Wie kann ich mein Eigenkapital erhöhen?
Reichen die eigenen Mittel aus den verschiedenen Quellen für eine bezahlbare Immobilienfinanzierung nicht aus, stehen Ihnen verschiedene Wege offen, diese zu erhöhen, und so den Hauskauf doch möglich zu machen.
Bauspar- und Kapitallebensversicherungsbeiträge
Sie können eine alte Kapitallebensversicherung oder einen Bausparvertrag auflösen und als Eigenkapital verwenden. Die Höhe des Sparguthabens können Sie bei noch nicht zuteilungsreifen Bausparverträgen dem Kontoauszug entnehmen.
Länger bestehende Kapitallebensversicherungsverträge lassen sich zu Geld machen und die eingesparten Beiträge für die Tilgung des Immobilienkredits einsetzen. Dabei gilt, dass sich durch einen Verkauf der Police eine höhere Auszahlungssumme erzielen lässt als durch eine Kündigung. Bei Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind die Erträge nach einer Laufzeit von zwölf Jahren steuerfrei.
Erbbaugrundstücke
Wer über ein Erbbaugrundstück verfügt, kauft dieses nicht, sondern pachtet es. Er kann bis zu 99 Jahre darüber verfügen und ein Haus darauf errichten, wird aber nicht Eigentümer. Da der Bauherr das Stück Land nicht kauft, braucht er auch weniger Fremdkapital für den Hauskauf und somit erhöht sich seine Eigenkapitalquote.
Familiendarlehen/Verwandtendarlehen
Leiht Ihnen ein Angehöriger Geld für den Kauf oder Bau einer Immobilie, nennt man dies Familiendarlehen. Es dient bei der Finanzierung als Eigenkapitalersatz.
Achtung: Beim Familiendarlehen müssen Sie gegebenenfalls steuerliche Aspekte beachten. Nehmen es die Verwandten mit der Rückzahlung des Immobilienkredits nicht so genau oder verzichten sogar darauf, kann das Finanzamt dies als eine Schenkung bewerten. Dann fallen unter Umständen Schenkungssteuer oder Erbschaftssteuer an. Das ist jedoch nur bei größeren Summen gegeben, da für die Vermögensübertragung innerhalb der Familie hohe Freibeträge gelten. Diese betragen beispielsweise für Kinder 400.000 Euro, für Enkel 200.000 Euro und für Nichten und Neffen 20.000 Euro.
Schenkungen
Auch durch eine Schenkung lässt sich das Eigenkapital aufstocken. Dabei schließt der Schenkende zu Lebzeiten einen Vertrag mit dem Beschenkten, um ihm Vermögen oder Gegenstände zu übertragen. Bei Geldgeschenken ist keine notarielle Beurkundung notwendig und die Freibeträge sind, je näher das Verwandtschaftsverhältnis zwischen den Beteiligten ist, hoch. Ein Vertrag über die Schenkung kann dann sinnvoll sein, wenn der Schenkende das Geschenk mit einem Schenkungszweck belegen will oder den Beschenkten Verpflichtungen auferlegen möchte.
Eigenleistungen
Durch Eigenleistungen bei einem Neubau oder bei einer Altbausanierung können Sie die Kosten senken und damit erhöht sich die Eigenkapitalquote. Die Eigenleistungen werden wie vergleichbare Leistungen eines Handwerkers bewertet. Dieser Wert fließt als Eigenkapitalersatz in die Berechnung der Eigenkapitalquote ein.