Es kommt gar nicht selten vor, dass minderjährige Kinder zu Erben werden. Am häufigsten geschieht dies, wenn ein Elternteil unerwartet stirbt. Damit wird bei verheirateten Eltern der andere Elternteil zum Erben, aber auch die Kinder. Da Kinder noch nicht selbst über ihr Vermögen bestimmen können, müssen es die Eltern bis zum 18. Geburtstag für die Kinder verwalten. Das ist gar nicht so einfach, denn es gelten Regeln, wie Eltern das handhaben müssen. Das Familiengericht ist dabei Kontrollinstanz und hat ein wachsames Auge auf das Erbe des Kindes.
Wenn Kinder erben, entsteht oft eine Erbkonstellation, in der Konfliktpotential mitschwingt. So gelten etwa besondere Regelungen was den Pflichtteil, Erbengemeinschaften oder Immobiliengeschäfte betrifft. Auch steuerrechtlich sollten Eltern wissen, was auf sie zukommt als Vermögenssorgende für ihr Kind. Unser Ratgeber erklärt Ihnen die wichtigsten Bestimmungen in diesem Zusammenhang und zeigt, wie Sie für einen solchen Fall vorsorgen können.
So wird ein Kind zum Erben: Gesetzliche Erbfolge oder Testament
Ein minderjähriges Kind kann entweder aufgrund der gesetzlichen Erfolge zum Erben werden oder weil es per Testament zum Erben ernannt wird. Ein Kind kann durchaus zum Alleinerben eines großen Vermögens werden – samt Bargeld, Immobilie und Sachwerten. Sogar ein gezeugtes, aber noch nicht geborenes Kind kann Erbe werden.
Der häufigste Fall, in dem minderjährige Kinder zu Erben werden, ist, wenn ein Elternteil aufgrund von Krankheit oder eines Unfalls unerwartet stirbt. Junge Familien haben oft noch kein Testament verfasst. Kinder werden dann aufgrund der gesetzlichen Erbfolge zu Erben.
Erbe aufgrund gesetzlicher Erbfolge
Hat ein Verstorbener weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen oder sind diese formal unwirksam, so gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Dabei erfolgt die Einteilung der Erben in verschiedene Ordnungen. Zur ersten Ordnung gehören die direkten Abkömmlinge des Erblassers, vorrangig die Kinder. Diese erben zu gleichen Teilen. Ist eines der Kinder zur Zeit der Erbschaft bereits gestorben, so können wiederum dessen Abkömmlinge für diesen Erbteil die Erbschaft antreten.
Adoptivkinder erhalten automatisch die volle verwandtschaftliche Stellung und sind erbberechtigt. Außerdem sind eheliche und nicht ehelich geborene Kinder im Erbrecht gleichgestellt.
Die Höhe des Erbteils des Kindes hängt davon ab, in welchem Güterstand die verheirateten Eltern gelebt haben. Haben die Eltern eine klassische Zugewinngemeinschaft gebildet – also keinen Ehevertrag geschlossen – erbt das Kind die Hälfte des Vermögens. Gibt es mehrere Kinder, teilen die Kinder diese Hälfte zu gleichen Teilen untereinander auf.
Galt bei den Eltern aber die Gütertrennung, die über einen Ehevertrag verankert wurde, erben der verbliebene Elternteil und bis zu drei Kinder zu jeweils gleichen Teilen.
- Biallo-Lesetipp: Verstirbt bei kinderlosen Ehepaaren ein Partner, erbt nicht der Hinterbliebene automatisch das gesamte Vermögen. Was mit dem Nachlass passiert, wenn keine Kinder vorhanden sind, erfahren Sie in einem weiteren Ratgeber von uns.
Erbe aufgrund eines Testaments
Ein Testament kann die gesetzliche Erbfolge aushebeln. Der Erblasser kann frei bestimmen, wer sein Vermögen erben soll. So kann zum Beispiel der Großvater seine Enkelin per Testament zur Erbin einsetzen, auch wenn sie noch ein Kleinkind ist. Zu berücksichtigen ist, das Pflichtteilsansprüche aufgrund eines Testaments entstehen können.
Hinweis: Das Berliner Testament ist ein beliebtes Modell des gemeinsschaftlichen Testaments. Das Berliner Testament wird häufig angewandt und ist ein gutes Konstrukt, um den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner und Kinder langfristig abzusichern.
- Biallo-Lesetipp: Bei einem Todesfall in der Familie dient der Erbschein als Nachweis darüber, wer die Erben sind, und befähigt sie, Geschäfte des Verstorbenen zu regeln. ber das Dokument kostet Geld und viel Zeit. Testament und Vorsorgevollmacht können Alternativen sein. Was ein Erbschein kostet und wie Sie ihn beantragen, erfahren Sie in einem weiteren Ratgeber auf biallo.de.