet auch andere Betreuungsmöglichkeiten an, damit pflegende Angehörige entlastet sind – wie die Verhinderungspflege.
Neben der körperlichen Pflege benötigt ein pflegebedürftiger Mensch Mahlzeiten, der Haushalt ist zu führen, der Einkauf ist zu erledigen, die Wäsche ist zu machen auch soziale Kontakte und Geselligkeit sind wichtig. Um all dies zu gewährleisten, müssen Angehörige – meist sind Sie es, die eine Pflege organisieren – auf eine Vielzahl von Dienstleistungsangeboten zurückgreifen:
Pflegezeit, Bürgergeld, Pflegegeld oder ein Langzeitkonto: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Angehörigenpflege finanziell abzusichern. Hier finden Sie alle Infos im Überblick.

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SchwedenEine 24-Stunden Pflege zu Hause wird nur sehr schwer umsetzbar sein, denn das bedeutet, dass rund um die Uhr eine ausgebildete Pflegekraft verfügbar ist. Oftmals reicht aber eine intensive Betreuung aus. Gerade Demenzkranke sind oft darauf angewiesen. Dies zu Hause umzusetzen, ist eine große Herausforderung und erfordert den Einsatz mehrerer Helfer oder Helferinnen. Eine Haushaltshilfe, die zu Hause einzieht, wird das nicht alleine bewältigen können. Denn auch hier gelten Arbeitszeitgesetze – keiner darf rund um die Uhr arbeiten oder muss rund um die Uhr verfügbar sein. Ist eine 24-Stunden-Betreuung notwendig, dann kann dies nur in Schichtarbeit mit mehreren Helfern umgesetzt werden. Die gesetzlich festgeschriebene maximale Arbeitszeit von acht Stunden pro Tag – unter Einhaltung von Ruhezeiten und freien Sonntagen – ist einzuhalten. Ist eine 24-Stunden-Betreuung notwendig, kann dies nur in Schichtarbeit mit mehreren Helfern umgesetzt werden.
Irgendwann können Pflegebedürftige oder Demenzkranke nicht mehr allein leben. Ein Umzug ins klassische Pflegeheim ist aber nicht zwingend. Es gibt Alternativen – ambulant und stationär. Stattdessen setzen sich ambulant betreute Wohngruppen, auch Demenz-WGs genannt, aber auch sogenannte stationäre Hausgemeinschaften als Wohnmöglichkeiten immer mehr durch.
Angehörige müssen nicht aufgeben, wenn sie eine 24-Stunden-Betreuung selbst nicht leisten können. Über die Pflegekasse gibt es auch das Angebot der Tages- und Nachtpflege, die die ambulante Versorgung durch einen Pflegedienst und Angehörige ergänzen kann. Anspruch auf Tagespflege, die in speziellen Einrichtungen, oft räumlich angegliedert an ein Heim, erfolgt, haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Allerdings müssen Sie wissen, dass es in der Realität kaum Angebote zur Nachtpflege in Heimen gibt. Die Tagespflege hingegen ist durchaus üblich und zählt zu den sogenannten teilstationären Leistungen. Mit dem Angebot können Pflegebedürftige tagsüber auch stundenweise in einem Heim betreut werden, sie werden abgeholt und auch wieder nachhause gebracht.
Eine Pflege zu Hause erfordert ein hohes Maß an Organisation und Flexibilität. Es geht darum, den richtigen Pflegemix für die eigene Situation zusammenzustellen. Die vielen Kombinationsmöglichkeiten der Angebote ermöglichen dies. Oft ist eine Mischung aus Pflege zu Hause und teilstationärer Pflege über das Angebot der Tagespflege eine gute Lösung. Um alle Angebote und Möglichkeiten auszuschöpfen und um niemanden zu überlasten, sind in der Regel mehrere Helfer nötig, die die Pflege organisieren. Neben der eigentlichen Versorgung der Pflegebedürftigen gibt es viel Bürokratie zu erledigen, Anträge sind auszufüllen, Ausgaben hinterher abzurechnen.
Rente zu klein, Umbaukosten zu groß, Pflegekosten zu hoch – vielen Senioren fehlt oft das nötige Geld, notwendige Modernisierungen vorzunehmen. Die Verrentung des Eigenheims kann helfen, gebundenes Vermögen flüssig zu machen. Wie das geht, erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema Immobilienverrentung.
Die Pflege im eigenen Zuhause kann emotional erfüllend, aber auch finanziell anspruchsvoll sein. Neben der persönlichen Betreuung fallen laufende Kosten für ambulante Pflegedienste, Hilfsmittel oder Haushaltshilfen an. Welche Ausgaben auf Pflegebedürftige und Angehörige zukommen – und welche Zuschüsse die Pflegekasse zur Entlastung bietet – zeigt der folgende Überblick.
Die Kosten einer häuslichen Pflege hängen stark vom individuellen Pflegebedarf und der gewählten Betreuungsform ab. Während manche Angehörige vieles selbst übernehmen, müssen andere umfangreiche professionelle Hilfe einkaufen – von ambulanten Diensten bis hin zu Haushaltshilfen oder Tagespflege.
Nach den allgemeinen Kostenfaktoren stellt sich die Frage, welche Pflegeform konkret wie viel kostet. Besonders häufig wird dabei auf ambulante Pflegedienste zurückgegriffen – sie übernehmen die körperliche Pflege, entlasten Angehörige und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Es muss einem klar sein, dass die Pflege zu Hause gerade in hohen Pflegegraden nicht zwangsläufig günstiger ist, als die Pflege im Heim. Ein Kostenvergleich ‚Pflege zu Hause’ und ‚Pflege im Heim‘ ist aufgrund des individuellen Pflegebedarfs in der ambulanten Pflege nicht möglich. In der ambulanten Pflege kann die Pflege
Zudem ist bei allen drei Möglichkeiten der Pflegegrad entscheidend, denn je höher der Pflegegrad, desto höher ist der Pflegebedarf.
Bei der individuellen Kostenschätzung muss man beachten, dass Ausgaben für Miete oder Wohnkosten, für Haushalt, Lebensmittel, Kleidung, Versicherungen etc. bestehen bleiben. Obendrein kommen Kosten für die Pflege hinzu, allen voran für den ambulanten Pflegedienst.
Der größte Kostenfaktor bei der Pflege zu Hause ist meist der ambulante Pflegedienst. Überlegen Sie gut, mit welchen Aufgaben Sie einen ambulanten Pflegedienst betrauen wollen. Soll er vor allem die pflegerischen Aufgaben übernehmen, oder auch Betreuungsleistungen und Haushaltshilfen erbringen oder könnten dies auch Angehörige übernehmen?
Nicht jeder ambulante Pflegedienst bietet dieselben Leistungen an. Bevor Sie also einen Pflegedienst beauftragen, stellen Sie sicher, dass die Leistungen, die Sie benötigen, auch abgedeckt sind. Pflegedienste verlangen keine einheitlichen Preise. Die Preise können je nach Bundesland variieren und zusätzlich hat jeder Pflegedienst individuelle Vergütungsvereinbarungen mit den Pflegekassen getroffen, mit denen der Dienst direkt abrechnet. Es lohnt sich also, im Vorfeld Kostenvoranschläge einzuholen und Preise zu vergleichen mit denen anderer Dienste in der Region.
Pflegebedürftige schließen mit dem Pflegedienst einen Pflegevertrag ab, in dem die Leistungen genannt sind und auch, welchen Eigenanteil der Pflegebedürftige zu leisten hat. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) bietet über den Pflegelotsen eine Datenbank zur Suche nach ambulanten Pflegediensten in der Nähe Ihres Wohnortes an, inklusive einer Bewertung. Den Link finden Sie am Ende des Textes. Fragen Sie auch Bekannte und Freunde, ob Sie bereits Erfahrungen mit einem bewährten ambulanten Pflegedienst in der Nähe gemacht haben. Auch die Pflegekasse kann Tipps geben.
Beträgt die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst in Pflegegrad 3 zum Beispiel 2.400 Euro im Monat (Annahme), erstattet die Pflegeversicherung 1.363 Euro. Der Rest – 1.037 Euro – muss der Pflegebedürftige selbst aufbringen. (Quelle: https://www.muenchener-verein.de/ratgeber/pflege/pflegekosten-und-pflegefinanzierung/).
Zu beachten ist, dass vermutlich noch andere Hilfeleistungen zu bezahlen sind, eventuell Essen auf Rädern, eine Reinigungskraft, ein Einkaufsdienst, etc.
Neben der professionellen Unterstützung durch ambulante Pflegedienste benötigen viele Pflegebedürftige zusätzliche Hilfe im Alltag. Gerade bei hauswirtschaftlichen Aufgaben – vom Kochen über das Putzen bis zur Begleitung im Alltag – kommen deshalb häufig Haushaltshilfen zum Einsatz, oft aus dem In- oder Ausland.
Wer die räumlichen Möglichkeiten hat, kann sich auch überlegen, eine Haushaltshilfe bei sich einziehen zu lassen. Meist kommen die Helferinnen aus Osteuropa. Diese Art der Hilfe ist inzwischen weit verbreitet und völlig legal möglich, sofern berücksichtigt wird, dass die Betreuungskraft eben nicht 24 Stunden am Tag für den Pflegebedürftigen da sein kann. Die Haushaltshilfe sollte ein eigenes Zimmer zur Verfügung haben. Fernsehen, Internet- und Telefonanschluss zur freien Benutzung sind wünschenswert.
Die Haushaltshilfe erledigt in der Regel folgende Aufgaben:
Tätigkeiten wie Verbände wechseln oder Spritzen geben sind dagegen nicht erlaubt, das muss ein ambulanter Pflegedienst erledigen. Die Helferinnen ersetzen also keinen ambulanten Pflegedienst, können ihn aber ergänzen.
Die Kosten für eine Haushaltshilfe aus Osteuropa bewegen sich zwischen 2.500 Euro und 3.500 Euro oder sogar mehr bei einer 40-Stunden-Woche. Von der Pflegekasse kann man zur Finanzierung das Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige beanspruchen, je nach Pflegegrad zwischen 347 und 990 Euro im Monat (Achtung: In Pflegegrad 1 gibt es keinen Zuschuss!).
Außerdem können die Kosten steuerlich geltend gemacht werden: Bis zu 4.000 Euro im Jahr können Sie als „haushaltsnahe Dienstleistung“ von der Steuer absetzen. Beachten Sie, dass die Kosten für die Haushaltshilfe zusätzlich zu leisten sind – zum Eigenanteil der ambulanten Pflegeversorgung und zu den allgemeinen Wohn-, Lebens- und Haushaltskosten.
Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag machen und vergleichen Sie die Preise mit denen anderer Dienste in Ihrem Umfeld.
Erste Anlaufstelle, wenn es um die Finanzierung einer Pflege zu Hause geht, ist die Pflegekasse. Pflegebedürftige erhalten je nach Pflegegrad einen Zuschuss zur Pflege. Doch damit lässt sich eine Pflege zu Hause – wie auch im Pflegeheim – nicht rundum finanzieren. Betroffene müssen immer auch einen Eigenanteil leisten. Voraussetzung, um einen Zuschuss für die Pflege aus der Pflegekasse zu erhalten, ist die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade.
Pflegebedürftige in Pflegegrad 1 erhalten nur den sogenannten Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat. Der Betrag kann zum Beispiel für die Finanzierung einer hauswirtschaftlichen Hilfe eingesetzt werden. Betroffene können damit auch – zumindest teilweise – Betreuungsleistungen bezahlen. Ebenso kann der Betrag für eine Kurzzeitpflege im Heim eingesetzt werden, wenn die pflegebedürftige Person nur kurzzeitig eine vollstationäre Pflege benötigt – etwa übergangsweise nach einem Krankenhausaufenthalt. Auch zur Finanzierung einer Tagespflege oder eines ambulanten Pflegedienstes lässt sich der Entlastungsbetrag nutzen.
Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Auflagen, wie der Entlastungsbetrag eingesetzt werden darf. In der Regel muss die beauftragte Einrichtung beziehungsweise der Dienstleister anerkannt sein. Akzeptiert werden zum Beispiel Unterstützungsleistungen eines Pflegedienstes oder von Wohlfahrtsverbänden. Die Hilfeleistung von privaten Personen kann damit in der Regel nicht entlohnt werden, in einigen Bundesländern ist dies jedoch durchaus erlaubt.
Personen in Pflegegrad 1 erhalten zusätzlich zum Entlastungsbetrag bis zu 42 Euro im Monat für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind. Dazu gehören Pflegehandschuhe, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel.
Ab Pflegegrad 2 erhalten Betroffene – zusätzlich zum Entlastungsbetrag und zum Zuschuss zu Pflegehilfsmitteln – auch Zuschüsse für die Pflege.
Bei der Pflege zu Hause kann der Pflegebedürftige das Pflegegeld beanspruchen, wenn er von Angehörigen gepflegt wird. Das Pflegegeld erhält der Pflegebedürftige ausbezahlt und kann frei darüber verfügen.
Erbringt die Pflege ein ambulanter Pflegedienst, dann stehen dem Betroffenen Pflegesachleistungen zu. Auch eine Kombination aus beiden Zuschüssen – Pflegegeld und Pflegesachleistungen – ist möglich. Die Zuschüsse werden dann anteilig gezahlt. Die Summe für Pflegesachleistungen erhält der Betroffene nicht ausbezahlt, sondern der Pflegedienst rechnet direkt mit der Kasse ab.
Pflegebedürftige, die ihren Lebensmittelpunkt zu Hause behalten, jedoch tageweise eine teilstationäre Tagespflege in einem Pflegeheim in Anspruch nehmen, erhalten zusätzlich zum Pflegegeld und/oder den Pflegesachleistungen Zuschüsse.
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause betreut werden, können vorübergehend professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen – zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die Pflegeperson erkrankt oder Urlaub hat. In solchen Fällen stehen zwei Leistungen zur Verfügung: Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege.
Seit dem 1. Juli 2025 gelten neue Regeln: Beide Leistungen – Kurzzeit- und Verhinderungspflege – werden in einem gemeinsamen Budget zusammengefasst. Pro Kalenderjahr können bis zu 3.539 Euro abgerufen werden. Dieses Gesamtbudget ersetzt die bisherigen Einzelbeträge (1.854 Euro für Kurzzeitpflege und 1.685 Euro für Verhinderungspflege).
Wichtig: Der gemeinsame Betrag gilt für das gesamte Jahr, auch wenn Leistungen bereits in der ersten Jahreshälfte genutzt wurden. Diese werden auf das Jahresbudget angerechnet.
Es gilt:
Beide Leistungen können flexibel kombiniert werden, solange die gemeinsame Obergrenze von 3.539 Euro nicht überschritten wird. Pflegende Angehörige können frei entscheiden, in welchem Umfang sie die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege nutzen möchten. Wird ein Teil des Budgets für eine Leistung aufgebraucht, steht der verbleibende Betrag für die andere zur Verfügung. Damit sollen Pflegehaushalte einfacher entlastet und individuelle Bedürfnisse besser berücksichtigt werden.
Nutzen Sie die neue Flexibilität und lassen Sie sich beraten, wie sich das gemeinsame Budget optimal einsetzen lässt – etwa durch eine Pflegeberatungsstelle oder den Pflegestützpunkt vor Ort. So vermeiden Sie ungenutzte Ansprüche und entlasten sich gezielt im Pflegealltag. Weitere Informationen zur Verhinderungspflege und den neuen Regeln für Angehörige lesen Sie in unserem Ratgeber "Verhinderungspflege 2025: Mehr Entlastung für pflegende Angehörige".
Die folgende Tabelle zeigt, welche monatlichen Leistungen der Pflegekasse abhängig vom Pflegegrad den Pflegebedürftigen zustehen:
| Pflegegrad | Pflegegeld (in Euro) | Pflegesachleistung (in Euro) | Tages- oder Nachtpflege (in Euro) |
|---|---|---|---|
| 1 | - | - | - |
| 2 | 347 | 797 | 721 |
| 3 | 599 | 1.497 | 1.357 |
| 4 | 800 | 1.859 | 1.685 |
| 5 | 990 | 2.299 | 2.085 |
Die folgenden beiden Rechenbeispiele verdeutlichen, wie sich die Leistungen der Pflegekasse monatliche auswirken:
Rechenbeispiel I: Wer zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt wird, erhält 796 Euro an Pflegesachleistung in Pflegegrad 2. Zusätzlich gibt es 721 Euro für die Tagespflege. Hinzu kommt der Entlastungsbetrag von 131 Euro. So kommt ein Pflegebedürftiger im Monat auf 1.648 Euro, die er regelmäßig in die Pflegeversorgung investieren kann. Dabei werden Pflegesachleistungen direkt zwischen ambulantem Pflegedienst und Pflegekasse abgerechnet.
Rechenbeispiel II: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden seit 1. Juli 2025 zu einem gemeinsamen Jahresbudget von bis zu 3.539 € zusammengefasst und können flexibel für beide Leistungen genutzt werden. Das bedeutet, die bisherige Trennung entfällt, und der gesamte Betrag kann nach Bedarf eingesetzt werden.
Für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erhalten Versicherte bereits ab Pflegegrad 1 maximal 4.180 Euro pro Maßnahme. Damit können Umbaumaßnahmen zu einer barrierefreien und pflegegerechten Wohnung finanziert werden, wenn dadurch die Pflege erst ermöglicht, die Pflege erleichtert oder die Selbstständigkeit des Versicherten gefördert wird. Beispielsweise kann im Bad eine ebenerdige Dusche eingebaut werden.
Angehörige sollten die bestehenden Beratungsangebote frühzeitig nutzen – viele Unterstützungsleistungen werden nur auf Antrag gewährt. Die folgenden Stellen sind die wichtigsten Ansprechpartner in allen Fragen rund um die Pflege zu Hause:
Diese zentralen Anlaufstellen für Fragen und Beratung rund um das Thema Pflege gibt es inzwischen in den meisten Bundesländern. Einen Link zur Stiftung ZQP – Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) – mit einer Datenbank zur Suche eines Stützpunktes in der Nähe, finden Sie am Ende des Textes.
Sie sind über die Pflegekasse zu finden und beraten individuell zu Angeboten, Organisation und Finanzierung.
Die örtliche Gemeinde- oder Stadtverwaltung kann gebündelt Information über Angebote vor Ort geben.
In vielen Städten und Gemeinden gibt es soziale Anlaufstellen, die alle Angebote im Quartier bündeln.
Renten gehören zum steuerpflichtigen Einkommen. Dank einiger Freibeträge müssen Renten jedoch in vielen Fällen noch nicht voll versteuert werden. Wie die unterschiedlichen Renteneinkünfte besteuert werden und wann Renten steuerfrei sind, erklärt Ihnen ein weiterer Ratgeber von uns. Für ihre Steuererklärung müssen Rentner die Anlage R ausfüllen. Für Rentner, die eine Auslandsrente beziehen, gelten wiederum gesonderte Steuerregelungen.
Pflege zu Hause wirft viele praktische und finanzielle Fragen auf. Unsere FAQ geben schnelle Antworten auf die wichtigsten Themen rund um Pflege, Zuschüsse und Organisation zu Hause.
Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Tagespflege lassen sich flexibel kombinieren. Wer beispielsweise nur einen Teil der ambulanten Sachleistungen nutzt, kann den Rest anteilig als Pflegegeld erhalten.
Pflegebedürftige aller Pflegegrade erhalten monatlich 131 Euro Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI). Der Betrag kann für Alltagshilfen, Betreuungsangebote oder Tagespflege eingesetzt werden. Nicht genutzte Beträge dürfen bis zum 30. Juni des Folgejahres aufgebraucht werden.
Ja. Für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme – bereits ab Pflegegrad 1. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Bauarbeiten gestellt werden.
Beide Leistungen dienen der Entlastung pflegender Angehöriger. Seit Juli 2025 gilt ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 Euro, das flexibel für beide Leistungen genutzt werden kann.
Pflegestützpunkte, Pflegeberater und Pflegeberaterinnen und kommunale Sozialdienste sind erste Ansprechpartner. Sie informieren kostenlos über regionale Angebote und Zuschüsse.
Alle aktuellen Rechenbeispiele und Zuschussbeträge lesen Sie im Beitrag "Pflegende Angehörige: Diese Entlastungen und Leistungen gibt es 2025".
Eine Pflege zu Hause will gut organisiert sein. Diese Checkliste hilft Ihnen, die wichtigsten Punkte zu prüfen und gezielt vorzusorgen.
Wie Sie Ihr Einkommen während der Pflege sichern, erfahren Sie im Ratgeber "Angehörigenpflege – Arbeitszeit, Geld & Rechte".
Eltern pflegen: Arbeitszeit, Geld & Rechte. So vereinbaren Sie Beruf und Angehörigenpflege
Verhinderungspflege 2025: Neue Regeln & mehr Entlastung
Pflegende Angehörige: Leistungen und finanzielle Hilfen
Flexirente: Rentenansprüche für pflegende Angehörige – So zahlt sich Pflege später aus