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Zuschuss für den Umbau

Altersgerechtes Wohnen: Barrierefrei bauen und umbauen – Fördermittel nutzen

Helga Riedel
Autorin
Aktualisiert am: 07.08.2023

Auf einen Blick

  • Für einen barrierefreien Alltag im Alter sollten Sie rechtzeitig vorsorgen.
  • Es gibt zahlreiche Fördermittel für den altersgerechten Umbau von Haus und Wohnung. Neben der KfW mit ihrem Zuschuss- und Kreditprogramm stellen auch die Bundesländer Fördermittel zur Verfügung.
  • Vor einem Umbau sollten Sie sich Beratung einholen und in Ruhe planen.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Altersgerechtes Wohnen – was heißt das?
  2. Seniorengerechtes Haus oder Wohnung: Welche Maßnahmen werden gefördert?
  3. Welche Maßnahmen zur Barrierereduzierung sind sinnvoll?
  4. Altersgerecht umbauen: Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
  5. Wer kann die Fördermittel beantragen?
  6. Wie fördert die KfW den altersgerechten Umbau?
  7. Altersgerecht Bauen und umbauen mit Fördermitteln der Bundesländer (Stand 2022)
  8. Welche weitere Förderungen gibt es?

Während der Corona-Pandemie standen Alten- und Pflegeheime so sehr im öffentlichen Fokus, dass leicht der Eindruck entstehen konnte, die Mehrheit älterer Menschen verbringe ihren Lebensabend in solchen Einrichtungen. Das ist glücklicherweise nicht der Fall. Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) leben 96 Prozent der über 65-Jährigen im oftmals schon seit Jahrzehnten von ihnen bewohnten eigenen Zuhause.

Altersgerecht sind die Immobilien allerdings in den seltensten Fällen. Nach Schätzungen der Immobilienbranche sind derzeit gerade einmal 800.000 Wohneinheiten barrierefrei oder -arm und damit zwei Prozent aller Einfamilienhäuser und Wohnungen. Von den von Senioren bewohnten Immobilien sind es sogar nur mickrige drei Prozent. Und jetzt kommen die geburtenstarken Jahrgänge ins Rentenalter. Im Jahr 2030 werden so die Eigentümer und Hauptmieter von sieben Millionen Haushalten über 75 Jahre alt sein.

 

Altersgerechtes Wohnen – was heißt das?

Damit Sie auch im Alter noch ein Leben ohne gravierende Einschränkungen im Alltag führen können, empfiehlt es sich, rechtzeitig vorzusorgen – zumal viele der geförderten Maßnahmen einen Komfortgewinn in jedem Alter mit sich bringen.

Beispiel Badezimmer-Renovierung: Ihre Kinder sind erwachsen, eigentlich badet nun niemand mehr und an den Fliesen aus den 80ern haben Sie sich auch satt gesehen. Ein modernes Bad in Naturtönen mit einer großzügigen ebenerdigen Dusche mit Massagedüsen, einer gemauerten Bank und Klarglaswänden – das wäre ein Traum. Ein Traum, der sich mithilfe staatlicher Förderung verwirklichen ließe.

Ob Fernbedienung fürs Garagentor, Überdachung des Hauseingangs, Anbau eines Balkons oder Smarthome Systeme – unter dem Begriff "altersgerecht" verstecken sich viele, jedem willkommene Annehmlichkeiten.

  • Lesen Sie auch: Wie Sie im Alter leben möchten, diese Frage sollten Sie sich rechtzeitig stellen. Ob Senioren-WG, Mehrgenerationenhaus oder Gemeinschafts-Dorf – die Möglichkeiten altersgerechten Wohnens sind heute so spannend und vielfältig wie noch nie. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten alternativen Wohnformen fürs Alter und zeigen Ihnen, mit welchen Kosten und Förderungen dabei zu rechnen ist.

 

Seniorengerechtes Haus oder Wohnung: Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden Modernisierungs­maßnahmen, mit denen Barrieren reduziert werden, Wohn­komfort erhöht oder der Einbruch­schutz am Wohn­eigentum verbessert wird. Dazu gehören unter anderem:

Altersgerecht Umbauen

Fördermittel gibt es für eine Vielzahl von Maßnahmen, die das Zuhause altersgerecht machen:

  • Barrierefreie Wege rund ums Haus – etwa zu Garage, Mülltonne und Sitzplatz
  • Neuanlage oder Umbau von Stellplätzen für AutoFahrrad, Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator und deren Überdachung
  • Abbau von Barrieren an Haus- und Wohnungstür, Überwindung von Treppen durch Rampen, Aufzüge oder Treppenlifte und Überdachung des Eingangsbereichs
  • Anpassung von Wohnung oder Haus durch Schwellenabbau, Verbreiterung der Türen oder neue Raumaufteilung durch Versetzen von Wänden
  • Erschließung oder Schaffung von Balkonen, Terrassen oder Loggien
  • Modernisierung von Bädern und Toiletten mit ebenerdigen Duschen, neuen Sanitärobjekten wie Badewannen, Waschbecken, Bidet, Toilette, Anbringung von Haltegriffen
  • Schaffung von barrierearmen Gemeinschaftsräumen durch Um- oder Anbau zum Beispiel in Mehrgenerationenhäusern
  • Unter dem Begriff "Ambient Assisted Living" (AAL) zusammengefasste Smarthome-Systeme für automatisch beziehungsweise per Fernbedienung steuerbare Rollläden, Fenster, Türen, Lampen, Heizungs- und Klimatechnik, Gegensprechanlage und Videoüberwachung des Haus-/Wohnungseingangs (nicht gefördert werden Endgeräte wie Smartphones, Tablets oder Computer).

Einbruchschutz

Im Bereich Einbruchschutz stehen für diese Maßnahmen Fördermittel zur Verfügung:

  • Einbau von einbruchhemmenden Haus- und Wohnungstüren sowie Kelleraußentüren mindestens gemäß DIN EN 1627
  • Einbau einbruchhemmender Garagentore und -türen, wenn ein direkter Zugang ins Haus besteht
  • Einbau von Nachrüstsystemen für Haus-/Wohnungstür, Fenster, Balkon- und Terrassentüren wie Spion, Zusatzschlösser, abschließbare Griffe etc. (Der Einbau von neuen einbruchhemmenden Fenstern, Balkon- und Terrassentüren wird hingegen ausschließlich über das Produkt "Energieeffizient Sanieren" gefördert)
  • Installation einbruchhemmender Gitter an Fenstern und Kellerschächten sowie von Fenster- oder Rollläden
  • Einbau oder Verbesserung einer umfänglichen Außenbeleuchtung mit Bewegungsmeldern
  • Installation von Alarm- und Notrufsystemen.

Darüber hinaus fördert die KfW mit den Förderprodukten Altersgerecht Umbauen (Kredit 159) und Barrierereduzierung - Investitionszuschuss (Zuschuss 455-B):

  • das Gesamtpaket von Umbaumaßnahmen zum "Standard Altersgerechtes Haus"
  • die Umwandlung nicht zum Wohnen genutzter, beheizter Flächen wie beispielsweise ehemalige Läden, Gewerbe, Handwerk in barrierearmen Wohnraum
  • den Ersterwerb von barrierearm modernisiertem Wohnraum, sofern die Kosten dafür separat im Kaufvertrag ausgewiesen sind.

Das "zweite Zuhause" am Urlaubsort kann man dagegen nicht mit staatlicher Hilfe altersgerecht auf Vordermann bringen, genauso wenig wie den Laden oder die Büroräume –  auch wenn sie im eigenen Haus oder einem Nebengebäude angesiedelt sind. Ferienimmobilien, Gewerbeflächen, Alters- und Pflegeheime sind von der Förderung ausgeschlossen. Hat man bereits ein Darlehen für Renovierungen aufgenommen, lassen sich Umschuldung oder Nachfinanzierung nicht über das Förderprogramm regeln – auch, wenn es sich um Maßnahmen des altersgerechten Umbaus handelt.

 

Welche Maßnahmen zur Barrierereduzierung sind sinnvoll?

Egal ob bei Neubau oder Renovierung sollte man auch schon in jungen Jahren das Alter mit seinen möglichen Einschränkungen im Blick haben. Wichtigster Aspekt beim altersgerechten Wohnen ist die Barrierefreiheit an allen Türen und der Dusche. Zwar landet nicht jeder ältere Mensch irgendwann im Rollstuhl, doch Schwellen sind in jedem Fall Stolperfallen und auch hinderlich – sei es für den Kinderwagen oder eben einen Rollator. Wie perfekt und umfassend vor allem die vorausschauende Altersgerechtigkeit ausfallen soll, muss jeder für sich entscheiden.

Wer unsicher ist, was von all den möglichen Maßnahmen sinnvoll ist, kann sich von kompetenten Fachleuten beraten lassen. Sie können beurteilen, welche Veränderungen im Wohnumfeld sinnvoll sind, damit man auch im Alter bequem und sicher zu Hause leben kann. In der Regel kennen sie auch Hersteller und Handwerker, die mit der Materie vertraut sind.

Beratung einholen und in Ruhe planen

Die Wohnberatung ist allerdings zwischen Kiel und Konstanz höchst unterschiedlich organisiert. Träger können staatlichen Stellen, karitative Organisationen, Vereine oder auch ehrenamtlich tätige Privatpersonen sein. Wer vor Ort zuständig ist, erfahren Sie auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung.

In Sachen Einbruchschutz berät die Polizei zum einen sehr umfangreich im Internet, zum anderen in den flächendeckend vorhandenen Beratungsstellen und auch kostenlos vor Ort. Entsprechende Angebote finden Sie auf den Seiten k-einbruch.de und polizei-dein-partner.de.

Sollen größere Bauvorhaben – zum Beispiel ein Neubau, die Komplett-Sanierung eines Altbaus oder aufwendigere Umbauten – nach den Kriterien für ein altersgerechtes Zuhause durchgeführt werden, brauchen Sie Architekten, Ingenieure und Handwerker, die sich mit der Materie auskennen. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie eine Förderung der KfW anstreben, denn sie setzt bestimmte technische Standards und DIN-Normen voraus. Bei der Suche nach entsprechenden Fachleuten helfen:

  • Bundesarchitektenkammer
  • Bundesingenieurkammer
  • Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima
  • www.Barrierefrei.de

Da Sie bei jedem Bauvorhaben immer auch die Energieeffizienz im Blick haben sollten, empfiehlt es sich, auch dafür einen Fachmann hinzuziehen. Adressen von Energieberatern finden Sie unter anderem auf den Internetseiten von Die bundesweite Interessenvertretung für Energieberater GIH oder co2online.de.

Ist die Planung für das altersgerechte Bauvorhaben abgeschlossen, sollten Sie Kostenvoranschläge von Handwerksbetrieben und Fachfirmen einholen. Denn nur, wenn aus den Angeboten klar hervorgeht, dass es sich um Maßnahmen im Sinne des Kriterienkatalogs der KfW handelt und das Investitionsvolumen feststeht, können entsprechende Fördermittel als Kredit oder Zuschuss beantragt werden.

 

Altersgerecht umbauen: Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Laut Statistischem Bundesamt haben sich die Baupreise zwischen 2010 und 2020 um 29 Prozent erhöht. Die von der KfW berechneten durchschnittlichen Kosten von 19.000 Euro für den altersgerechten Umbau einer Wohnung im Jahr 2017 dürften heute also um mindestens 15 Prozent gestiegen sein und damit bei 21.850 Euro liegen. Die KfW gibt allerdings keine Auskunft darüber, welche Maßnahmen durchschnittlich am häufigsten durchgeführt wurden.

Die große Badsanierung kann es wohl nicht gewesen sein. Denn nach den Erfahrungen von Verbund Pflegehilfe, der größten deutschen Pflegeberatung, liegen die Kosten dafür zwischen 15.000 und 30.000 Euro, eine Teil-Badsanierung gibt es dagegen schon ab 8.000 Euro. Die Kosten für Treppenlifte starten bei 3.800 Euro für ein gerades Stockwerk, müssen Kurven und Winkel überwunden werden, erhöht sich der Preis bis auf 15.000 Euro. Dafür bekommt man dann allerdings auch schon einen Home-Lift, der keinen gemauerten Schacht benötigt. Der Preis einer Türerweiterung liegt je nach Material der Mauer zwischen 400 und 750 Euro und die einbruchsichere Eingangstür gibt es ab 600 Euro aufwärts. Eine barrierefreie Küche ist in der Neuanschaffung nicht teurer als andere, für den Umbau einer kleinen vorhandenen Küche reichen in der Regel etwa 2.000 Euro aus.

 

Wer kann die Fördermittel beantragen?

Den Kredit der KfW können Privatpersonen beantragen, die Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses sind, eine frisch altersgerecht sanierte Immobilie erwerben wollen, eine Eigentumswohnung in einer privaten Eigentümergemeinschaft besitzen und auch Mieter. Das Alter spielt dabei keine Rolle. Man kann auch kurz vor der Pensionierung stehen oder bereits im Ruhestand sein. Die Gewährung der Förderung ist unabhängig von der Höhe des Einkommens oder der Größe der betreffenden Immobilie.

Was müssen Mieter beachten?

Sind Sie Mieter, sollten Sie Folgendes beachten: Bauliche Veränderungen, der Austausch von Sanitärobjekten oder auch die Sicherheits-Aufrüstung von Türen und Fenstern müssen Sie selbstverständlich mit dem Vermieter absprechen. Einen rechtlichen Anspruch auf einen altersgerechten Umbau haben Sie als Mieter nicht – es sei denn, es liegt ein berechtigtes Interesse vor. Das wäre dann der Fall, wenn Ihnen ohne Veränderungen in der Wohnung die Bewältigung des Alltags nicht mehr möglich ist.

Doch auch dann kann sich der Vermieter quer stellen – etwa mit dem Hinweis auf eine untragbare Beeinträchtigung der anderen Mieter im Haus. Willigt der Vermieter in die Umbaumaßnahmen ein, kann er eine Kaution für den Rückbau beim Auszug verlangen. Ein kluger Eigentümer wird allerdings sinnvollen Veränderungen zustimmen und sich eventuell auch an den Kosten beteiligen, erhöht eine altersgerechte Ausstattung doch letztendlich den Wert seiner Immobilie. In jedem Fall sollte das Procedere schriftlich in einem von beiden Parteien unterschriebenen Vertrag festgehalten werden.

 

Wie fördert die KfW den altersgerechten Umbau?

Der Staat fördert die Schaffung von altersgerechtem Wohnraum bei Neu- und Umbau sowie den Ersterwerb barrierearmer Immobilien mit Krediten und – je nach Finanzlage – mit Zuschüssen. Das KfW-Bankdarlehen für den Einbau eines Aufzugs zu verwenden und für die neue einbruchhemmende Haustür einen Zuschuss zu beantragen – das geht allerdings leider nicht. Da sowohl die Reduzierung von Barrieren als auch der Einbruchschutz zum Förderbereich „Altersgerecht Umbauen“ gehören, muss man sich zwischen Kredit und Zuschuss entscheiden.

KfW: Zuschuss oder Kredit

Bei größeren Investitionen ist sicher der Kredit die bessere Wahl. Pro Objekt gewährt die KfW ein Darlehen von bis zu 50.000 Euro, das über Banken, Sparkassen oder Versicherungen beantragt und abgerufen werden kann. Der derzeitige Effektivzins pro Jahr liegt bei 2,88 Prozent, der Sollzins bei 2,84 Prozent bei zehn Jahren Laufzeit, zwei tilgungsfreien Anlaufjahren und fünf Jahren Zinsbindung und damit deutlich unter den üblichen Zinsen für Baukredite. Sondertilgungen sind bei diesem Kredit nicht möglich. Während der Zinsbindung sind Teilrückzahlungen komplett ausgeschlossen und wer den gesamten Kredit vorzeitig ablösen möchte, muss eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Läuft dagegen der Kredit über zehn Jahre, die Zinsbindung aber nur über fünf, kann man an deren Ende ohne zusätzliche Kosten Sonderzahlungen leisten oder den Kredit ganz ablösen. Wer in absehbarer Zeit mit größeren Geldbeträgen beispielsweise aus Versicherungen, Abfindungen oder Erbschaften rechnet, sollte also dies in die Kalkulation einbeziehen.

Zuschüsse für die Barrierereduzierung können seit dem 13. Juli 2023 wieder beantragt werden und zwar direkt im Online-Portal der KfW, mit detaillierten Angaben über die geplanten Maßnahmen und deren voraussichtlichen Kosten laut Angeboten. Auf keinen Fall darf zu diesem Zeitpunkt bereits mit Umbauarbeiten begonnen oder ein Handwerksbetrieb beauftragt worden sein. Erhält man eine Zusage für die finanzielle Unterstützung, kann es damit losgehen. Ausgezahlt wird der Zuschuss dann nach Einreichung der entsprechenden Rechnungen. Für Einzelmaßnahmen beträgt der Zuschuss 10 Prozent von maximal 25.000 Euro, also bis zu 2.500 Euro. Beim Umbau zum “Altersgerechten Haus” beträgt die maximale Investitionssumme 50.000 Euro, der Zuschuss beläuft sich auf 12,5 Prozent beziehungsweise bis zu 6.250 Euro.

KfW "Altersgerecht Umbauen"

Der Kredit oder Zuschuss aus dem Bereich „Altersgerecht Umbauen“ darf mit Fördermitteln aus anderen Programmen kombiniert werden. Darüber hinaus lassen sich weitere Fördertöpfe anzapfen und miteinander kombinieren. Denn nicht nur die Bundes-, sondern auch die Landesregierungen haben Programme für den altersgerechten Umbau aufgelegt.

 

Altersgerecht Bauen und umbauen mit Fördermitteln der Bundesländer (Stand 2022)

Hier ein Überblick über Ansprechpartner und Art der Programme in den 16 Bundesländern (Stand: Juli 2022). Weitere Informationen findet man auf den entsprechenden Internetseiten.

Baden-Württemberg

Im Rahmen der „Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit – Eigentumsfinanzierung BW“ können Familien, die den Kauf einer gebrauchten Immobilie mit einem Z 15-Darlehen der Staatsbank für Baden-Württemberg finanzieren, die „Zusatzfinanzierung – Barrierefreiheit“ beantragen. Es handelt sich dabei um das KfW-Darlehen bis maximal 50.000 Euro mit einer Zinsverbilligung aus Landesmitteln. Den Antrag kann man auf der Internetseite der L-Bank stellen. Zusätzlich kann man bei Erfüllung der DIN18040-2 einen Zuschuss von drei Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 1.500 Euro erhalten.

Bayern

Mit dem „Bayerisches Modernisierungsprogramm“ (BayModR) fördert die Bayerische Landesbodenkreditanstalt den altersgerechten Umbau von Mietwohnungen mit zinsverbilligten Darlehen. Ferner gewährt das Land Zuschüsse von 200 Euro je Quadratmeter Wohnfläche bis maximal 25 Prozent des Förderbetrages. Beantragen kann man die Leistungen in München, Nürnberg und Augsburg sowie bei den Verwaltungen der Regierungsbezirke. 

Berlin

Die Investitionsbank Berlin fördert den altersgerechten Umbau mit einer Verbilligung des KfW-Kredits um bis zu 0,6 Prozent pro Jahr, einer Zinsbindung von zehn Jahren und fünf tilgungsfreien Anlaufjahren.

Brandenburg

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg gewährt zum KfW-Darlehen einen Tilgungszuschuss von fünf Prozent, einer zehnjährigen Zinsbindung bei einer Kreditlaufzeit von zehn bis 30 Jahren.

Bremen

Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven gibt im Rahmen des Programms „Rund ums Haus“ zinsgünstige Kredite von bis zu 50.000 Euro aus, bei einer Darlehenslaufzeit von maximal zehn Jahren. Bei energetischen Maßnahmen gibt es einen Tilgungszuschuss.

Hamburg

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank beteiligt sich – bestimmte Einkommensgrenzen vorausgesetzt – mit bis zu 15.000 Euro Zuschuss am Umbau selbstgenutzten Eigentums.

Hessen

In Zusammenarbeit mit der WI-Bank fördert das Land den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Eigentum mit bis zu 15.000 Euro. Für vorsorgliche Baumaßnahmen für die Zukunft im Alter gibt es kein spezielles Programm.

Mecklenburg-Vorpommern

Im Programm „Modernisierung und Instandsetzung“ fördert das Land Umbauten mit einem zinsgünstigen Kredit von 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben von bis 1.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, maximal 104.000 Euro je Wohnung. Zuständig ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. 

Niedersachsen

Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen fördert Eigentümer, die selbstgenutzten Wohnraum altersgerecht sanieren – bestimmte Einkommensgrenzen vorausgesetzt – mit zinsfreien Darlehen über 15 Jahre, bei einer Tilgung von zwei Prozent. Gefördert werden bis zu 60 Prozent der Gesamtmaßnahme, die mindestens 10.000 und maximal 75.000 Euro kosten darf. Ansprechpartner sind die Wohnraumförderungsstellen. 

Nordrhein-Westfalen

Die NRW.BANK fördert im Programm „Gebäudesanierung“ den altersgerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum mit zinsgünstigen Krediten von bis zu 75.000 Euro bei einer Zinsbindung von bis zu 20 Jahren. Den Antrag dafür stellt man bei der Hausbank.

Rheinland-Pfalz

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz unterstützt in den Programmen Modernisierung vermieteten und selbst genutzten Wohnraums die altersgerechte Ausstattung mit zinsgünstigen Darlehen. Bei einem Vierpersonenhaushalt mit maximal 60.000 Euro. Bestimmte Einkommensgrenzen vorausgesetzt, gibt es auch Tilgungszuschüsse von 15 beziehungsweise fünf Prozent. Den Antrag stellt man bei den zuständigen Stadt- und Kreisverwaltungen.

Saarland

Für altersgerechte Umbauten können Senioren ab 60 Jahren sowie Menschen mit Gehbehinderung oder Pflegegrad unter bestimmten Einkommensgrenzen Zuschüsse von bis zu 11.250 Euro erhalten. Für die Anträge zuständig ist das Sozialministerium. 

Sachsen

Der Freistaat hat seine Förderrichtlinie „Seniorengerecht Umbauen“ zum 1. Januar 2021 eingestellt.

Sachsen-Anhalt

Das Land gewährt im Rahmen des Programms „Sachsen-Anhalt MODERN“ zinsverbilligte Darlehen von bis zu 50.000 Euro bei einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren und einem Tilgungsfreijahr. Zuständig für Antrag und Bewilligung ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Schleswig-Holstein

Das Land hat kein eigenes Förderprogramm.

Thüringen

Hier endete das Förderprogramm am 30. Juni 2022. 

 

Welche weitere Förderungen gibt es?

Fördermittel für die altersgerechte Anpassung des Wohnumfelds und den Einbruchschutz erhalten Sie darüber hinaus auch von Landkreisen und Kommunen, Kranken- und Pflegekassen oder Stiftungen. Wie diese Förderungen im Einzelnen aussehen, welche Stellen außerdem Zuschüsse geben und nützliche Internetportale für weitere Informationen nennen wir Ihnen in unserem ausführlichen Ratgeber zum Thema Altersgerecht Wohnen und Umbauen als kostenloses PDF.

nach dem Studium der deutschen, italienischen und vergleichenden Literaturwissenschaft begann sie 1985 mit ihrer journalistischen Tätigkeit für verschiedene Magazine und Tageszeitungen mit den Schwerpunkten Kulturgeschichte, Soziales und Umweltthemen. Bei Biallo.de schreibt sie seit der Gründung 2001 über Themen aus den Bereichen Nachhaltigkeit, Energie und Umweltschutz.

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