Wie fördert die KfW den altersgerechten Umbau?
Der Staat fördert die Schaffung von altersgerechtem Wohnraum bei Neu- und Umbau sowie den Ersterwerb barrierearmer Immobilien mit Krediten und – je nach Finanzlage – mit Zuschüssen. Das KfW-Bankdarlehen für den Einbau eines Aufzugs zu verwenden und für die neue einbruchhemmende Haustür einen Zuschuss zu beantragen – das geht allerdings leider nicht. Da sowohl die Reduzierung von Barrieren als auch der Einbruchschutz zum Förderbereich „Altersgerecht Umbauen“ gehören, muss man sich zwischen Kredit und Zuschuss entscheiden.
KfW: Zuschuss oder Kredit
Bei größeren Investitionen ist sicher der Kredit die bessere Wahl. Pro Objekt gewährt die KfW ein Darlehen von bis zu 50.000 Euro, das über Banken, Sparkassen oder Versicherungen beantragt und abgerufen werden kann. Der derzeitige Effektivzins pro Jahr liegt bei 2,88 Prozent, der Sollzins bei 2,84 Prozent bei zehn Jahren Laufzeit, zwei tilgungsfreien Anlaufjahren und fünf Jahren Zinsbindung und damit deutlich unter den üblichen Zinsen für Baukredite. Sondertilgungen sind bei diesem Kredit nicht möglich. Während der Zinsbindung sind Teilrückzahlungen komplett ausgeschlossen und wer den gesamten Kredit vorzeitig ablösen möchte, muss eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Läuft dagegen der Kredit über zehn Jahre, die Zinsbindung aber nur über fünf, kann man an deren Ende ohne zusätzliche Kosten Sonderzahlungen leisten oder den Kredit ganz ablösen. Wer in absehbarer Zeit mit größeren Geldbeträgen beispielsweise aus Versicherungen, Abfindungen oder Erbschaften rechnet, sollte also dies in die Kalkulation einbeziehen.
Zuschüsse für die Barrierereduzierung können seit dem 13. Juli 2023 wieder beantragt werden und zwar direkt im Online-Portal der KfW, mit detaillierten Angaben über die geplanten Maßnahmen und deren voraussichtlichen Kosten laut Angeboten. Auf keinen Fall darf zu diesem Zeitpunkt bereits mit Umbauarbeiten begonnen oder ein Handwerksbetrieb beauftragt worden sein. Erhält man eine Zusage für die finanzielle Unterstützung, kann es damit losgehen. Ausgezahlt wird der Zuschuss dann nach Einreichung der entsprechenden Rechnungen. Für Einzelmaßnahmen beträgt der Zuschuss 10 Prozent von maximal 25.000 Euro, also bis zu 2.500 Euro. Beim Umbau zum “Altersgerechten Haus” beträgt die maximale Investitionssumme 50.000 Euro, der Zuschuss beläuft sich auf 12,5 Prozent beziehungsweise bis zu 6.250 Euro.
KfW "Altersgerecht Umbauen"
Der Kredit oder Zuschuss aus dem Bereich „Altersgerecht Umbauen“ darf mit Fördermitteln aus anderen Programmen kombiniert werden. Darüber hinaus lassen sich weitere Fördertöpfe anzapfen und miteinander kombinieren. Denn nicht nur die Bundes-, sondern auch die Landesregierungen haben Programme für den altersgerechten Umbau aufgelegt.
Altersgerecht Bauen und umbauen mit Fördermitteln der Bundesländer (Stand 2022)
Hier ein Überblick über Ansprechpartner und Art der Programme in den 16 Bundesländern (Stand: Juli 2022). Weitere Informationen findet man auf den entsprechenden Internetseiten.
Baden-Württemberg
Im Rahmen der „Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit – Eigentumsfinanzierung BW“ können Familien, die den Kauf einer gebrauchten Immobilie mit einem Z 15-Darlehen der Staatsbank für Baden-Württemberg finanzieren, die „Zusatzfinanzierung – Barrierefreiheit“ beantragen. Es handelt sich dabei um das KfW-Darlehen bis maximal 50.000 Euro mit einer Zinsverbilligung aus Landesmitteln. Den Antrag kann man auf der Internetseite der L-Bank stellen. Zusätzlich kann man bei Erfüllung der DIN18040-2 einen Zuschuss von drei Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 1.500 Euro erhalten.