Ein Todesfall im engeren Familienkreis trifft Angehörige oft sehr hart. Leider müssen Sie in diesem Falle trotzdem einige wichtige Punkte beachten, um die Sie sich in den darauffolgenden Tagen kümmern sollten. Dabei geht es vor allem um Finanzfragen, Versicherungen und nicht zuletzt um die Beerdigung und den Nachlass der verstorbenen Person. In diesem Artikel geben wir Ihnen eine ausführliche Checkliste, welche Themen sofort angegangen werden sollten und was dabei zu beachten ist.
Checkliste: Darum sollten Sie sich nach einem Todesfall als erstes kümmern
Direkt nach dem Tod eines geliebten Angehörigen hat man eigentlich keine Nerven sich noch zusätzlich um organisatorische Dinge zu kümmern. Jedoch müssen Sie einige wichtige Schritte direkt nach dem Ableben einer Person einleiten. So sollte eine Checkliste im Todesfall aussehen:
1. Totenschein ausstellen lassen
Falls der Angehörige zu Hause verstorben ist, müssen Sie einen Arzt informieren, denn nur dieser kann einen Totenschein ausstellen. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus werden alle Formalitäten von der zuständigen Abteilung der Klinik abgewickelt. Mit dem Totenschein können Sie im Anschluss die Sterbeurkunde beantragen.
2. Testament
Es ist ratsam sich schnellstmöglich nach einem eventuell vorhandenen Testament auf die Suche zu machen. Dieses muss im nächsten Schritt bei dem zugehörigen Amtsgericht im Wohnort des Verstorbenen eingereicht werden.
Hinweis: Bei einem Todesfall in der Familie dient der Erbschein als Nachweis darüber, wer die Erben sind, und befähigt sie, Geschäfte des Verstorbenen zu regeln. ber das Dokument kostet Geld und viel Zeit. Testament und Vorsorgevollmacht können Alternativen sein. Was ein Erbschein kostet und wie Sie ihn beantragen, erfahren Sie in einem weiteren Ratgeber auf biallo.de.
3. Urkunden und Ausweise
Suchen Sie sämtliche wichtigen Unterlagen wie Personalausweis, Stammbuch, Geburtsurkunde und persönliche Urkunden zusammen. Diese Unterlagen müssen in den nächsten Tagen bei den zuständigen Ämtern eingereicht oder vorgelegt werden. Viele Senioren besitzen eine Notfallmappe oder Wichtig-Mappe, in der Sie alle wichtigen Informationen abgelegt haben.
4. Bank- und Versicherungsunterlagen
Nehmen Sie alle Bank- und Versicherungsunterlagen der verstorbenen Person an sich. Durch eine präventive Kontovollmacht über den Tod hinaus können alle Verwandten leichter auf das Bankkonto zugreifen und die aufkommenden Kosten decken. Kündigen Sie bestehende Daueraufträge und begleichen Sie noch offenstehende Rechnungen.
5. Bestattungsunternehmen beauftragen
Falls bereits ein Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen besteht, sollten Sie dieses informieren. Wenn das nicht der Fall ist, können Sie ein Unternehmen Ihrer Wahl beauftragen. Die Kosten werden hierbei von den Erben getragen. Dabei ist es hilfreich, schon vorher mit Ihrem Angehörigen zu besprechen, welche Art der Beisetzung sich die Person wünscht.
- Biallo-Lesetipp: Was bei Beisetzungen erlaubt ist, was eine Bestattung kostet und wie Sie die Bestattungskosten reduzieren können, erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema Bestattungen.
6. Sterbegeld- und Lebensversicherung informieren
Sie sollten die zuständigen Versicherungen umgehend informieren, da sich diese vorbehalten den Todesfall zu prüfen, bevor es zu etwaigen Auszahlungen der Versicherungssumme kommt. Wenn es sich um einen Unfalltod handelt, müssen Sie die Unfallversicherung des Verstorbenen spätestens 48 Stunden nach dem Geschehen informieren. Ansonsten kann es passieren, dass die Versicherung die Zahlung verweigert. Es reicht erstmal das Versicherungsunternehmen telefonisch über den Tod der versicherten Person in Kenntnis zu setzen. Alle wichtigen Unterlagen zum Nachweis des Versicherungsfalles sollten Sie kopieren und im Anschluss per Einschreiben an die zuständige Stelle schicken.
Das sollten Sie in den ersten Tagen nach dem Todesfall erledigen
Nachdem Sie den ersten Schock überstanden haben, kommen trotz allem noch einige Aufgaben auf Sie zu, die man nicht außer Acht lassen sollte. Darum sollten Sie sich in den ersten Tagen kümmern:
Beantragung der Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde müssen Sie spätestens am dritten Tag nach dem Tod Ihres Angehörigen beantragen. Hierfür brauchen Sie den Totenschein, Personalausweis, die Geburtsurkunde sowie entweder die Heiratsurkunde, das Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehepartners.
Um sich eine Sterbeurkunde austellen zu lassen müssen Sie sich an das zuständige Standesamt im Wohnort des Verstorbenen wenden. Hierbei empfiehlt es sich gleich mehrere Ausführungen anfertigen zu lassen, da diese Unterlage bei vielen verschiedenen Ämtern, auf der Bank oder Sparkasse eingereicht werden muss.
Mietwohnung kündigen und Wohnungsverträge klären
Bei einem Todesfall greift trotz allem die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten, dass bedeutet das die Miete auch bis zu diesem Zeitpunkt gezahlt werden muss. Um die Kündigungsfrist einhalten zu können, muss bis spätestens zum dritten Werktag des Monats eine schriftliche Kündigung erfolgen. Wohnt in dem Haushalt des Verstorbenen noch ein hinterbliebener Ehegatte oder Lebenspartner, so übernimmt dieser das Mietverhältnis.
Als Erbe sollten Sie den Telefonanbieter und die Energieversorger des Verstorbenen informieren und im Anschluss die Verträge entweder komplett kündigen oder auf die noch im Haushalt lebende Person umschreiben. Es ist ratsam genauso mit dem Internet, Rundfunkgebühren und möglichen anderen bestehenden Verträge in Zusammenhang mit der Immobilie des Toten zu verfahren.
Pflegeheim
Verstarb der Angehörige in einem Pflegeheim endet der bestehende Vertrag grundsätzlich an dem Todestag. Kontaktieren Sie am besten die Heimleitung, wenn es um die Habseligkeiten des Toten geht und bis zu welchem Zeitpunkt das Zimmer geräumt werden muss.
Das sollten Sie nach einem Todesfall noch beachten
Wenn Sie sich um die oben genannten Dinge gekümmert haben, ist der erste Schwall an Bürokratie erst einmal geschafft. Für die nachfolgenden Punkte dürfen sich Angehörige etwas Zeit lassen, um diese zu erledigen.
Krankenkasse
Melden Sie den Verstorbenen bei der Pflege- und Krankenversicherung und geben Sie vorhandene Versicherungskarten an den zuständigen Versicherer zurück. Falls es sich um eine Familienversicherung handelte besteht trotz allem kein Grund in Panik zu verfallen, da in Deutschland eine gesetzliche Versicherungspflicht gilt. Informieren Sie sich hierfür bei Krankenkasse wie Sie in Zukunft versichert sind.
- Biallo-Lesetipp: Mit zunehmendem Alter und für Familien wird der Status als Privatpatient schnell teuer. Viele wollen deshalb raus aus der privaten und zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. In einem weiteren Ratgeber auf biallo.de erfahren Sie, für wen ein Wechsel von der PKV zur GKV möglich ist und wie er funktioniert.
Versicherungen kündigen
Die meisten Versicherungen enden bei einem Todesfall automatisch. Sie als Angehörige sollten die Versicherung möglichst schnell über den Todesfall unterrichten, da diese Beiträge meist erst ab der Benachrichtigung über den Tod des Versicherten erstattet. Versicherungen wie zum Beispiel eine Kfz-Versicherung oder Wohngebäudeversicherung gehen nach dem Tod auf den Erben über - bis dieser entweder das Auto ummeldet, abmeldet oder den Vertrag kündigt.
Witwer- oder Witwenrente
Die Auszahlung der Witwen- oder Witwerrente erfolgt nicht automatisch durch die Rentenversicherung des Verstorbenen. Um an das Geld zu kommen, müssen Sie erst einen formellen Antrag stellen und an die Rentenversicherung schicken. In den ersten drei Monaten bekommt der hinterbliebene Eheteil die volle Rente des verstorbenen Partners ausbezahlt. Diesen Vorschuss müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem Tod des Versicherten bei dem Rentenservice der Deutschen Post anfragen. Wenn Sie diese Frist verstreichen lassen, wird der erhöhte Rentenanspruch erst ausbezahlt sobald die Rentenversicherung die Höhe der Witwenrente bestimmt hat.