


Auf einen Blick
In Schleswig-Holstein finanziert die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) die Wohnraum-, Modernisierungs- und Sanierungsförderung. Der Hauptsitz der IB.SH ist in Kiel. Einen Teil der Mittel vergibt sie im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung, doch stellt sie auch weitere Darlehen zur Verfügung.
Hinweis: Alle Darlehen der Landesbank können im Grundbuch nachrangig abgesichert werden. Das ermöglicht günstigere Konditionen bei der mitfinanzierenden Bank.
Das Land Schleswig-Holstein vergibt an Selbstnutzer für die Neuschaffung und den Erwerb von neuem oder vorhandenem Wohnraum äußerst zinsgünstige Baudarlehen sowie weitere Zusatzdarlehen.
Eine Förderung gibt es für den Neubau oder Neubaukauf, wenn die Immobilie mindestens den Anforderungen des Effizienzhauses SH 55 (orientiert sich an den standards des KfW-Effizienzhauses 55) entspricht und das Objekt innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung erworben wird. Der Antragsteller ist verpflichtet, für das Objekt den aktuellen energetischen Standard (Energieausweis und Bestätigung des Architekten oder Ingenieurs) nachzuweisen.
Der Erwerb vorhandenen Wohnraums kann gefördert werden, wenn damit der Wohnbedarf des antragstellenden Haushaltes dauerhaft und angemessen gesichert scheint. Das Objekt muss ohne nennenswerten Bauaufwand ein haushaltsgerechtes Wohnen ermöglichen.
Ansonsten gilt beim Erwerb einer Bestandsimmobilie eine Kostenobergrenze: Der notarielle Kaufpreis für das Gebäude darf pro Quadratmeter 2.500 Euro nicht überschreiten. Vom notariellen Kaufpreis abgezogen wird dabei der Grundstückswert, ebenso bleiben auch die Kosten der Außenanlagen, Modernisierungs- und Sanierungskosten, die Baunebenkosten, individuelle Finanzierungskosten, Notark- und Grundbuchkosten sowie die Grunderwerbssteuer unberücksichtigt.
Auch der Ausbau oder die Erweiterung eines vorhandenen Eigenheims oder einer Eigentumswohnung ist förderfähig unter der Voraussetzung, dass der bisherige Wohnraum aufgrund einer eingetretenen Behinderung eines Haushaltsangehörigen für die angemessene Unterbringung im Haushalt nicht mehr ausreicht.
Einen Antrag stellen können Haushalte mit mindestens einem Kind, auch Alleinerziehende sowie schwerbehinderte Personene, deren Einkommen festgelegte Grenzen nicht überschreitet.
Die Ermittlung der Einkommensgrenzen in Schleswig-Holstein ist sehr komplex. Die Ermittlung erfolgt normalerweise im Zusammenhang mit der Gesamtfinanzierung bei einer Bank oder einer Versicherung. Wichtig zu wissen: Es handelt sich bei den Grenzen nicht um das Bruttoeinkommen. Es werden verschiedene Abschläge vorgenommen beispielsweise für Werbungskosten, aber auch für Steuer- oder Rentenleistungen und bestimmte persönliche Verhältnisse.
Außerdem müssen mindestens 7,5 Prozent an Eigenmitteln in das Projekt eingebracht werden. Als Eigenleistungen gelten nicht nur Finanzmittel, sondern auch Grundstücke oder andere Formen der Eigenleistungen wie die sogenannte Muskelhypothek.
Haushalte erhalten nur eine Förderung, wenn die Immobilie bestimmte Wohnflächengrenzen nicht überschreitet. Wird ein Neubau erstellt oder erworben, beträgt diese bei Haushalten mit bis zu 4 Personen 130 Quadratmeter. Erwirbt der Haushalt eine Gebrauchtimmobilie, darf deren Wohnfläche nicht über 200 Quadratmeter liegen. Für jedes weitere Haushaltsmitglied erhöht sich die Wohnfläche um jeweils zehn Quadratmeter. Gehört zum Haushalt ein schwerbehinderter Mensch, gilt ein Wohnflächenmehrbedarf von 15 Prozent pro Person als angemessen.
Die Höhe des Darlehens hängt vom Bauvorhaben ab.
Neubau beziehungsweise Ersterwerb sowie Bestandserwerb:
Für einen Neubau, Ersterwerb oder den Kauf eines vorhandenen Objekts gibt es als Grundförderung ein Baudarlehen bis zu 100.000 Euro, welches durch Zusatzdarlehen erhöht werden kann.
Zusatzdarlehen sind möglich:
Grundsätzlich gilt: Die Zusatzdarlehen lassen sich nicht kombinieren und können nur in Verbindung mit dem Grunddarlehen beantragt werden. Zudem darf die Grundförderung einschließlich eines Zusatzdarlehens insgesamt nicht mehr als die Hälfte der Gesamtkosten des Vorhabens ausmachen.
Ausbau oder Erweiterung vorhandenen Wohnraums:
Das Darlehen für den Ausbau oder die Erweiterung eines vorhandenen Eigenheims oder einer Eigentumswohnung aufgrund einer eingetretenen Behinderung beträgt bis zu 100 Prozent der angemessenen Ausbau- und Erweiterungskosten, höchstens jedoch 50.000 Euro je Eigentumsmaßnahme.
Der Zinssatz des Darlehens beträgt für 20 Jahre null Prozent. Es fällt jedoch eine jährliche Verwaltungsgebühr auf das jeweilige (Rest-)Darlehen in Höhe von 0,5 Prozent an. Außerdem zahlen Darlehensnehmer eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von einem Prozent der Darlehenssumme. Der anfängliche Tilgungssatz umfasst zwei Prozent des Darlehens. Die Konditionen gelten sowohl für den Neubau als auch für den Erwerb einer Bestandsimmobilie.
Die IB.SH vergibt darüber hinaus aber auch Darlehen unabhängig von Einkommensgrenzen. Die Varianten reichen dabei vom herkömmlichen Annuitätendarlehen mit oder ohne Sondertilgungsmöglichkeiten über Volltilgerdarlehen bis hin zu Effizienzdarlehen mit besonders günstigem Zinssatz für Neubauten mit einer guten Energiebilanz.
Hinweis: Die Darlehenszinsen werden regelmäßig geändert und unterliegen daher einem Änderungsvorbehalt.
Mit diesem Programm fördert die IB.SH Privatpersonen beim Kauf oder Neubau einer Immobilie. Das Darlehen umfasst 40 Prozent der Gesamtkosten, maximal 100.000 Euro. Die Bank erwartet eine Eigenbeteiligung von 7,5 Prozent der Gesamtkosten in Form von Eigenkapital und/oder Eigenleistungen. Folgende Konditionen gelten für das Darlehen:
Wer eine Immobilie unter Einhaltung energetischer Mindeststandards baut oder erwirbt, kann von der IB.SH ein Darlehen über 40 Prozent der Gesamtkosten bis maximal 100.000 Euro bekommen. Die Förderung gibt es für
Das Darlehen kann nicht zusammen mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm (124) oder dem IB.SH Immo Eigentum in Anspruch genommen werden.
Die Konditionen entsprechen überwiegend denen des Programms Immo Eigentum. Es gelten zur Zeit folgende Zinssätze:
Das ImmoFix-Darlehen ist für Personen gedacht, die ein Haus oder eine Wohnung kaufen, bauen oder modernisieren wollen. Voraussetzung für den Kredit ist, dass der Antragsteller eine Eigenbeteiligung von 7,5 Prozent der Gesamtkosten aufbringt, welche auch durch Arbeitsleistungen erbracht werden kann. Der Darlehensnehmer kann zwischen Zinsbindungszeiten von fünf bis 15 Jahren wählen, der anfängliche Tilgungssatz beträgt zwei oder drei Prozent. Es gibt zwei Fördervarianten:
Variante A: Tilgungsdarlehen mit regelmäßiger Tilgung, mit einem anfänglichen Tilgungssatz von zwei oder drei Prozent.
Zinsbindung in Jahren |
5 |
5 |
10 |
10 |
15 |
15 |
Tilgung in Prozent |
Sollzins |
Effektivzins |
Sollzins |
Effektivzins |
Sollzins |
Effektivzins |
2,00 |
1,10 % |
1,14 % |
1,37 % |
1,41 % |
1,64 % |
1,69 % |
3,00 |
1,09 % |
1,14 % |
1,35 % |
1,40 % |
1,60 % |
1,66 % |
Variante B: Hierbei vergibt die IB.SH ein endfälliges Darlehen. Dieses wird durch einen zugeteilten Bausparvertrag (Guthaben und Darlehen) getilgt. Der Regelansparbeitrag muss dabei mindestens zwei Prozent der Darlehenssumme von IB.SH Immofix betragen.
Zinsbindung in Jahren |
5 |
8 |
10 |
15 |
Sollzins |
1,35 % |
1,49 % |
1,64 % |
1,94 % |
Effektivzins |
1,96 % |
1,93 % |
2,02 % |
2,26 % |
Der Umfang des Darlehens hängt von der Höhe der erforderlichen Finanzierung ab, er beträgt mindestens 15.000 Euro.
Mit diesem Darlehen wird ebenfalls der Neubau, Kauf oder die Modernisierung einer Immobilie gefördert. Das Besondere: Dem Darlehensnehmer wird ein Sondertilgungsrecht eingeräumt: Dieser kann kostenfrei Sondertilgungen in Höhe von jährlich zehn Prozent des Darlehensbetrages in maximal zwei Zahlungen vornehmen. Das Darlehen muss mindestens 15.000 Euro betragen. Die Konditionen:
Zinsbindung in Jahren |
5 |
5 |
10 |
10 |
15 |
15 |
Tilgung in Prozent |
Sollzins |
Effektivzins |
Sollzins |
Effektivzins |
Sollzins |
Effektivzins |
2,00 |
1,34 % |
1,38 % |
1,61 % |
1,66 % |
1,88 % |
1,94 % |
3,00 |
1,34 % |
1,39 % |
1,60 % |
1,66 % |
1,84 % |
1,91 % |
Dieses Förderdarlehen für den Bau, Erwerb oder die Modernisierung einer Immobilie wird mit einer besonders langen Zinsbindungszeit – 24 Jahre – vereinbart. Aufgrund der langen Zinsfestlegung bietet dieses Darlehen eine große Planungssicherheit. Es muss mindestens 15.000 Euro umfassen. Bezüglich der Bereitstellungszinsen und der Eigenbeteiligung gelten dieselben Bedingungen wie beim Darlehen ImmoFlex.
Zinsbindung in Jahren |
24 |
24 |
Tilgung % |
Sollzins |
Effektivzins |
3,34 |
1,93 % |
2,00 % |
Neben dem Bund über die KfW bieten auch alle Bundesländer Förderprogramme für den Eigenheimerwerb bei selbst genutztem Wohnraum oder für dessen Sanierung und Modernisierung. Gezielte Informationen zur Wohnraumförderung in den einzelnen Bundesländern finden Sie in unseren jeweiligen Ratgebern: