





Auf einen Blick
Viele Steuerzahler und Steuerzahlerinnen können ihre Steuererklärung 2024 selbst erledigen – ganz ohne Steuerberater. Hier erfahren Sie, wie es funktioniert und was Sie dabei beachten müssen.
Viele Bürgerinnen und Bürger reichen ihre Steuererklärung ein, um sich zu viel gezahlte Steuern zurückzuholen – oft mit Erfolg. Andere sind erstmals zur Abgabe verpflichtet und müssen sich mit den Steuerformularen und Anlagen zur Steuererklärung vertraut machen. Dabei kann es je nach Einkommenssituation auch zu einer Nachzahlung kommen.
Die gute Nachricht: Noch nie war die Steuererklärung so einfach auszufüllen – viele notwendige Daten erhält das Finanzamt mittlerweile automatisch, nur noch wenige Dinge müssen selbst ausgefüllt werden. Die Gebühren für einen Steuerberater können Sie sich deshalb oft sparen. Mit etwas Zeit können Sie die Steuerformulare auf Ihrem Computer bequem selbst ausfüllen.
Sie sind Rentner oder Rentnerin und müssen vielleicht erstmalig eine Steuererklärung für Ihre Alterseinkünfte abgeben? Keine Angst, das heißt noch lange nicht, dass Sie auch tatsächlich Steuern nachzahlen müssen. Sie können mit nur wenigen Angaben in den Formularen Ihre Steuerlast entscheidend drücken.
Rund 1.095 Euro Steuererstattung können Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin im Schnitt mit Ihrer Steuererklärung einheimsen. Viel Geld für das bisschen Papierkram. Brauchen Sie für die lästige Petition ans Amt rund vier Stunden, ergibt sich ein sagenhafter Stundenlohn von 274 Euro. Und für viele ist sogar noch mehr Geld drin.
Trotz der vielen Steuersparchancen stellt sich für viele zunächst die Frage: Muss ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben? Den meisten Steuerzahlern bleibt hier keine Wahl – sie sind gesetzlich verpflichtet eine Steuererklärung einzureichen, weil das Finanzamt bisher unversteuerte Einkünfte vermutet oder die übers Jahr einbehaltenen Steuern auf Ihre Einkünfte möglicherweise zu niedrig waren.
Wenn Sie Arbeitnehmer sind, ist vor allem die Steuerklassenkombination oder die Art und Höhe Ihrer Nebenverdienste entscheidend. Zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind Sie, wenn Sie in 2024 mehrere Jobs mit Steuerklasse VI hatten oder wenn Sie mit Ihrem Partner mit der Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV mit Faktor gearbeitet haben. Auch wenn in Ihrer elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) ein Steuerfreibetrag eintragen wurde, ist die Steuererklärung verpflichtend.
Haben Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin neben dem üblichen Gehalt noch Zusatzverdienste beispielsweise aus einer nebenberuflichen selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit oder aus der Vermietung von Grundbesitz von mehr als 410 Euro im Jahr erzielt? Auch dann müssen Sie dem Finanzamt eine Erklärung einreichen. Minijobs oder abgeltungssteuerpflichtige Kapitaleinkünfte zählen hier nicht mit.
Gleiches gilt, wenn Sie übers Jahr Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Elterngeld von mehr als 410 Euro bezogen haben. Diese Leistungen bleiben zwar selbst steuerfrei, erhöhen aber unter Umständen den Steuersatz für Ihr übriges Einkommen.
Diese Lohnersatzarten bekommt das Finanzamt automatisch von den Leistungsträgern gemeldet. Sie können sich also nicht vor der Abgabepflicht drücken – das fällt auf.
Gewerbetreibende, Selbstständige, Vermieter und Rentner müssen eine andere Betragsgrenze im Blick behalten. Sie haben oft ohnehin keine Wahl – liegt ihr steuerpflichtiger Verdienst über dem Grundfreibetrag sieht der Fiskus die Steuererklärung als Pflichtaufgabe. Dieser wird als Existenzminimum für alle Steuerzahler steuerfrei gestellt und jedes Jahr erhöht.
Für 2024 hatte die alte Bundesregierung den Freibetrag sogar trotz Ampel-Aus noch vergangenen November rückwirkend für das komplette Jahr um 180 Euro (Ledige) beziehungsweise 360 Euro (Verheiratete) angehoben.
Grundfreibeträge – Übersicht
Steuerfreier Grundfreibetrag | 2022 | 2023 | 2024 |
---|---|---|---|
Ledige Steuerzahler | 10.347 Euro | 10.908 Euro | 11.784 Euro |
Verheiratete Steuerzahler | 20.694 Euro | 21.816 Euro | 23.568 Euro |
Bei Rentnern zählt nicht die gesamte gesetzliche Rente als steuerpflichtiges Einkommen. Je nach Jahr des Renteneintritts bleibt ein gewisser Anteil steuerfrei. Gleichzeitig sind auch die gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich absetzbar.
Faustregel: Als lediger Ruheständler ohne weitere Zusatzeinkünfte sind Sie deshalb erst dann in der Abgabepflicht, wenn Ihre jährliche Bruttorente in 2024 mehr als 16.243 Euro betrug (2023: 16.357 Euro, 2022: 16.268 Euro). Ehegatten und gesetzliche Lebenspartner verdoppeln die genannten Beträge. Haben Sie daneben aber noch andere Einkünfte aus Mieten, Betriebsrenten oder einer Riester-Rente, kann die Abgabepflicht bereits deutlich eher greifen.
Als Kapitalanleger müssen Sie mit dem Finanzamt abrechnen, wenn Sie Zins- oder Dividendenerträge oder Verkaufsgewinne aus Wertpapieren über Auslandsdepots erzielt haben oder Sie für Ihre Kapitaleinkünfte noch Kirchensteuer nachzahlen müssen.
Waren Sie als Arbeitnehmer in 2024 oder den Vorjahren nur bei einem Arbeitgeber beschäftigt und haben in dieser Zeit keinerlei Nebenverdienste oder Lohnersatzleistungen wie Krankengeld & Co. erhalten, sind Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Doch Sie sollten sich die Mühe trotzdem freiwillig machen, denn oft winkt eine Steuererstattung für die Haushaltskasse, etwa wenn Sie mehr als 36 Euro Kirchensteuer gezahlt haben, hohe Werbungskosten rund um den Job geltend machen können oder sich Ihr Familienstand etwa durch eine Hochzeit verändert hat.
Für Auszubildende und Studenten mit Ferienjobs macht die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung besonders Sinn und wenig Mühe. Sie erhalten mit wenigen Angaben oft sämtliche gezahlten Steuern zurück, weil sie nicht das ganze Jahr voll durchgearbeitet haben.
Für Kapitalanleger kann es sich besonders lohnen, freiwillig eine Steuererklärung auszufüllen und dabei insbesondere die Anlage KAP mit abzugeben. Haben Sie im letzten Jahr zum Beispiel vergessen, Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag zu erteilen oder war das Volumen nicht optimal verteilt, können Sie zu viel gezahlte Abgeltungssteuern zurückholen. Auch andere Fehler beim Steuerabzug lassen sich über die Anlage KAP nachträglich ausbügeln. Als Ruheständler füllen Sie die Anlage KAP am besten vollständig aus. Sie erhalten über den Steuerbescheid einen Altersentlastungsbetrag von bis zu 1.900 Euro, den die Depotbank übers Jahr nicht berücksichtigen durfte. Sie haben darauf Anspruch, wenn Sie zu Beginn des jeweiligen Steuerjahres bereits 64 Jahre alt waren. Ehegatten erhalten den Freibetrag doppelt, wenn jeder über ausreichend hohe Einkünfte verfügt.
Ist das für 2025 bisher noch nicht der Fall, lassen sich durch gezielte Aufteilung der Vermögenswerte auch für das laufende Jahr noch bis zu 500 Euro Steuern sparen.
Private Kosten und Ausgaben für den Job hat doch fast jeder – an vielen beteiligt sich das Finanzamt:
Arbeitnehmer können sämtliche Jobkosten als Werbungskosten über das Steuerformular Anlage N abrechnen. Das Finanzamt hat für das gesamte Jahr vorab bereits einen Pauschbetrag von 1.230 Euro beim monatlichen Steuerabzug berücksichtigt. Das Ausfüllen des Formulars lohnt also nur, wenn man höhere Kosten geltend machen kann oder nicht das ganze Jahr in Lohn und Brot stand.
Pendlerpauschale
Für Arbeitnehmer bringt der tägliche Weg zur Arbeit über die Pendlerpauschale die meiste Steuerersparnis. Bei Beschäftigten mit einer Fünf-Tage-Woche akzeptieren die Beamten bis zu 220 Arbeitstage, bei einer Sechs-Tage-Woche bis zu 260 Tage. Für jeden Arbeitstag gibt es für die ersten zwanzig Entfernungskilometer 0,30 Euro und für jeden darüber liegenden Entfernungskilometer 0,38 Euro. Die Pendlerpauschale gibt es auch für Fußgänger, Radfahrer und sogar für Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft. Nutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln setzen alternativ die Ticketkosten ab.
Ein Extra-Steuerbonus wartet auf praktisch jeden Steuerzahler, der sich die Mühe macht und die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ausfüllt. Die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, etwa für eine Putzfrau, die Pflegerin oder den Gärtner, mindern die Steuerschuld an den Fiskus. Bei Handwerkerrechnungen sind nur die reinen Arbeitskosten ohne Material abzugsfähig. Das Finanzamt beteiligt sich auch an den Reparaturkosten von Haushaltsgeräten wie Waschmaschine, Geschirrspüler, Computer oder Fernseher. 20 Prozent der Rechnung, maximal aber 1.200 Euro dürfen direkt von der Steuerlast abgezogen werden. Selbst Mieter können Teile ihrer Nebenkostenabrechnung absetzen – nämlich die Kosten, die auf Hausmeister, Treppenhausreinigung, Schneeräumdienst, Gartenpflege oder Schornsteinfeger entfallen (BFH-Urteil vom 20. April 2023, Az. VI R 24/20). Auch für private Umzugskosten gibt es einen Steuerbonus.
Weitere Infos zu den nötigen Formularen finden Sie in unserem Ratgeber zu den Steuerformularen.
Nutzen Sie diese Übersicht, um Ihre Unterlagen und Angaben vollständig beisammen zu haben – bevor Sie mit der Steuererklärung starten:
Viele Daten wie Lohnsteuer, Rentenbezüge oder Versicherungsbeiträge liegen dem Finanzamt bereits elektronisch vor. Bei einer Elster-Abgabe werden diese automatisch übernommen – Sie müssen sie nicht erneut eintragen.
Ob Sie zur Abgabe verpflichtet sind oder freiwillig abgeben möchten – Sie können Ihre Steuererklärung in vielen Fällen problemlos selbst erledigen. Besonders Arbeitnehmer, Rentner und Kapitalanleger mit überschaubaren Einkommensverhältnissen profitieren davon, die Erklärung eigenständig auszufüllen – ganz ohne Steuerberater. Nutzen Sie dafür am besten das Elster-Portal: Viele wichtige Angaben sind dort bereits vorausgefüllt. Die wenigen fehlenden Daten – vor allem solche, die Ihre Steuerlast mindern – tragen Sie einfach selbst ein.
Sie buchen Reisen online, kaufen online ein – dann sollten Sie nicht zögern, auch die Steuererklärung online zu machen. Die Finanzverwaltung bietet dazu mehrere elektronische Wege an.
Kostenlose Steuersoftware für jedermann
Die Finanzverwaltung hält im Internet unter www.elster.de eine kostenlose Steuersoftware für jedermann parat. Hier können Steuerzahler ihre Daten direkt im Browser und vollkommen papierlos eingeben und absenden – das erspart das Herunterladen, Installieren und Aktualisieren spezieller Programme. Für die Nutzung aller digitalen Angebote ist aber Voraussetzung, dass man sich einmalig über das Elster-Portal registrieren lässt und eine postalische Authentifizierung vornimmt, die bis zu zwei Wochen dauern kann. Grund: Der Fiskus verschickt zwei Sicherheitscodes, um das Elster-Konto freizuschalten – einen per E-Mail, einen per Post. Im Ergebnis wird eine Zertifikatsdatei erzeugt, die Sie auf ihren privaten PC herunterladen und abspeichern müssen. Diese dient künftig als digitaler Ausweis für alle Aktionen im Elster-System.
Service für Rentner und Pensionäre
Für Bezieher von Renten und Pensionen gibt es über das Internetportal www.einfach.elster.de als besonderen Service eine bereits vorausgefüllte Steuererklärung. Damit sollen bequeme Steuerzahler per Mausklick Zeit und Mühe sparen. Mit einer kostenlos erhältlichen Zugangsnummer kann man sich registrieren und für den Datenabruf freischalten lassen und danach alle beim Fiskus gespeicherten eigenen Basisdaten abrufen.
Hinweis: Tipps zum Steuern sparen dürfen Sie bei den amtlichen Programmen nicht erwarten – Ihre individuellen Kosten für den Beruf, fürs Pflegeheim oder den Handwerker müssen Sie nach wie vor selbst eintragen.
Wer Geld für mehr Komfort ausgeben will, kann auch die Steuersoftware gewerblicher Anbieter kaufen und mittels ELSTER-Schnittstelle seine Erklärung erstellen und abgeben.
Das Geld haben Sie über den Steuerbescheid schnell wieder raus, weil die meisten Anbieter auch absolute Steuer-Laien durch die Formulare lotsen, verständliche Tipps zum Steuersparen mitliefern und auch nach Abgabe der Steuererklärung weiterhelfen zum Beispiel im Einspruchsverfahren.
So viel kosten die Onlineprogramme der Profis
Programm | Einzelpreis | Abo | Steuererklärungen | Windows | Mac |
---|---|---|---|---|---|
Wiso Steuer 2024 | ab 22,99 | 35,99 | bis zu 5 | x | x |
SteuerSparErklärung | ab 29,95 | 29,95 | bis zu 3 | x | x |
Tax 2024 | ab 15,90 | 15,99 | bis zu 5 | x | - |
Egal, welchen Weg sie wählen: Die digitale Steuererklärung bietet zahlreiche Vorteile:
Sie wollen Ihre Steuererstattung ungern mit den Beratungsprofis teilen? Dann bleibt Ihnen nur die Erklärung in Eigeninitiative – per Papier oder digital über Elster. Kosten fallen hierfür nicht an.
Eine gesetzliche Verpflichtung, mit der Erklärungserstellung einen Steuerprofi zu beauftragen, existiert nicht. Steuerzahler mit komplexeren Einkommensverhältnissen sind mit einem Steuerberater sicher gut beraten. Selbstständige und Gewerbetreibende oder Vermieter mit mehreren Grundstücken müssen einen Steuerprofi einschalten. Ihnen fehlt oft schon die Zeit, sich nach Feierabend durch die komplexen Formulare zu wühlen oder es sind neben der Einkommensteuererklärung noch andere steuerliche Verpflichtungen wie eine komplexe Buchführung zu erfüllen.
Für viele Steuerzahler stellt die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein eine preiswerte Alternative zum Steuerberater dar, um die eigene Steuererklärung kostengünstig von einem Profi erledigen zu lassen. Das kostet als Jahresbeitrag je nach Einkommen etwa 100 bis 200 Euro. Lohnsteuerhilfevereine haben sich in ihrer Beratung auf typische Arbeitnehmer und Rentner-Haushalte spezialisiert.
Steuerzahler, die für 2024 zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, müssen diese bis zum 31. Juli 2025 beim Finanzamt einreichen. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat sogar bis 30. April 2026 Zeit.
Während der Corona-Pandemie und danach wurden die Abgabefristen für Steuererklärungen verlängert, um den völlig überlasteten Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen mehr Zeit für ihre Arbeit einzuräumen (siehe Tabelle). Jetzt aber ist die Pandemie abgehakt und die Finanzämter kehren mit der Steuererklärung 2024 wieder zu den gesetzlich vorgeschriebenen Abgabefristen zurück.
Sind Sie zu einer Abgabe für 2024 verpflichtet und wollen Sie die Formulare selbst ausfüllen, muss die Steuererklärung 2024 deshalb spätestens am 31. Juli 2025 elektronisch oder per Briefpost bei Ihrem zuständigen Finanzamt eingegangen sein. Nehmen Sie die Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch, verlängert sich die Frist bis zum 30. April 2026.
Wer die Formulare für 2024 als Arbeitnehmer auf freiwilliger Basis ausfüllen möchte, kann sich dafür bis Ende 2028 Zeit lassen.
Fristenübersicht | 2022 | 2023 | 2024 | ||
---|---|---|---|---|---|
Zur Abgabe verpflichtet |
|
|
| ||
ohne Steuerberater | 02.10.2023 | 02.09.2024 | 31.07.2025 | ||
mit Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein | 31.07.2024 | 02.06.2025 | 30.04.2026 | ||
Nicht zur Abgabe verpflichtet | 31.12.2026 | 31.12.2027 | 31.12.2028 |
Können Sie die gesetzlichen Abgabefristen nicht einhalten, sollten Sie frühzeitig beim Finanzamt einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Je besser Sie diesen begründen, desto eher zeigen sich die Beamten kulant.
Ein taktischer Vorteil: Wenn Sie einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein einschalten, profitieren Sie automatisch von längeren Abgabefristen. Die Vierjahresfrist für freiwillige Erklärungen (zum Beispiel bei Arbeitnehmern) wird dagegen in der Regel nicht verlängert.
Sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet und ist die Abgabe unterblieben, nimmt das Finanzamt später abgegebene Erklärungen auch nach Jahren noch entgegen. Die Fristversäumnis kostet aber in jedem Fall zusätzliches Geld in Form von Strafzuschlägen. Haben Sie Ihre Abgabepflicht jahrelang komplett ignoriert, können die Beamten unter Umständen sogar eine vorsätzlich begangene Steuerhinterziehung annehmen und für dreizehn Jahre rückwirkend fehlende Steuererklärungen einfordern. Neben der fälligen Steuernachzahlung würden dann noch Nachzahlungszinsen, Verspätungszuschläge und empfindliche Geldstrafen verhängt. Auch in Erstattungsfällen gibt es eine Deadline für Pflichtfälle: Sie endet sieben Jahre nach dem Ende des abzurechnenden Steuerjahres.
Bei der freiwilligen Abgabe einer Steuererklärung als Arbeitnehmer gelten dagegen vollkommen andere Spielregeln. Hier müssen Lohn- und Gehaltsempfänger die oben in der Tabelle ausgewiesenen Vierjahresfristen genau beachten.
Die Frist ist zudem nur gewahrt, wenn die Erklärung beim richtigen – also dem für den eigenen Wohnsitz örtlich zuständigen – Finanzamt abgegeben wurde (BFH-Urteil vom 13. März 2020 Az. VI R 37/17). Wer die Frist versäumt, kann die potentielle Steuerrückzahlung in den Wind schreiben. Die Abgabefrist wird nur in Ausnahmefällen verlängert.
Wichtiger Hinweis: Am 31. Dezember 2025 endet die Abgabefrist für das Steuerjahr 2021 – es wird also höchste Eisenbahn für Arbeitnehmer, Ihr Geld zurückzufordern.
Fristüberschreitungen bei der Abgabe der Steuererklärung ahnden die Finanzämter automatisch mit Verspätungszuschlägen von 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer pro angefangenem Monat, mindestens aber 25 Euro pro Monat. Einen Ermessenspielraum haben die Beamten nur in Erstattungsfällen. Zudem fordert das Finanzamt auf Steuernachzahlungen nach Ablauf einer Karenzzeit von 15 Monaten auch noch 1,8 Prozent Zinsen p.a. Allerdings zahlt das Finanzamt hier auch Zinsen auf später fällig werdenden Erstattungsbeträge.
Richtig teuer wird es, wenn man eine vom Finanzamt im Steuerbescheid festgesetzte Steuernachzahlung nicht rechtzeitig bezahlt. Hier fallen dann pro Monat 0,5 Prozent Säumniszuschläge an.
Zunächst müssen Sie für sich klären, ob die Erklärung auf Papier oder in digitaler Form eingereicht werden kann. Nur noch wenige Steuerzahler dürfen hier frei wählen. Dazu zählen nur Arbeitnehmer ohne andere steuerpflichtige Einkünfte sowie Ruheständler. Diese dürfen neben ihrer Altersversorgung auch noch Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietungseinkünfte auf die klassische Art abrechnen. Die amtlichen Formulare hält das örtliche Finanzamt bereit – meistens liegen diese im Foyer zur Abholung bereit. Digital kann man sich für das jeweils abzurechnende Jahr die Formulare auch unter www.formulare-bfinv.de herunterladen.
Die meisten Steuerzahler sind mittlerweile zur digitalen Abgabe ihrer Steuererklärung verpflichtet. Ausnahmen lassen die Finanzämter nur noch in „Härtefällen“ zu (BFH-Urteil vom 16. Juni 2020, Az. VIII R 29/19).
Der Hauptvordruck ESt 1 A ist Bestandteil einer jeden Erklärung. Hier tragen Sie Ihre persönlichen Daten wie Name, Familienstand, Geburtsdatum sowie die Steuer- und Identifikationsnummer ein. Vergessen Sie die Bankverbindung nicht – sonst kann das Finanzamt die Erstattung nicht auszahlen.
Als Arbeitnehmer benötigen Sie mindestens zwei weitere Formulare:
In der Papiervariante müssen Sie die notwendigen Angaben aus der Lohnbescheinigung Ihres Arbeitgebers in die Formulare übertragen. Wählen Sie die Abgabe per Elster, werden die vom Arbeitgeber elektronisch gemeldeten Daten automatisch in das Formular übernommen. Sie müssen dann nur noch Ihre abzugsfähigen Werbungskosten wie die Entfernungspauschale eintragen.
Als Ruheständler entscheidet die Art Ihrer Alterseinkünfte über die notwendigen Steuerformulare:
Auch hier ist die digitale Abgabe über Elster deutlich einfacher – alle von den Rentenversicherungsträgern ans Finanzamt gemeldeten Daten werden automatisch in die Steuererklärung überspielt.
Für Kapitalanleger gilt:
Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen gehören in zwei eigene Steuerformulare der Steuererklärung 2024:
Hinweis: Welche Formulare für Ihre Steuererklärung nötig sind, lesen Sie im Ratgeber zu den Steuerformularen und Anlagen von biallo.de.
Wollen Sie Ihre zu viel entrichteten Steuern aus dem Vorjahr schnell wieder auf dem Konto haben, sollten Sie die Abgabefristen nicht ausreizen und die Erklärung so schnell wie möglich abgeben. Die Finanzämter bearbeiten die Erklärungen nämlich in der Reihenfolge, in der sie bei ihnen eingehen.
Wann kommt die Rückzahlung?
Wie viel Zeit nach der Abgabe Ihrer Steuererklärung vergeht, bis Sie Ihre Erstattung erhalten, hängt in erster Linie von Ihrem Wohnort ab. In Hamburg bearbeiteten die Finanzämter zuletzt die meisten Fälle innerhalb von 45 Tagen – Spitzenwert im bundesweiten Vergleich. In Thüringen, Sachsen-Anhalt und Berlin lag die Bearbeitungszeit bei etwa 47 Tagen, während Bremen mit fast 80 Tagen am längsten benötigte.
Wenn Sie zwei Monate nach Abgabe noch nichts gehört haben, fragen Sie beim Finanzamt telefonisch nach. Nach sechs Monaten ohne Antwort können Sie schriftlich eine Untätigkeitsrüge einlegen.
Prüfen Sie später unbedingt Ihren Steuerbescheid, bevor sie ihn abheften. Enthält der Steuerbescheid einen Fehler oder wollen Sie vergessene Kostenbelege nachreichen, müssen Sie innerhalb von einem Monat nach Zugang des Bescheides reagieren und eine Korrektur verlangen.
Elster bietet auch ein Modul zur Berechnung der Steuererstattung und eine Gegenüberstellung Ihrer Erklärungsdaten und der im Steuerbescheid verarbeiteten Angaben. So lässt sich auf einen Blick klären, ob das Finanzamt alle beantragten Aufwendungen anerkannt und richtig gerechnet hat.
Frist verpasst? Steuerformular vergessen? Hier gibt’s die wichtigsten Antworten auf Fragen, die sich viele Steuerzahler jedes Jahr stellen.
Die Steuererklärung muss bis 31. Juli 2025 beim Finanzamt sein – mit Steuerberater verlängert sich die Frist bis 30. April 2026. Bei freiwilliger Abgabe bleibt Zeit bis 31. Dezember 2028.
Nur wenn Ihre Bruttorente 2024 über ca. 16.243 Euro (ledig) beziehungsweise 32.486 Euro (verheiratet) lag. Auch andere Einkünfte können zur Abgabepflicht führen.
Laut Statistischem Bundesamt erhalten Arbeitnehmer im Durchschnitt 1.095 Euro Steuererstattung. Je nach individueller Situation kann es auch mehr sein.
Ja – etwa über das amtliche Portal Elster.de. Dort geben Sie Ihre Erklärung kostenfrei digital ab.
Das hängt vom Bundesland ab. In Hamburg geht es am schnellsten (ca. 45 Tage), Bremen liegt am Ende (bis zu 80 Tage). Im Schnitt dauert es 6 - 8 Wochen.
Das Finanzamt erhebt Verspätungszuschläge (0,25 % der Steuerschuld, mind. 25 Euro/Monat). Außerdem drohen Zinsen oder sogar Säumniszuschläge bei Nichtzahlung.
Ja, mit einem schriftlichen Antrag ans Finanzamt. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, bekommt automatisch mehr Zeit.
Hinweis: Dieser Ratgeber wurde zuletzt für das Steuerjahr 2024 aktualisiert. Angaben zu Fristen und Freibeträgen entsprechen dem Stand Juli 2025.