

- Basiszins: 2,00%
- Aktionszins: 2,60% - gültig bis 30.09.2025


- Basiszins: 0,75%
- Aktionszins: 2,00%


- Basiszins: 1,75%
- Aktionszins: 2,43% - gültig bis 31.07.2025
Auf einen Blick
Für viele ist die Steuererklärung ein leidiges Thema – dabei wird kaum eine andere Tätigkeit so gut bezahlt. Durchschnittlich 1.095 Euro bekommen Steuerzahler laut Statistischem Bundesamt vom Finanzamt zurück – für viele ist sogar noch mehr drin. Wer selbst ausfüllt, spart zusätzlich Geld – vorausgesetzt, die richtigen Formulare werden genutzt.
Ob Arbeitnehmer, Rentner, Selbstständige oder Kapitalanleger – je nach Einkommensart gelten unterschiedliche Pflichten. Eine Übersicht über Abgabepflicht und Freibeträge finden Sie im Ratgeber zum Thema Steuererklärung selber machen auf biallo.de.
Welche Steuerformulare Sie 2024 wirklich brauchen – und wofür sie da sind
Wer seine Steuererklärung abgeben möchte oder muss, kommt an den Formularen der Finanzverwaltung nicht vorbei. Die gute Nachricht: Viele Angaben sind bereits vorausgefüllt – etwa durch Ihre Krankenkasse oder Ihren Arbeitgeber. Doch längst nicht alle Informationen liegen dem Finanzamt automatisch vor.
Welche Steuerformulare Sie tatsächlich benötigen, hängt von Ihrer Lebenssituation ab – ob als Arbeitnehmerin, Rentner, Selbstständiger oder Familie mit Kindern. In den folgenden Abschnitten finden Sie die wichtigsten Anlagen im Überblick – inklusive Tipps, was Sie darin eintragen können und wann sich die Mühe besonders lohnt.
In der Anlage N geben Sie Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit an – also Lohn, Gehalt und Nebeneinkünfte aus Arbeitsverhältnissen. Auch Werbungskosten wie Pendlerpauschale, Homeoffice oder Fortbildungen werden hier geltend gemacht.
In der Anlage R tragen Sie die gesetzliche Rente sowie Versorgungsbezüge ein. Riester- oder Rürup-Renten oder Zusatzrenten werden nicht hier eingetragen, sondern gehören in separate Unterformulare.
Für Kapitalanleger relevant: In der Anlage KAP lassen sich zu viel gezahlte Abgeltungssteuern zurückholen. Auch der Altersentlastungsbetrag wird hier berücksichtigt.
Familien und Alleinerziehende sollten die Anlage Kind ausfüllen. Hier geht es um Kindergeld, Kinderfreibeträge, Ausbildungs- und Betreuungskosten.
Aufwendungen der privaten Lebensführung, die steuerlich absetzbar sind, kommen in die Anlage Sonderausgaben. Dazu gehören Spenden, Mitgliedsbeiträge, Kirchensteuer oder Berufsausbildungskosten.
Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung: All das wird in der Anlage Vorsorgeaufwand berücksichtigt. Wichtig: Riester-Sparer fügen außerdem die Anlage AV hinzu (siehe weiter unten)
Wer eine Putzkraft beschäftigt oder Handwerker im Haushalt hatte, kann über die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen direkt die Steuerschuld senken – bis zu 1.200 Euro pro Jahr.
Neben den klassischen Formularen wie Anlage N, Anlage Kind oder Anlage R gibt es weitere wichtige Anlagen, die für spezielle Berufsgruppen oder Einkunftsarten verpflichtend sind. Im folgenden Abschnitt finden Sie die wichtigsten Sonderformulare für die Steuererklärung 2024.
Nicht für jeden Fall reichen die Standardformulare aus. In besonderen Lebenssituationen – etwa bei Unterhaltszahlungen, Auslandsrenten oder Sanierungen – greifen spezielle Anlagen. Auch für Selbstständige, Kapitalanleger oder Steuerzahler mit Einkünften aus dem Ausland gibt es weitere Steuerformulare. Hier finden Sie die wichtigsten Sonderformulare im Überblick – mit kurzen Erläuterungen, wann sie gebraucht werden.
Mit der Anlage U können Sie Unterhaltsleistungen an Ihren geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner steuerlich geltend machen – bis zu 13.805 Euro im Jahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Empfangende zustimmt und der Unterhalt tatsächlich gezahlt wurde. Die Zustimmung muss durch eine Unterschrift auf dem Formular nachgewiesen werden. Ausführliche Hinweise zum Formular finden Sie im offiziellen Formularcenter des Bundesministerium der Finanzen.
In der Anlage Außergewöhnliche Belastungen machen Sie Ausgaben geltend, die Ihnen zwangsläufig entstehen – etwa durch Krankheit, Pflege, eine Behinderung oder andere außergewöhnliche Umstände. Dazu gehören beispielsweise Zuzahlungen für Medikamente, Pflegekosten für Angehörige oder Bestattungskosten. In vielen Fällen gilt eine zumutbare Eigenbelastung – darüber hinausgehende Kosten erkennt das Finanzamt steuerlich an.
Wer in seine selbst genutzte Immobilie energetisch investiert (zum Beispiel mit Dämmung, neuen Fenstern, Heizungstausch), kann über die Anlage Energetische Maßnahmen bis zu 40.000 Euro Steuerbonus über drei Jahre geltend machen. Wichtig: Sie benötigen eine amtliche Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens nach dem Muster der Finanzverwaltung.
Die Anlage R‑AV/bAV ist erforderlich, wenn Sie Renten aus zertifizierten privaten Altersvorsorgeverträgen (zum Beispiel Riester- oder Rürup-Renten) oder aus betrieblicher Altersversorgung erhalten haben. Je nach Förderung (Steuervergünstigung oder Altersvorsorgezulage) wird die Besteuerung unterschiedlich gehandhabt. Gerade bei Riester-Verträgen ist die Anlage wichtig, weil die Rentenzahlungen teilweise nachgelagert besteuert werden.
Beziehen Sie Rentenzahlungen aus dem Ausland, zum Beispiel aus dem EU-Ausland oder Drittstaaten, dann ist die Anlage R-AUS erforderlich, da diese nicht elektronisch gemeldet werden. Tragen Sie dort alle ausländischen Rentenleistungen und Steuerinformationen ein. Je nach Doppelbesteuerungsabkommen mit dem jeweiligen Land kann das Finanzamt die Einkünfte ganz oder teilweise anrechnen.
Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, die nicht bilanzieren müssen benötigen die Anlage EÜR zur einfachen Gewinnermittlung durch Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und -ausgaben. Sie ist Pflicht bei fast allen nicht bilanzierten Einnahmen.
Die Anlage S benötigen freiberuflich Tätige wie Journalisten, Ärzte oder Künstler. Hier werden Honorare und selbstständige Einnahmen erfasst – getrennt von gewerblichen Einkünften. Sie wird meist zusammen mit Anlage EÜR abgegeben.
Gewerbetreibende (Einzelunternehmer, Kleinunternehmer etc.) müssen die Anlage G ausfüllen. Sie ist ein Pflichtformular zur Erklärung von gewerblichen Einkünften und meist gemeinsam mit Anlage EÜR notwendig.
Wer zum Beispiel Abfindungen, private Grundstücksverkäufe oder wiederkehrende Leistungen (beispielsweise Unterhalt) versteuern muss, muss die Anlage SO nutzen. Sie wird oft vergessen, obwohl sie essenziell bei einmaligen oder besonderen Einnahmen ist.
Arbeitnehmer mit Einkünften aus dem Ausland, wie zum Beispiel Grenzgänger, benötigen die Anlage N-AUS zur Erfassung nichtselbstständiger Tätigkeiten, die im Ausland ausgeübt wurden. Sie ergänzt in diesen Fällen Anlage N.
Alle, die Beiträge in zertifizierte Riester-Verträge leisten, sollten das Steuerformular Anlage AV ausfüllen. Denn nur über dieses Formular erhalten Sie Zulagen und Steuervorteile. Wichtig: Riester gehört nicht in die Anlage Vorsorgeaufwand, sondern hierher.
Die Anlage KAP-INV ist für Kapitalanleger mit ausländischen oder thesaurierenden Fonds. Sie wird nötig zur Korrektur der Besteuerung bei Fonds, deren Erträge nicht korrekt durch die Bank versteuert wurden und ist eine Ergänzung zur normalen Anlage KAP.
Einen vollständigen Überblick über alle Formulare bietet das amtliche Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung.
Viele Steuerzahler sind inzwischen zur digitalen Abgabe verpflichtet. Nur Arbeitnehmer oder Rentner ohne weitere Einkünfte dürfen noch per Papier einreichen. Die elektronischen Formulare finden Sie im Elster-Portal unter www.elster.de oder über das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung.
Auf biallo.de bekommen Sie weitere wichtige Informationen und Hilfe für Ihre Steuererklärung. Zur Schritt-für-Schritt-Anleitung für Ihre Steuererklärung.
Das zentrale Onlineportal für die Steuererklärung heißt „Mein Elster“. Dort können Sie Ihre Steuerdaten direkt im Browser eingeben, Ihre gespeicherten Daten abrufen und die Steuererklärung komplett papierlos an das Finanzamt senden. Die Plattform ersetzt frühere Desktop-Softwarelösungen und ist die offizielle Lösung der deutschen Finanzverwaltung.
Die Finanzverwaltung hält die kostenlose Steuersoftware „Mein Elster“ im Internet unter www.elster.de für jedermann parat. Mit der Elster-Software kann man alle gemeldeten Daten online abrufen, überprüfen und in das eigene Steuerformular 2024 übernehmen.
Man spart sich also lästiges Abtippen etwa von Krankenkassendaten, Riester- und Rürup-Verträgen oder Lohnsteuerbescheinigungen, da diese Daten üblicherweise dem Finanzamt auch elektronisch gemeldet worden sind. Die Devise „alles im grünen Bereich kann unausgefüllt bleiben“ gilt allerdings nur, wenn man sicher ist, dass die übermittelten Daten auch richtig sind. Dann besteht die abzugebende Erklärung möglicherweise auch nur aus dem unterschriebenen zweiseitigen Hauptvordruck – alle anderen Daten hat das Finanzamt ja schon.
Auf Wunsch können Sie sich auch den Steuerbescheid für 2024 digital zustellen lassen – direkt in Ihr Elster-Benutzerkonto.
Füllen Sie gezielt die dunkelgrünen Rubriken aus, wenn Sie wissen, dass bestimmte Werte im Formular falsch oder unvollständig übermittelt wurden.
Wer Belege schnell erfassen oder mobil auf Steuerdokumente zugreifen will, kann die kostenlose App „Mein Elster+“ nutzen. Damit lassen sich Quittungen, Rechnungen und Nachweise direkt mit dem Smartphone fotografieren, digitalisieren und im Elster-Benutzerkonto hinterlegen – ideal zur Vorbereitung der Steuererklärung und als digitaler Belegspeicher für Ihre Unterlagen.
Wer lieber auf Papier arbeitet, kann die offiziellen Steuerformulare auch weiterhin über das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung unter www.formulare-bfinv.de herunterladen und ausdrucken. Dort stehen alle amtlichen Vordrucke sortiert nach Steuerjahr zum Download bereit.
Steuerspar-Tipps bekommt man vom Finanzamt selbst natürlich keine. Schon allein deshalb funktioniert die voll elektronische Einkommensteuererklärung nur bedingt: Werbungskosten für den Beruf, Zahlungen für Handwerker oder die Putzfrau im vergangenen Jahr kennt nur der Steuerzahler selbst und daher müssen und sollten Sie sie auch selbst angeben. Denn vor allem mit diesen und weiteren Eingaben kann man eine Steuerrückerstattung einheimsen.
Die Finanzämter stellen in Aussicht, dass sie online erhaltene Steuererklärungen zügiger abwickeln. Wer seine Steuererstattung flott erhalten möchte, sollte die Steuererklärung also am besten online einreichen.
Ob Sie zur Abgabe verpflichtet sind oder freiwillig mit einer Steuererstattung rechnen: Wer die Abgabefristen für die Steuererklärung 2024 kennt, spart bares Geld und vermeidet Verspätungszuschläge. Je nachdem, ob Sie Ihre Formulare selbst ausfüllen oder einen Steuerberater beauftragen, gelten unterschiedliche Deadlines. Auch für freiwillige Erklärungen bleibt viel Zeit – aber nur bis zu einem klaren Stichtag. Die folgende Übersicht zeigt alle wichtigen Termine auf einen Blick:
Abgabefristen Steuerformulare im Überblick
Steuerjahr | Ohne Steuerberater | Mit Steuerberater |
---|---|---|
2024 | 31.07.2025 | 30.04.2026 |
Freiwillige Abgabe | bis 31.12.2028 | – |
Hinweis: Für Steuerjahr 2021 endet die Frist am 31. Dezember 2025 – nutzen Sie die Gelegenheit zur Rückerstattung.
Vertrauen Sie nicht blind den automatisch übermittelten Werten (zum Beispiel von Krankenkasse, Rententräger oder Bank). Die von anderen Stellen übermittelten Daten können fehlerhaft sein. Daher sollte man den Angaben nicht einfach blind vertrauen, sondern sie gegenchecken. Überprüfen Sie die Einträge – und bessern Sie bei Bedarf nach.
Wer einen Datenfehler erst im Steuerbescheid findet, legt innerhalb von vier Wochen Einspruch ein und verlangt eine Korrektur.
Die Finanzämter sollen viele eingehende Steuererklärungen vollautomatisch bearbeiten und nur noch stichprobenartig beim Steuerzahler nachfragen. Sie können als Steuerzahler oder Steuerzahlerin aber gezielt sicherstellen, dass sich ein Beamter Ihre Steuererklärung genau ansieht. Dazu gibt es im doppelseitigen Hauptvordruck 2024 die Zeile 45. Tragen Sie dort eine "1" ein und erläutern Sie auf einem Beiblatt Ihr Anliegen oder Ihre Frage. Sie müssen dem Beamten auch kenntlich machen, an welcher Stelle Sie von der üblichen Rechtsauffassung der Finanzverwaltung abgewichen sind, die sich aus den amtlichen Ausfüllhilfen, Merkblättern und Formularen ergibt.
Sie sind unsicher, welche Formulare Sie wirklich brauchen oder wie die Abgabe funktioniert? Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur Steuererklärung 2024 und den passenden Formularen – verständlich erklärt und regelmäßig aktualisiert.
Nein. Im Online-Portal „Mein ELSTER“ werden Ihnen nach Eingabe Ihrer Grunddaten automatisch nur die relevanten Anlagen angezeigt. Bei Papiervordrucken finden Sie eine Übersicht unter www.formulare-bfinv.de.
In der Regel benötigen Rentner die Anlage R für gesetzliche Renten und ggf. die Anlage R-AV für Riester- oder Rürup-Renten. Bei Auslandseinkünften ist zusätzlich die Anlage R-AUS nötig. Eine offizielle Ausfüllhilfe stellt die Deutsche Rentenversicherung bereit.
Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Arbeitnehmer ohne weitere Einkünfte und Rentner dürfen ihre Erklärung noch auf Papier abgeben. Alle anderen müssen digital abgeben (§ 25 Abs. 4 EStG i.V.m. BFH-Urteil vom 16.6.2020 – VIII R 29/19).
Die Finanzverwaltung bietet keine persönliche Beratung, aber amtliche Ausfüllhilfen direkt auf den Formularen sowie über Elster. Für Rentner gibt es eine spezielle Hilfe bei der Deutschen Rentenversicherung. Alternativ bieten Lohnsteuerhilfevereine professionelle Unterstützung.