Wie läuft ein Bausparvertrag ab? Die drei Phasen
Nach Abschluss eines Bausparvertrags ist der Ablauf grundsätzlich festgelegt. Das Bausparen gliedert sich in drei zeitlich aufeinanderfolgende Phasen, die jeweils unterschiedliche Funktionen erfüllen.
Ansparphase: Eigenkapital aufbauen
Gleich nach Abschluss des Bausparvertrags beginnt die sogenannte Ansparphase. Zuerst spart der Kunde Eigenkapital an, indem er monatlich einen vorab bestimmten Regelsparbeitrag in den Vertrag einzahlt. Solange, bis das vereinbarte Mindestsparguthaben erreicht ist. Dies beträgt – je nach Tarif – einen gewissen prozentualen Anteil (häufig 30 bis 50 Prozent) der Bausparsumme. Es kann auch mit unregelmäßigen Beträgen und Einmalzahlungen angespart werden. Alle Einzahlungen auf dem Bausparkonto werden verzinst.
- Hinweis: In der Ansparphase ist der Zins auf das Guthaben meist niedriger als marktüblich. Dieser Bausparzins wird bei Vertragsabschluss festgeschrieben.
Für die Ansparphase wird keine konkrete Laufzeit festgelegt. Die bei Vertragsabschluss berechnete Bauspar-Laufzeit ist eigentlich nur eine Richtschnur, die angibt, wie lange es mit den gewählten Regelsparbeiträgen dauert, bis das Mindestsparguthaben erreicht ist. Ändern sich die Raten, verändert sich natürlich auch die Länge der Ansparphase.
Zuteilungsphase: Wann der Vertrag genutzt werden kann
Nach Erreichen des Mindestsparguthabens beginnt die Zuteilungsphase. Ab diesem Zeitpunkt kann der Bausparvertrag grundsätzlich genutzt werden.
Die Zuteilungsphase beginnt nach Abschluss der Ansparphase. Mit der Zuteilungsreife des Bausparvertrags erhält die Bausparerin oder der Bausparer das Anrecht, sich die gesamte Bausparsumme aus angespartem Guthaben und Darlehensbetrag auszahlen zu lassen.
Voraussetzungen für die Zuteilungsreife
Damit der Bausparvertrag zuteilungsreif wird, müssen mehrere Kriterien erfüllt sein:
- Erreichen des vereinbarten Mindestsparguthabens
- Erreichen der vereinbarten Mindestsparzeit (Mindestlaufzeit)
- Erreichen einer bestimmten Bewertungszahl.
Das Erreichen des Mindestsparguthabens ist die wichtigste Voraussetzung, damit ein Bausparvertrag zuteilungsreif wird. Weitere Voraussetzungen für die Zuteilungsreife sind das Erreichen der vereinbarten Mindestsparzeit, also der vertraglich festgelegten Mindestdauer der Ansparphase, sowie einer bestimmten Bewertungszahl. Mit Letzterer „benoten“ die Bausparkassen Sparleistung und Spardauer des Bausparers. In sie fließen verschiedene Beurteilungskriterien ein, wie beispielsweise die bereits erreichte Höhe des Bausparguthabens, die Regelmäßigkeit der Sparleistungen, die bisherige Vertragslaufzeit und nicht zuletzt auch die verfügbaren liquiden Mittel der Bausparkasse. Anhand welcher Einzelkriterien und welcher Berechnungsmethode die Bewertungszahl ermittelt wird, ist je nach Bausparkasse unterschiedlich. Je nach Bausparkasse und gewähltem Tarif kann die zu erreichende Mindestbewertungszahl eine andere sein.
Bauspardarlehen speisen sich aus den Einnahmen der Bausparer in der Gemeinschaft. Wann ein Bauspardarlehen zugeteilt werden kann, ist also auch vom Sparfleiß der anderen Bausparer im Kollektiv abhängig. Deshalb können und dürfen Bausparkassen nicht schon bei Vertragsschluss den genauen Zuteilungszeitpunkt des Darlehens nennen. Ob der Vertrag zuteilungsreif ist, erfährt der Einzelne daher immer erst durch eine Mitteilung der Bausparkasse.
Wahlzuteilung: frühere Zuteilung gegen Zugeständnisse
Manche Bausparkassen bieten Tarife mit sogenannter Wahlzuteilung an. Dabei können Bausparer nach einer bestimmten Laufzeit eine frühere Zuteilung ihres Vertrags beantragen. Diese Möglichkeit ist jedoch mit Zugeständnissen verbunden: In der Regel fällt entweder das Bauspardarlehen geringer aus oder es muss ein höherer Tilgungssatz vereinbart werden.
Welche Möglichkeiten gibt es nach der Zuteilung?
In der Zuteilungsphase muss der Bausparer außerdem die Entscheidung treffen, wie er oder sie mit dem Bausparvertrag weitermachen möchte. Folgende Möglichkeiten bestehen:
- Den Bausparvertrag einfach weiter besparen
- Sich das Bausparguthaben auszahlen lassen
- Sich das Bauspardarlehen auszahlen lassen
- Die Inanspruchnahme des Bauspardarlehens verschieben.
Es besteht also keine Verpflichtung, nach der Zuteilung das Darlehen abzurufen. Wer möchte, kann sich auch nur sein Bausparguthaben auszahlen und den Vertrag ruhen lassen oder weiter besparen. Allerdings darf die Bausparkasse den Vertrag dann zehn Jahre nach der Zuteilung kündigen.
Biallo-Lesetipp: Die Verbraucherzentrale rät, die Kündigungen von Bausparverträgen zu prüfen und sich seine Bonuszinsen zu sichern.
Darlehensphase: Rückzahlung des Bauspardarlehens
Wird das Bauspardarlehen in Anspruch genommen, beginnt die Darlehensphase.
Möchte der Bausparer nach der Zuteilung über die gesamte Bausparsumme verfügen, startet mit deren Auszahlung die Darlehensphase. In dieser zahlt der Bausparer das Bauspardarlehen Rate für Rate zurück.
Die Höhe des Bauspardarlehens ist die Differenz zwischen der Bausparsumme und dem in der Ansparphase aufgebauten Bausparguthaben. Der Darlehenszins wurde bereits bei Abschluss des Bausparvertrags festgelegt. Somit erfolgt die Tilgung des Bauspardarlehens mit einer regelmäßigen Rate zu einem vorab vereinbarten Effektiv- und Sollzins. Dies macht die Rückzahlung transparent und verlässlich. Die Darlehensphase kann der Bausparer jederzeit und kostenfrei durch Sondertilgungen verkürzen.