Jetzt ist Endspurt angesagt für die Abgabe der Steuererklärung: Wenn Sie Ihre Steuererklärung für das Jahr 2020 bisher noch nicht abgegeben haben, müssen Sie sich beeilen, denn am 1. November 2021 endet die Abgabefrist.
"Ich muss noch meine Steuererklärung machen..." – die Steuererklärung ist für die Meisten eine lästige Aufgabe. Dennoch ist sie jedes Jahr für viele Arbeitnehmer Pflicht. Viele haben schilcht keine Zeit oder keine Lust, sich mit der Steuererklärung auseinanderzusetzen und schieben diese Aufgabe so weit wie möglich vor sich her. Die Erstellung der Einkommensteuererklärung mithilfe einer Steuersoftware oder mit dem Elster-Formular ist jedoch recht unkompliziert. Manchmal ist aber auch der Gang zum Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater eine Lösung. Doch einen Steuerberater zu beauftragen, kostet zum Teil sehr viel Geld. In komplizierten Steuerfällen kann sich das allerdings auch rechnen.
Unser umfassender Ratgeber erläutert, welche Fristen und Bedingungen für die Steuererklärung 2020 gelten und nennt Ihnen Tipps und Tricks, wie sich Steuern sparen lassen und Sie eine höhere Steuerrückzahlung rausholen können.
Abgabefrist Steuererklärung 2020: Bis wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?
Aufgrund der weiterhin andauernden Corona-Pandemie und der damit verbundenen Ausnahmesituation hat der Gesetzgeber im Jahr 2021 Bürgerinnen und Bürgern mehr Zeit für die Abgabe der Steuererklärung eingeräumt. Geregelt ist die Fristverlängerung im ATAD-Umsetzungsgesetz, das der Bundesrat am 25. Juni 2021 verabschiedet hatte. Anwendungsfragen zur Fristverlängerung klärt ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 20. Juli 2021. Damit gelten ausnahmsweise folgende verlängerte Abgabefristen für die Steuererklärung 2020:
- Abgabefrist 1. November 2021 ohne Berater: Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung 2020 selbst erstellen, müssen diese bis Montag, den 1. November 2021 beim Finanzamt eingereicht haben. In Bundesländern, in denen der 1. November ein gesetzlicher Feiertrag ist, ist der 2. November der letzte Abgabetermin. Bisher galt als mussten die Steuerformulare normalerweise spätestens am 31. Juli beim Finanzamt sein.
- Abgabefrist 31. Mai 2022 mit Beratung: Für Steuerpflichtige, deren Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellt wird, endet die Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 aufgrund der Ausnahmeregelung erst am 31. Mai 2022. Normalerweise gilt in diesen Fällen als Frist grundsätzlich der letzte Februartag des übernächsten Steuerjahres.
- Die besonderen Abgabefristen für Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft verlängern sich ebenfalls um drei Monate.
Verspätungszuschlag bei verspäteter Abgabe
Verstöße gegen die Abgabefristen werden von den Finanzämtern streng geahndet. Wer den Abgabetermin verschwitzt, zahlt automatisch einen Verspätungszuschlag von 0,25 Prozent der festgesetzten Steuerlast, mindestens aber 25 Euro pro angefangenem verspätetem Monat. Einen Ermessenspielraum haben die Beamten nur, wenn Steuerzahler eine Rückzahlung erhalten oder wenn die Abrechnung einen Steuerbescheid über null Euro auswirft – ansonsten nicht. Wer seinen Papierkram immer auf den letzten Drücker erledigt, läuft also Gefahr die verbleibende Zeit bis Anfang November zu vertrödeln und dann Strafen zu kassieren.