Schritt 2: Strategie überprüfen
Ihre Geldanlage sollte zu ihrer persönlichen Anlagestrategie passen. Wie Sie diese finden, erklären wir Ihnen anhand unserer Musterportfolios. Entscheidend ist dabei ein Verhältnis zwischen sicheren und riskanteren Anlagen, das Ihrer Risikoneigung entspricht. Am Jahresende sollten Sie daher auch prüfen, ob dieses Verhältnis noch passt. Bei der Geldanlage betrifft das vor allem die Balance zwischen risikoreicheren Aktien, Fonds oder ETFs und den sicheren Zinsanlagen. Je näher Sie etwa dem Ruhestand kommen, desto sinnvoller ist es in der Regel, den Schwerpunkt stärker in Richtung Zinsanlagen zu verschieben.
Haben Sie daher Aktien oder ETFs in ihrem Anlageportfolio, sollten Sie sich zum Jahreswechsel einmal mehr fragen, ob Sie mögliche hohe Verluste tatsächlich aushalten können und wollen. Ein Beispiel: Verlieren Ihre Wertpapiere ein Drittel an Wert, brauchen Sie anschließend einen Zuwachs von 50 Prozent, um den Verlust wieder reinzuholen. Wollen Sie dieses Risiko nicht eingehen, sollten Sie den Aktien-Anteil senken. Generell sollte in Aktien oder Fonds nur der Betrag fließen, auf den Sie langfristig verzichten können.
Schritt 3: Aufteilung anpassen
Sie sollten also kontrollieren, ob die Aufteilung Ihres Vermögens auf die verschiedenen Anlageklassen Ihrer Anlageidee noch entspricht – und die Anteile gegebenenfalls anpassen. Generell sieht das Depot am Jahresende meist anders aus als noch zu Jahresbeginn – schon alleine, weil sich einzelne Positionen unterschiedlich entwickeln. So steigt bei Kursgewinnen von Aktien und Fonds der Risikoanteil des Portfolios. Ist er zu hoch, sollten Sie umschichten. Wie Sie bei einem solchen „Rebalancing“ am besten vorgehen, erklären wir in einem weiteren Ratgeber.
Auch das 2023 deutlich gestiegene Zinsniveau kann ein Grund sein, den Anlagemix zu verändern. Eher sicherheitsorientierte Anleger können langfristig wieder stärker auf Sparprodukte statt auf ETFs setzen. So zeigt der Festgeld-Vergleich von biallo.de: Bei zehnjähriger Laufzeit sind derzeit Zinsen von bis zu 4,50 Prozent drin. Und auch wenn sich Ihre mittelfristigen Sparziele verändert haben, kann es sinnvoll sein, Geld umzuverteilen. Wer etwa in fünf Jahren einen Hauskauf plant, sollte die Mittel dafür in sichere Anlageformen stecken.
Überstürzen sollten Sie den Verkauf von Aktien oder ETF-Anteilen aber nicht. Warten Sie am besten einen günstigen Verkaufszeitpunkt ab. Scheuen Sie sich dabei nicht, Wertpapiere zu verkaufen, die gut gelaufen ist. Damit nehmen Sie letztlich Gewinne mit, die sie dann in sicherere Anlageformen umschichten.
Schritt 4: Schlechte Produkte rauswerfen
Trennen sollten Sie sich dagegen von Wertpapieren, deren Performance zu wünschen übriglässt. Das gilt weniger für Basis-Investments wie etwa einen weltweiten ETF auf den MSCI World. Spezielle Themenfonds oder auch einzelne Aktien können Sie aber ruhig kritisch unter die Lupe nehmen. So sind Einzelaktien, die schon länger schlecht laufen, häufig verantwortlich für mangelnde Performance im Portfolio.
Solche Verlustbringer auszumisten, ist oft alles andere als leicht. Ein Grund dafür ist die sogenannte Verlustaversion: Anlegerinnen und Anleger gewichten Verluste in der Regel stärker als Gewinne. Sie scheuen daher davor zurück, Kursverluste zu realisieren. Es ist daher verständlich, wenn so manche Minus-Aktie Jahr für Jahr im Depot liegen bleibt.
Dennoch gilt: Ein schlechtes Investment lässt sich in der Regel nicht aussitzen. Stattdessen können Sie bei einem Verkauf der Verlustbringer den Erlös in andere Wertpapiere investieren, mit denen Sie den Verlust möglicherweise schneller aufholen. So kann es sinnvoll sein, eine schlechte Einzelaktie durch einen ETF zu ersetzen, der die gesamte Branche abbildet – und dabei Aktien enthält, die deutlich besser abschneiden. Gleichzeitig reduzieren Sie damit das Verlustrisiko.
Schritt 5: Steuer beachten
Verluste haben nicht nur schlechte Seiten. Gerade mit Blick auf die Steuer können Sie auch von Vorteil sein. Denn das Minus aus dem Verkauf eines Wertpapiers können Sie mit dem Ertrag aus einer anderen Kapitalanlage verrechnen. Das senkt die Steuerlast. Dabei gibt es aber Einschränkungen: So lassen sich Kursverluste aus Aktien nur mit Kursgewinnen aus Aktien verrechnen. Den Verlust aus einem ETF-Verkauf dürfen Sie dagegen auch von Zins- oder Dividendenerträgen abziehen. Grund dafür sind unterschiedliche Verlust- und Steuertöpfe, in die der Fiskus die Anlageklassen einsortiert. Mehr dazu lesen Sie in einem weiteren Ratgeber.
Die Möglichkeit, Verluste gegenzurechnen, ist vor allem vorteilhaft, wenn Sie ihren Sparerpauschbetrag von derzeit 1.000 Euro im Jahr für Singles und 2.000 Euro für Ehepaare ausnutzen. Für Beträge, die über den Betrag hinausgehen, wird die Kapitalertragsteuer von 25 Prozent (plus Soli und eventuell Kirchensteuer) fällig. Realisieren Sie daher zum Jahresende Verluste, schmälert das Ihre steuerpflichtigen Kapitalerträge. Unter Umständen fallen Sie damit sogar wieder unter die Freibetragsgrenze, so dass gar keine Steuern fällig werden. Und selbst wenn Sie Ihre realisierten Verluste nicht mit Gewinnen gegenrechnen können: Sie lassen sich unbeschränkt in die nächsten Vorjahre vortragen – und später mit künftigen Gewinnen verrechnen.
Aber auch bei Kursgewinnen kann sich der Verkauf von Wertpapier-Anteilen lohnen. Ein Beispiel: Erzielen Sie als Single im Jahr Zinserträge von 500 Euro, dann verbleiben Ihnen von Ihrem Sparer-Pauschbetrag weitere 500 Euro. Wenn Sie nun bis zum Jahresende noch Aktien verkaufen, können Sie Kursgewinne von bis zu 500 Euro erzielen. Diese sind dann steuerfrei. Um Ihre Portfolio-Mischung beizubehalten, sollten Sie die Aktien dann gleich wieder kaufen. So können Sie Jahr für Jahr den Freibetrag optimal ausschöpfen – und es fällt bei einem späteren Komplettverkauf weniger Abgeltungsteuer an, da die Einstandskurse entsprechend höher liegen. Sie sollten dabei aber die Transaktionskosten für Kauf und Verkauf im Blick behalten. Sie zehren einen Teil der Kursgewinne auf.
Und Achtung: Haben Sie Depot und Zinsanlagen bei unterschiedlichen Banken, müssen Sie darauf achten, Ihren Freibetrag so auf die Geldhäuser zu verteilen, dass er die Kapitalerträge, die Sie dort jeweils erzielen, auch abdeckt. Für Kryptowährungen wie etwa Bitcoin gelten dabei übrigens andere Steuerregeln als für Aktien oder Fonds. Mehr dazu erfahren Sie in einem weiteren Ratgeber.