Bundesländer-Fördermittel für Wohneigentum

Investitionsbank SH: Wohnraum-Förderprogramme 2021 des Landes Schleswig Holstein

Eike Schulze
Autor
Aktualisiert am: 06.05.2021

Auf einen Blick

  • Die soziale Wohnraumförderung dient dem Erwerb, Bau, Ausbau oder der Erweiterung von selbst genutzten Immobilien.
  • Die Förderung ist abhängig von Einkommensgrenzen sowie der Finanzierbarkeit.
  • Weitere Programme unterstützen Bauherrn und Erwerber bei der Umsetzung ihres Immobilienwunsches, ohne dies mit Einkommensgrenzen zu verknüpfen.
100 % unabhängig dank Ihres Klicks
Kaufen Sie ein Produkt über einen mit (*) oder (a) gekennzeichneten Werbelink, erhalten wir eine kleine Provision. Für Sie ergeben sich keine Mehrkosten und Sie unterstützen unsere Arbeit. Vielen Dank!
Mehr erfahren

Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Wohnraumförderung der Investitionsbank Schleswig Holstein
  2. Weitere Förderprogramme der Investitionsbank SH

In Schleswig-Holstein finanziert die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) die Wohnraum-, Modernisierungs- und Sanierungsförderung. Der Hauptsitz der IB.SH ist in Kiel. Einen Teil der Mittel vergibt sie im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung, doch stellt sie auch weitere Darlehen zur Verfügung.

Hinweis: Alle Darlehen der Landesbank können im Grundbuch nachrangig abgesichert werden. Das ermöglicht günstigere Konditionen bei der mitfinanzierenden Bank.

 

Wohnraumförderung der Investitionsbank Schleswig Holstein

Das Land Schleswig-Holstein vergibt an Selbstnutzer für die Neuschaffung und den Erwerb von neuem oder vorhandenem Wohnraum äußerst zinsgünstige Baudarlehen sowie weitere Zusatzdarlehen.

Welche Vorhaben werden gefördert?

Eine Förderung gibt es für den Neubau oder Neubaukauf, wenn die Immobilie mindestens den Anforderungen des Effizienzhauses SH 55 (orientiert sich an den standards des KfW-Effizienzhauses 55) entspricht und das Objekt innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung erworben wird. Der Antragsteller ist verpflichtet, für das Objekt den aktuellen energetischen Standard (Energieausweis und Bestätigung des Architekten oder Ingenieurs) nachzuweisen.

Der Erwerb vorhandenen Wohnraums kann gefördert werden, wenn damit der Wohnbedarf des antragstellenden Haushaltes dauerhaft und angemessen gesichert scheint. Das Objekt muss ohne nennenswerten Bauaufwand ein haushaltsgerechtes Wohnen ermöglichen. 

Ansonsten gilt beim Erwerb einer Bestandsimmobilie eine Kostenobergrenze: Der notarielle Kaufpreis für das Gebäude darf pro Quadratmeter 2.500 Euro nicht überschreiten. Vom notariellen Kaufpreis abgezogen wird dabei der Grundstückswert, ebenso bleiben auch die Kosten der Außenanlagen, Modernisierungs- und Sanierungskosten, die Baunebenkosten, individuelle Finanzierungskosten, Notark- und Grundbuchkosten sowie die Grunderwerbssteuer unberücksichtigt.

Auch der Ausbau oder die Erweiterung eines vorhandenen Eigenheims oder einer Eigentumswohnung ist förderfähig unter der Voraussetzung, dass der bisherige Wohnraum aufgrund einer eingetretenen Behinderung eines Haushaltsangehörigen für die angemessene Unterbringung im Haushalt nicht mehr ausreicht.

Welche Personen werden gefördert?

Einen Antrag stellen können Haushalte mit mindestens einem Kind, auch Alleinerziehende sowie schwerbehinderte Personene, deren Einkommen festgelegte Grenzen nicht überschreitet.

  • Hinweis: Die Baufinanzierung ist für Alleinerziehende eine deutlich größere Herausforderung als für Paare. Deshalb ist eine präzise Finanzplanung hier unabdingbar. Auch in diesen Fällen gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten – nicht nur das Baukindergeld.

Beispiele für Einkommensgrenzen 2021

  • Eltern und ein Kind: 32.640 Euro
  • Eltern und zwei Kinder: 39.360 Euro
  • Eltern und drei Kinder: 46.080 Euro
  • Alleinerziehende und ein Kind: 29.040 Euro
  • Alleinerziehende und zwei Kinder: 33.360 Euro
  • Jedes weitere Kind erhöht den Betrag um 6.720 Euro.

Außerdem müssen mindestens 7,5 Prozent an Eigenmitteln in das Projekt eingebracht werden. Als Eigenleistungen gelten nicht nur Finanzmittel, sondern auch Grundstücke oder andere Formen der Eigenleistungen wie die sogenannte Muskelhypothek.

Haushalte erhalten nur eine Förderung, wenn die Immobilie bestimmte Wohnflächengrenzen nicht überschreitet. Wird ein Neubau erstellt oder erworben, beträgt diese bei Haushalten mit bis zu 4 Personen 130 Quadratmeter. Erwirbt der Haushalt eine Gebrauchtimmobilie, darf deren Wohnfläche nicht über 200 Quadratmeter liegen. Für jedes weitere Haushaltsmitglied erhöht sich die Wohnfläche um jeweils zehn Quadratmeter. Gehört zum Haushalt ein schwerbehinderter Mensch, gilt ein Wohnflächenmehrbedarf von 15 Prozent pro Person als angemessen.

Wie hoch fällt die Förderung der IB.SH aus?

Die Höhe des Darlehens hängt vom Bauvorhaben ab.

Neubau beziehungsweise Ersterwerb sowie Bestandserwerb:

Für einen Neubau, Ersterwerb oder den Kauf eines vorhandenen Objekts gibt es als Grundförderung ein Baudarlehen bis zu 100.000 Euro, welches durch Zusatzdarlehen erhöht werden kann.

Zusatzdarlehen sind möglich:

  • Zur Finanzierung von Mehrkosten, die bei der Schaffung von Wohnraum für schwerbehinderte Menschen durch besondere bauliche Maßnahmen, die durch Art und Grad der Behinderung bedingt sind, anfallen, kann es zusätzlich ein Darlehen bis zu 50.000 Euro geben.
  • Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Immobilie gibt es für folgende drei Maßnahmen ein Zusatzdarlehen bis zu 15.000 Euro: Barrierefreier Eingang, breitere Türen im EG, barrierefreie Dusche im Bad.

Grundsätzlich gilt: Die Zusatzdarlehen lassen sich nicht kombinieren und können nur in Verbindung mit dem Grunddarlehen beantragt werden. Zudem darf die Grundförderung einschließlich eines Zusatzdarlehens insgesamt nicht mehr als die Hälfte der Gesamtkosten des Vorhabens ausmachen.

Ausbau oder Erweiterung vorhandenen Wohnraums:

Das Darlehen für den Ausbau oder die Erweiterung eines vorhandenen Eigenheims oder einer Eigentumswohnung aufgrund einer eingetretenen Behinderung beträgt bis zu 100 Prozent der angemessenen Ausbau- und Erweiterungskosten, höchstens jedoch 50.000 Euro je Eigentumsmaßnahme.

Biallo Baufinanzierung Empfehlung

Die nachfolgenden Anbieter wurden von Biallo als Empfehlung aus unserem Vergleich ausgewählt. Kreditbetrag: 300.000 €, Zinsbindung: 10 Jahre, Anbieter: Alle Anbieter. Die angezeigten Anbieter stellen keinen vollständigen Marktüberblick dar.
Anbieter und Produkt
Zinssatz
Bewertung
Rate
Anbieter und Produkt
Zinssatz
3,01%
Bewertung
3,9/5
Rate
1.360,00 €
Anbieter und Produkt
Zinssatz
3,02%
Bewertung
4,2/5
Rate
1.367,50 €
Anbieter und Produkt
Zinssatz
3,06%
Bewertung
3,9/5
Rate
1.372,50 €
Sämtliche Angaben ohne Gewähr. Datenstand 30.04.2025

Was sind die Konditionen des Darlehens?

Der Zinssatz des Darlehens beträgt für 20 Jahre null Prozent. Es fällt jedoch eine jährliche Verwaltungsgebühr auf das jeweilige (Rest-)Darlehen in Höhe von 0,5 Prozent an. Außerdem zahlen Darlehensnehmer eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von einem Prozent der Darlehenssumme. Der anfängliche Tilgungssatz umfasst zwei Prozent des Darlehens. Die Konditionen gelten sowohl für den Neubau als auch für den Erwerb einer Bestandsimmobilie.

 

Weitere Förderprogramme der Investitionsbank SH

Die IB.SH vergibt darüber hinaus aber auch Darlehen unabhängig von Einkommensgrenzen. Die Varianten reichen dabei vom herkömmlichen Annuitätendarlehen mit oder ohne Sondertilgungsmöglichkeiten über Volltilgerdarlehen bis hin zu Effizienzdarlehen mit besonders günstigem Zinssatz für Neubauten mit einer guten Energiebilanz.

Hinweis: Die Darlehenszinsen werden regelmäßig geändert und unterliegen daher einem Änderungsvorbehalt.

IB.SH Immo Eigentum

Mit diesem Programm fördert die IB.SH Privatpersonen beim Kauf oder Neubau einer Immobilie. Das Darlehen umfasst 40 Prozent der Gesamtkosten, maximal 100.000 Euro. Die Bank erwartet eine Eigenbeteiligung von 7,5 Prozent der Gesamtkosten in Form von Eigenkapital und/oder Eigenleistungen. Folgende Konditionen gelten für das Darlehen:

  • fester Sollzinssatz für 15 Jahre
  • Tilgungssatz: zwei Prozent oder drei Prozent pro Jahr
  • zum Ende der Sollzinsbindung: Vereinbarung über neuen Sollzinssatz oder Rückzahlung des offenen Darlehensbetrages
  • Bereitstellungszinsen: ab dem siebten Monat nach Darlehenszusage drei Prozent pro Jahr
  • Darlehenslaufzeit: je nach Sollzins- und Tilgungssatz zwischen 15 und 36 Jahren
  • Zinsen bei zwei Prozent Tilgung: 1,38 % Sollzins, 1,42 % Effektivzins
  • Zinsen bei drei Prozent Tilgung: 1,34 % Sollzins, 1,39 % Effektivzins

IB.SH Immo Effizienzhaus

Wer eine Immobilie unter Einhaltung energetischer Mindeststandards baut oder erwirbt, kann von der IB.SH ein Darlehen über 40 Prozent der Gesamtkosten bis maximal 100.000 Euro bekommen. Die Förderung gibt es für

  • den Neubau oder Kauf von Immobilien, welche beim Jahresprimärenergiebedarf (QP) und Transmissionswärmeverlust (H´T) die Anforderungen des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) um mindestens zehn Prozent unterschreiten.
  • den Kauf einer bestehenden Immobilie, die mindestens den Energiestandard Effizienzhaus SH 100 einhält.

Das Darlehen kann nicht zusammen mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm (124) oder dem IB.SH Immo Eigentum in Anspruch genommen werden.

Die Konditionen entsprechen überwiegend denen des Programms Immo Eigentum. Es gelten zur Zeit folgende Zinssätze:

  • Zinsen bei zwei Prozent Tilgung: 1,25 % Sollzins, 1,29 % Effektivzins
  • Zinsen bei drei Prozent Tilgung: 1,21 % Sollzins, 1,26 % Effektivzins

IB.SH ImmoFix

Das ImmoFix-Darlehen ist für Personen gedacht, die ein Haus oder eine Wohnung kaufen, bauen oder modernisieren wollen. Voraussetzung für den Kredit ist, dass der Antragsteller eine Eigenbeteiligung von 7,5 Prozent der Gesamtkosten aufbringt, welche auch durch Arbeitsleistungen erbracht werden kann. Der Darlehensnehmer kann zwischen Zinsbindungszeiten von fünf bis 15 Jahren wählen, der anfängliche Tilgungssatz beträgt zwei oder drei Prozent. Es gibt zwei Fördervarianten:

Variante A: Tilgungsdarlehen mit regelmäßiger Tilgung, mit einem anfänglichen Tilgungssatz von zwei oder drei Prozent.

Zinsbindung in Jahren

5

5

10

10

15

15

Tilgung in Prozent

Sollzins

Effektivzins

Sollzins

Effektivzins

Sollzins

Effektivzins

2,00

1,10 %

1,14 %

1,37 %

1,41 %

1,64 %

1,69 %

3,00

1,09 %

1,14 %

1,35 %

1,40 %

1,60 %

1,66 %

Variante B: Hierbei vergibt die IB.SH ein endfälliges Darlehen. Dieses wird durch einen zugeteilten Bausparvertrag (Guthaben und Darlehen) getilgt. Der Regelansparbeitrag muss dabei mindestens zwei Prozent der Darlehenssumme von IB.SH Immofix betragen.

Zinsbindung in Jahren

5

8

10

15

Sollzins

1,35 %

1,49 %

1,64 %

1,94 %

Effektivzins

1,96 %

1,93 %

2,02 %

2,26 %

 Der Umfang des Darlehens hängt von der Höhe der erforderlichen Finanzierung ab, er beträgt mindestens 15.000 Euro.

IB.SH ImmoFlex

Mit diesem Darlehen wird ebenfalls der Neubau, Kauf oder die Modernisierung einer Immobilie gefördert. Das Besondere: Dem Darlehensnehmer wird ein Sondertilgungsrecht eingeräumt: Dieser kann kostenfrei Sondertilgungen in Höhe von jährlich zehn Prozent des Darlehensbetrages in maximal zwei Zahlungen vornehmen. Das Darlehen muss mindestens 15.000 Euro betragen. Die Konditionen:

  • Die Zinsbindung beträgt 5, 10 oder 15 Jahre
  • Bereitstellungszinsen: ab dem siebten Monat nach Darlehenszusage drei Prozent pro Jahr
  • Tilgungssatz: zwei Prozent oder drei Prozent pro Jahr
  • Eigenbeteiligung: 7,5 Prozent der Gesamtkosten in Form von Eigenkapital und/oder Eigenleistungen

Zinsbindung in Jahren

5

5

10

10

15

15

Tilgung in Prozent

Sollzins

Effektivzins

Sollzins

Effektivzins

Sollzins

Effektivzins

2,00

1,34 %

1,38 %

1,61 %

1,66 %

1,88 %

1,94 %

3,00

1,34 %

1,39 %

1,60 %

1,66 %

1,84 %

1,91 %

IB.SH ImmoKonstant 24

Dieses Förderdarlehen für den Bau, Erwerb oder die Modernisierung einer Immobilie wird mit einer besonders langen Zinsbindungszeit – 24 Jahre – vereinbart. Aufgrund der langen Zinsfestlegung bietet dieses Darlehen eine große Planungssicherheit. Es muss mindestens 15.000 Euro umfassen. Bezüglich der Bereitstellungszinsen und der Eigenbeteiligung gelten dieselben Bedingungen wie beim Darlehen ImmoFlex.

Zinsbindung in Jahren

24

24

Tilgung %

Sollzins

Effektivzins

3,34

1,93 %

2,00 %

Diplom-Geograph und Diplom-Betriebswirt. Nach einigen Jahren als Referent einer großen Versicherungsgesellschaft für den Bereich Akademiker folgte eine Tätigkeit als Redakteur für große Finanzdienstleister. Seit 20 Jahren als freier Journalist für Verbraucher unterwegs  – mit dem Ziel, präziseInformationen zur Geldanlage sowie zu Immobilien und Versicherungen zu liefern. Die Texte erscheinen regelmäßig in verschiedenen Printmedien. Viele Informationen beruhen dabei auf praktischen Erfahrungen. Ausführliche Texte von Eike sind beispielsweise in „Geldtipps“ oder „Fakten & Tipps“ der Akademischen Arbeitsgemeinschaft zu lesen.S eit 2008 schreibt Eike für biallo.de. Mehr als 20 Bücher in 20 Jahren stammen – meist als Co-Autor - aus seiner Feder. 

So verdient Ihr Geld mehr

Der Newsletter von biallo.de ist eine exzellente Entscheidung, wenn es um Ihre Finanzen geht.

Wir freuen uns darauf, Ihnen mit Ihrer Zustimmung interessante Inhalte, Empfehlungen und Werbung von uns und unseren Partnern zu schicken, die genau auf Ihre Interessen zugeschnitten sind. Um dies zu ermöglichen, analysieren wir, wie Sie unsere Website nutzen (z.B. Seitenaufrufe, Verweildauer) und wie Sie mit unseren E-Mails interagieren (z. B. Öffnungs- und Klickraten). So erstellen wir ein Nutzungsprofil, das Ihnen die relevantesten Inhalte liefert, und ordnen Sie in passende Werbezielgruppen ein. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen, z. B. über den Abmeldelink im Newsletter. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.