Einkommensteuer & Pflichtformulare

Steuerformulare 2024: Diese Anlagen brauchen Sie

Redaktion
Redakteur
Michael Schreiber
Autor
Aktualisiert am: 16.07.2025

Auf einen Blick

  • Welche Formulare für Arbeitnehmer, Rentner und Kapitalanleger relevant sind.
  • Was sich hinter der Anlage N, KAP, R, Kind, Sonderausgaben & Co. verbirgt.
  • Wie Sie Ihre Angaben korrekt eintragen – mit vielen Tipps für mehr Rückerstattung.
100 % unabhängig dank Ihres Klicks
Kaufen Sie ein Produkt über einen mit (*) oder (a) gekennzeichneten Werbelink, erhalten wir eine kleine Provision. Für Sie ergeben sich keine Mehrkosten und Sie unterstützen unsere Arbeit. Vielen Dank!
Mehr erfahren

Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Wer muss welche Formulare abgeben?
  2. Diese Formulare gehören zur Steuererklärung 2024
  3. Weitere wichtige Steuerformulare für Sonderfälle
  4. Formulare richtig ausfüllen – digital oder auf Papier?
  5. Steuerformulare digital ausfüllen: So geht’s mit Elster
  6. Abgabefristen für die Steuerformulare 2024
  7. Tipps zur Eintragung: So vermeiden Sie Fehler
  8. Häufige Fragen zur Steuererklärung und zu Formularen (FAQ)

Für viele ist die Steuererklärung ein leidiges Thema – dabei wird kaum eine andere Tätigkeit so gut bezahlt. Durchschnittlich 1.095 Euro bekommen Steuerzahler laut Statistischem Bundesamt vom Finanzamt zurück – für viele ist sogar noch mehr drin. Wer selbst ausfüllt, spart zusätzlich Geld – vorausgesetzt, die richtigen Formulare werden genutzt.

Biallo News

Wussten Sie, dass die durchschnittliche Steuerrückzahlung über 1.000 Euro beträgt? Der Zeitaufwand lohnt sich – und mit den richtigen Tipps könnte noch mehr für Sie drin sein. Jetzt informieren und unseren kostenlosen Newsletter abonnieren!

Wir freuen uns darauf, Ihnen mit Ihrer Zustimmung interessante Inhalte, Empfehlungen und Werbung von uns und unseren Partnern zu schicken, die genau auf Ihre Interessen zugeschnitten sind. Um dies zu ermöglichen, analysieren wir, wie Sie unsere Website nutzen (z.B. Seitenaufrufe, Verweildauer) und wie Sie mit unseren E-Mails interagieren (z. B. Öffnungs- und Klickraten). So erstellen wir ein Nutzungsprofil, das Ihnen die relevantesten Inhalte liefert, und ordnen Sie in passende Werbezielgruppen ein. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen, z. B. über den Abmeldelink im Newsletter. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Wer muss welche Formulare abgeben?

Ob Arbeitnehmer, Rentner, Selbstständige oder Kapitalanleger – je nach Einkommensart gelten unterschiedliche Pflichten. Eine Übersicht über Abgabepflicht und Freibeträge finden Sie im Ratgeber zum Thema Steuererklärung selber machen auf biallo.de.

Diese Formulare gehören zur Steuererklärung 2024

Welche Steuerformulare Sie 2024 wirklich brauchen – und wofür sie da sind

Wer seine Steuererklärung abgeben möchte oder muss, kommt an den Formularen der Finanzverwaltung nicht vorbei. Die gute Nachricht: Viele Angaben sind bereits vorausgefüllt – etwa durch Ihre Krankenkasse oder Ihren Arbeitgeber. Doch längst nicht alle Informationen liegen dem Finanzamt automatisch vor.

Welche Steuerformulare Sie tatsächlich benötigen, hängt von Ihrer Lebenssituation ab – ob als Arbeitnehmerin, Rentner, Selbstständiger oder Familie mit Kindern. In den folgenden Abschnitten finden Sie die wichtigsten Anlagen im Überblick – inklusive Tipps, was Sie darin eintragen können und wann sich die Mühe besonders lohnt.

Anlage N – Werbungskosten und Einkünfte aus Arbeit

In der Anlage N geben Sie Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit an – also Lohn, Gehalt und Nebeneinkünfte aus Arbeitsverhältnissen. Auch Werbungskosten wie Pendlerpauschale, Homeoffice oder Fortbildungen werden hier geltend gemacht.

Anlage R – Einkünfte aus Renten

In der Anlage R tragen Sie die gesetzliche Rente sowie Versorgungsbezüge ein. Riester- oder Rürup-Renten oder Zusatzrenten werden nicht hier eingetragen, sondern gehören in separate Unterformulare.

Anlage KAP – Kapitalerträge und Abgeltungssteuer

Für Kapitalanleger relevant: In der Anlage KAP lassen sich zu viel gezahlte Abgeltungssteuern zurückholen. Auch der Altersentlastungsbetrag wird hier berücksichtigt.

Anlage Kind – Angaben zu Kindern & Betreuungskosten

Familien und Alleinerziehende sollten die Anlage Kind ausfüllen. Hier geht es um Kindergeld, Kinderfreibeträge, Ausbildungs- und Betreuungskosten.

Anlage Sonderausgaben – Spenden, Kirchensteuer & Co.

Aufwendungen der privaten Lebensführung, die steuerlich absetzbar sind, kommen in die Anlage Sonderausgaben. Dazu gehören Spenden, Mitgliedsbeiträge, Kirchensteuer oder Berufsausbildungskosten.

Anlage Vorsorgeaufwand – Beiträge zur Sozialversicherung

Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung: All das wird in der Anlage Vorsorgeaufwand berücksichtigt. Wichtig: Riester-Sparer fügen außerdem die Anlage AV hinzu (siehe weiter unten)

Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen – Steuerbonus für Putzkraft & Co.

Wer eine Putzkraft beschäftigt oder Handwerker im Haushalt hatte, kann über die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen direkt die Steuerschuld senken – bis zu 1.200 Euro pro Jahr.

Neben den klassischen Formularen wie Anlage N, Anlage Kind oder Anlage R gibt es weitere wichtige Anlagen, die für spezielle Berufsgruppen oder Einkunftsarten verpflichtend sind. Im folgenden Abschnitt finden Sie die wichtigsten Sonderformulare für die Steuererklärung 2024.

Biallo Tagesgeld Empfehlung

Die nachfolgenden Anbieter wurden von Biallo als Empfehlung aus unserem Vergleich ausgewählt. Anlagebetrag: 10.000 €, Anlagedauer: 12 Monate, Sicherheit: . Die angezeigten Anbieter stellen keinen vollständigen Marktüberblick dar.
Anbieter und Produkt
Zinssatz / Zinsertrag
Bewertung
S&P Länderrating
Produktdetails
Anbieter und Produkt
Zinssatz
2,60% /
212,16 €
Bewertung
S&P Länderrating
AAA
Deutschland
Produktdetails
  • Basiszins: 2,00%
  • Aktionszins: 2,60% - gültig bis 30.09.2025
Zum Anbieter
Anbieter und Produkt
Zinssatz
2,00% /
201,51 €
Bewertung
S&P Länderrating
AAA
Deutschland
Produktdetails
  • Basiszins: 0,75%
  • Aktionszins: 2,00%
Zum Anbieter
Anbieter und Produkt
Zinssatz
2,43% /
192,12 €
Bewertung
S&P Länderrating
AAA
Luxemburg
Produktdetails
  • Basiszins: 1,75%
  • Aktionszins: 2,43% - gültig bis 31.07.2025
Zum Anbieter
Sämtliche Angaben ohne Gewähr. Datenstand 19.07.2025

Weitere wichtige Steuerformulare für Sonderfälle

Nicht für jeden Fall reichen die Standardformulare aus. In besonderen Lebenssituationen – etwa bei Unterhaltszahlungen, Auslandsrenten oder Sanierungen – greifen spezielle Anlagen. Auch für Selbstständige, Kapitalanleger oder Steuerzahler mit Einkünften aus dem Ausland gibt es weitere Steuerformulare. Hier finden Sie die wichtigsten Sonderformulare im Überblick – mit kurzen Erläuterungen, wann sie gebraucht werden.

Anlage U – Unterhalt an den Ex-Partner

Mit der Anlage U können Sie Unterhaltsleistungen an Ihren geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner steuerlich geltend machen – bis zu 13.805 Euro im Jahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Empfangende zustimmt und der Unterhalt tatsächlich gezahlt wurde. Die Zustimmung muss durch eine Unterschrift auf dem Formular nachgewiesen werden. Ausführliche Hinweise zum Formular finden Sie im offiziellen Formularcenter des Bundesministerium der Finanzen.

Anlage Außergewöhnliche Belastungen – Krankheitskosten & Pflege

In der Anlage Außergewöhnliche Belastungen machen Sie Ausgaben geltend, die Ihnen zwangsläufig entstehen – etwa durch Krankheit, Pflege, eine Behinderung oder andere außergewöhnliche Umstände. Dazu gehören beispielsweise Zuzahlungen für Medikamente, Pflegekosten für Angehörige oder Bestattungskosten. In vielen Fällen gilt eine zumutbare Eigenbelastung – darüber hinausgehende Kosten erkennt das Finanzamt steuerlich an.

Anlage Energetische Maßnahmen – Steuerbonus für Sanierungen

Wer in seine selbst genutzte Immobilie energetisch investiert (zum Beispiel mit Dämmung, neuen Fenstern, Heizungstausch), kann über die Anlage Energetische Maßnahmen bis zu 40.000 Euro Steuerbonus über drei Jahre geltend machen. Wichtig: Sie benötigen eine amtliche Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens nach dem Muster der Finanzverwaltung.

Anlage R-AV/bAV – Private Altersvorsorge (Riester-Rente & Co.)

Die Anlage R‑AV/bAV ist erforderlich, wenn Sie Renten aus zertifizierten privaten Altersvorsorgeverträgen (zum Beispiel Riester- oder Rürup-Renten) oder aus betrieblicher Altersversorgung erhalten haben. Je nach Förderung (Steuervergünstigung oder Altersvorsorgezulage) wird die Besteuerung unterschiedlich gehandhabt. Gerade bei Riester-Verträgen ist die Anlage wichtig, weil die Rentenzahlungen teilweise nachgelagert besteuert werden.

Anlage R-AUS – Renten aus dem Ausland

Beziehen Sie Rentenzahlungen aus dem Ausland, zum Beispiel aus dem EU-Ausland oder Drittstaaten, dann ist die Anlage R-AUS erforderlich, da diese nicht elektronisch gemeldet werden. Tragen Sie dort alle ausländischen Rentenleistungen und Steuerinformationen ein. Je nach Doppelbesteuerungsabkommen mit dem jeweiligen Land kann das Finanzamt die Einkünfte ganz oder teilweise anrechnen.

Anlage EÜR – Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, die nicht bilanzieren müssen benötigen die Anlage EÜR zur einfachen Gewinnermittlung durch Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und -ausgaben. Sie ist Pflicht bei fast allen nicht bilanzierten Einnahmen.

Anlage S – Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Die Anlage S benötigen freiberuflich Tätige wie Journalisten, Ärzte oder Künstler. Hier werden Honorare und selbstständige Einnahmen erfasst – getrennt von gewerblichen Einkünften. Sie wird meist zusammen mit Anlage EÜR abgegeben.

Anlage G – Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Gewerbetreibende (Einzelunternehmer, Kleinunternehmer etc.) müssen die Anlage G ausfüllen. Sie ist ein Pflichtformular zur Erklärung von gewerblichen Einkünften und meist gemeinsam mit Anlage EÜR notwendig.

Anlage SO – Sonstige Einkünfte

Wer zum Beispiel Abfindungen, private Grundstücksverkäufe oder wiederkehrende Leistungen (beispielsweise Unterhalt) versteuern muss, muss die Anlage SO nutzen. Sie wird oft vergessen, obwohl sie  essenziell bei einmaligen oder besonderen Einnahmen ist.

Anlage N-AUS – Ausländische Einkünfte aus Arbeit

Arbeitnehmer mit Einkünften aus dem Ausland, wie zum Beispiel Grenzgänger, benötigen die Anlage N-AUS zur Erfassung nichtselbstständiger Tätigkeiten, die im Ausland ausgeübt wurden. Sie ergänzt in diesen Fällen Anlage N.

Anlage AV – Riester-Rente & Altersvorsorgebeiträge

Alle, die Beiträge in zertifizierte Riester-Verträge leisten, sollten das Steuerformular Anlage AV ausfüllen. Denn nur über dieses Formular erhalten Sie Zulagen und Steuervorteile. Wichtig: Riester gehört nicht in die Anlage Vorsorgeaufwand, sondern hierher.

Anlage KAP-INV – Kapitalerträge aus Investmentfonds

Die Anlage KAP-INV ist für Kapitalanleger mit ausländischen oder thesaurierenden Fonds. Sie wird nötig zur Korrektur der Besteuerung bei Fonds, deren Erträge nicht korrekt durch die Bank versteuert wurden und ist eine Ergänzung zur normalen Anlage KAP.

Biallo Festgeld Empfehlung

Die nachfolgenden Anbieter wurden von Biallo als Empfehlung aus unserem Vergleich ausgewählt. Anlagebetrag: 10.000 €, Anlagedauer: 12 Monate, Sicherheit: . Die angezeigten Anbieter stellen keinen vollständigen Marktüberblick dar.
Anbieter und Produkt
Zinssatz / Zinsertrag
Bewertung
S&P Länderrating
Anbieter und Produkt
Zinssatz / Zinsertrag
2,55% /
255
Bewertung
4,9/5
S&P Länderrating
AAA
Schweden
Zum Anbieter
Anbieter und Produkt
Zinssatz / Zinsertrag
2,53% /
253
Bewertung
S&P Länderrating
AAA
Schweden
Zum Anbieter
Anbieter und Produkt
Zinssatz / Zinsertrag
2,25% /
225
Bewertung
S&P Länderrating
AAA
Deutschland
Zum Anbieter
Sämtliche Angaben ohne Gewähr. Datenstand 19.07.2025

Formulare richtig ausfüllen – digital oder auf Papier?

Viele Steuerzahler sind inzwischen zur digitalen Abgabe verpflichtet. Nur Arbeitnehmer oder Rentner ohne weitere Einkünfte dürfen noch per Papier einreichen. Die elektronischen Formulare finden Sie im Elster-Portal unter www.elster.de oder über das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung.

Steuerformulare digital ausfüllen: So geht’s mit Elster

Das zentrale Onlineportal für die Steuererklärung heißt „Mein Elster“. Dort können Sie Ihre Steuerdaten direkt im Browser eingeben, Ihre gespeicherten Daten abrufen und die Steuererklärung komplett papierlos an das Finanzamt senden. Die Plattform ersetzt frühere Desktop-Softwarelösungen und ist die offizielle Lösung der deutschen Finanzverwaltung. 

Kostenlose Steuersoftware: Mein Elster

Die Finanzverwaltung hält die kostenlose Steuersoftware „Mein Elster“ im Internet unter www.elster.de für jedermann parat. Mit der Elster-Software kann man alle gemeldeten Daten online abrufen, überprüfen und in das eigene Steuerformular 2024 übernehmen.

Man spart sich also lästiges Abtippen etwa von Krankenkassendaten, Riester- und Rürup-Verträgen oder Lohnsteuerbescheinigungen, da diese Daten üblicherweise dem Finanzamt auch elektronisch gemeldet worden sind. Die Devise „alles im grünen Bereich kann unausgefüllt bleiben“ gilt allerdings nur, wenn man sicher ist, dass die übermittelten Daten auch richtig sind. Dann besteht die abzugebende Erklärung möglicherweise auch nur aus dem unterschriebenen zweiseitigen Hauptvordruck – alle anderen Daten hat das Finanzamt ja schon.

Auf Wunsch können Sie sich auch den Steuerbescheid für 2024 digital zustellen lassen – direkt in Ihr Elster-Benutzerkonto.

Mobile Lösung für die Steuer: Mein ELSTER+

Wer Belege schnell erfassen oder mobil auf Steuerdokumente zugreifen will, kann die kostenlose App „Mein Elster+“ nutzen. Damit lassen sich Quittungen, Rechnungen und Nachweise direkt mit dem Smartphone fotografieren, digitalisieren und im Elster-Benutzerkonto hinterlegen – ideal zur Vorbereitung der Steuererklärung und als digitaler Belegspeicher für Ihre Unterlagen.

Was das Finanzamt Ihnen nicht verrät

Steuerspar-Tipps bekommt man vom Finanzamt selbst natürlich keine. Schon allein deshalb funktioniert die voll elektronische Einkommensteuererklärung nur bedingt: Werbungskosten für den Beruf, Zahlungen für Handwerker oder die Putzfrau im vergangenen Jahr kennt nur der Steuerzahler selbst und daher müssen und sollten Sie sie auch selbst angeben. Denn vor allem mit diesen und weiteren Eingaben kann man eine Steuerrückerstattung einheimsen.

Abgabefristen für die Steuerformulare 2024

Ob Sie zur Abgabe verpflichtet sind oder freiwillig mit einer Steuererstattung rechnen: Wer die Abgabefristen für die Steuererklärung 2024 kennt, spart bares Geld und vermeidet Verspätungszuschläge. Je nachdem, ob Sie Ihre Formulare selbst ausfüllen oder einen Steuerberater beauftragen, gelten unterschiedliche Deadlines. Auch für freiwillige Erklärungen bleibt viel Zeit – aber nur bis zu einem klaren Stichtag. Die folgende Übersicht zeigt alle wichtigen Termine auf einen Blick:

Abgabefristen Steuerformulare im Überblick

SteuerjahrOhne SteuerberaterMit Steuerberater
202431.07.202530.04.2026
Freiwillige Abgabebis 31.12.2028
Quelle: nach eigener Recherche; biallo.de

Hinweis: Für Steuerjahr 2021 endet die Frist am 31. Dezember 2025 – nutzen Sie die Gelegenheit zur Rückerstattung.

Tipps zur Eintragung: So vermeiden Sie Fehler

Vertrauen Sie nicht blind den automatisch übermittelten Werten (zum Beispiel von Krankenkasse, Rententräger oder Bank). Die von anderen Stellen übermittelten Daten können fehlerhaft sein. Daher sollte man den Angaben nicht einfach blind vertrauen, sondern sie gegenchecken. Überprüfen Sie die Einträge – und bessern Sie bei Bedarf nach.

Steuererklärung Formulare: Tipps für das Ausfüllen

Die Finanzämter sollen viele eingehende Steuererklärungen vollautomatisch bearbeiten und nur noch stichprobenartig beim Steuerzahler nachfragen. Sie können als Steuerzahler oder Steuerzahlerin aber gezielt sicherstellen, dass sich ein Beamter Ihre Steuererklärung genau ansieht. Dazu gibt es im doppelseitigen Hauptvordruck 2024 die Zeile 45. Tragen Sie dort eine "1" ein und erläutern Sie auf einem Beiblatt Ihr Anliegen oder Ihre Frage. Sie müssen dem Beamten auch kenntlich machen, an welcher Stelle Sie von der üblichen Rechtsauffassung der Finanzverwaltung abgewichen sind, die sich aus den amtlichen Ausfüllhilfen, Merkblättern und Formularen ergibt.

  • Hinweis: Wenn Sie die Zeile 45 ausfüllen, verhindern Sie, dass das Finanzamt Ihnen später den Vorwurf der versuchten Steuerhinterziehung macht, wenn sich herausstellt, dass Sie – eventuell aus Versehen – nicht alle steuerlich relevanten Informationen mitgeteilt haben.

Häufige Fragen zur Steuererklärung und zu Formularen (FAQ)

Sie sind unsicher, welche Formulare Sie wirklich brauchen oder wie die Abgabe funktioniert? Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur Steuererklärung 2024 und den passenden Formularen – verständlich erklärt und regelmäßig aktualisiert.

Muss ich alle Formulare selbst auswählen?

Nein. Im Online-Portal „Mein ELSTER“ werden Ihnen nach Eingabe Ihrer Grunddaten automatisch nur die relevanten Anlagen angezeigt. Bei Papiervordrucken finden Sie eine Übersicht unter www.formulare-bfinv.de.

Welche Formulare brauchen Rentner?

In der Regel benötigen Rentner die Anlage R für gesetzliche Renten und ggf. die Anlage R-AV für Riester- oder Rürup-Renten. Bei Auslandseinkünften ist zusätzlich die Anlage R-AUS nötig. Eine offizielle Ausfüllhilfe stellt die Deutsche Rentenversicherung bereit.

Kann ich die Steuererklärung noch auf Papier abgeben?

Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Arbeitnehmer ohne weitere Einkünfte und Rentner dürfen ihre Erklärung noch auf Papier abgeben. Alle anderen müssen digital abgeben (§ 25 Abs. 4 EStG i.V.m. BFH-Urteil vom 16.6.2020 – VIII R 29/19).

Wo finde ich Hilfe zum Ausfüllen der Formulare?

Die Finanzverwaltung bietet keine persönliche Beratung, aber amtliche Ausfüllhilfen direkt auf den Formularen sowie über Elster. Für Rentner gibt es eine spezielle Hilfe bei der Deutschen Rentenversicherung. Alternativ bieten Lohnsteuerhilfevereine professionelle Unterstützung.

Biallo.de, dahinter steckt erfahrener und unabhängiger Verbraucherjournalismus. Unsere Redaktion vereint Finanzjournalisten, Autoren und fachliche Experten, die dafür brennen, die vielfältigen Angebote und Themen der Finanzwelt zu analysieren und verständlich für Sie aufzubereiten. Dabei steht der praktische Nutzwert immer ganz oben auf der Agenda. Die Biallo-Redaktion informiert aber nicht nur auf biallo.de, sondern auch über unsere Podcasts und YouTube-Videos, unseren Newsletter sowie auf unseren Social-Media-Kanälen und in zahlreichen Printmedien.

Co-Autoren

Michael Schreiber
Autor

So verdient Ihr Geld mehr

Der Newsletter von biallo.de ist eine exzellente Entscheidung, wenn es um Ihre Finanzen geht.

Wir freuen uns darauf, Ihnen mit Ihrer Zustimmung interessante Inhalte, Empfehlungen und Werbung von uns und unseren Partnern zu schicken, die genau auf Ihre Interessen zugeschnitten sind. Um dies zu ermöglichen, analysieren wir, wie Sie unsere Website nutzen (z.B. Seitenaufrufe, Verweildauer) und wie Sie mit unseren E-Mails interagieren (z. B. Öffnungs- und Klickraten). So erstellen wir ein Nutzungsprofil, das Ihnen die relevantesten Inhalte liefert, und ordnen Sie in passende Werbezielgruppen ein. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen, z. B. über den Abmeldelink im Newsletter. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.